Proberaum: Vermieter rückt mein Equipment nicht raus!

  • Ersteller Lemmy1945
  • Erstellt am
Oder Miete DU den Proberaum für 300 und schnapp dir deren Equipment. :D

(Der Preis ist ja ein Traum. Wo gibts denn sowas noch?)
 
Der eigentliche Vermieter will sicher die Unterschrift ALLER Bandmitglieder auf dem Vertrag haben. Das ist auch bei WG´s so. Denn dann ist JEDER einzelne für ihn in der Gesamtschuld haftbar falls irgendwas ist.

Aber daß mit Person A. geht so nicht. Er muß Dir das Zeug geben.

Mietpfandrecht tritt nur in Kraft wenn ein schriftlicher Vertrag existiert und dieser nicht eingehalten wurde. Aber dann muß der Vermieter die Ware treuhänderisch verwalten bis alles geklärt wurde.

Ich z.B. hab mir mal einen Motorroller und einen PC einbehalten weil die Tussi nicht mehr zahlen wollte und konnte und mir immer noch einen nicht geringen realen Geldbetrag schuldet. Aber alles unter Zeugen und bezeugter Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt.
 
26_DAEMONS schrieb:
GbR muss doch auch erst angemeldet werden, oder nicht?

Nein! Die GbR ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.

Was anderes wäre es, wenn unser Fragensteller hier noch nicht volljährig wäre, dann können Mama und Papa seine Gerätschaften herausfordern, da er nicht geschäftsfähig wäre.
 
Nein! Die GbR ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Was anderes wäre es, wenn unser Fragensteller hier noch nicht volljährig wäre, dann können Mama und Papa seine Gerätschaften herausfordern, da er nicht geschäftsfähig wäre.

Das würde aber auch bedeuten, dass wenn man mit einer Gruppe von Leuten regelmässig einen Saufen geht, für die Zeche der anderen haftet.... :D

Na toll.
 
Blindschleichl schrieb:

Mietpfandrecht tritt nur in Kraft wenn ein schriftlicher Vertrag existiert und dieser nicht eingehalten wurde. Aber dann muß der Vermieter die Ware treuhänderisch verwalten bis alles geklärt wurde.

Pfandrecht als Gläubiger habe ich nicht nur in Mietsachen. Als Pfand kann ich als Gläubiger, im angemessenen Rahmen, erst einmal alles treuhänderisch behalten. Nun muss der Schuldner erst einmal die Pfandgegenstände heraus klagen und vorher beweisen, das es sein Eigentum ist. Viel Spass :)
 
26_DAEMONS schrieb:

Das würde aber auch bedeuten, dass wenn man mit einer Gruppe von Leuten regelmässig einen Saufen geht, für die Zeche der anderen haftet.... :D

Na toll.

Genau genommen schon :) Traurig, aber wahr. Der Wirt kann sich erst einmal an den "letzten" Gast schadlos halten. Ob er damit durchkommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Chancen stehe wie ich die Gerichte mittlerweile kenne 50:50. Recht bekommt der, der es vor dem Richter am besten anwenden/vortragen kann.

Na ja, als GbR wird das nicht laufen, da ja jeder nur einen eigenen Zweck hat, nämlich voll zu werden. Kritisch wird es aber bei einem gemeinsammen Deckel!!! Also wenn später geteilt duch die Säufer gemacht werden soll. Dann habt ihr ganz grob gesprochen, eine GbR gegründet, die sich mit dem auflösen des Saufgelages auch wieder auflöst. (Ok, das ist jetzt wirklich ganz weitläufig ausgelegt)
 
Hab grad nochmal mit Person A Telefoniert. Inzwischen ist er auf eine Monatsmiete von 20 Euro runter gegangen um mein Equipment auszulösen. Damit hat er, für meine Begriffe, seinen Blö[g=38]ff[/g] zugegeben! Bezahlen werde ich aber dennoch nicht!!

Ich werde Ihn nun anzeigen und mein Equipment, wenn es sein muss auch zusammen mit der Polizei, abholen!
 
Als Pfand kann ich als Gläubiger, im angemessenen Rahmen, erst einmal alles treuhänderisch behalten.

der angemessene rahmen ist ein klinkenkabel... ;-)
 
Ich habe jetzt noch mal wegen GbR nachgeguckt.
Ohne Vertrag als Grundlage(zwar auch mündlich möglich, aber " Aus Beweisgründen und auch um Missverständnissen vorzubeugen, ist jedoch dringend anzuraten, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und hierzu auch rechtzeitig professionellen Rat einzuholen.") nicht rechtens.
Ist hier ja nicht der Fall.
 
kickback schrieb:
Als Pfand kann ich als Gläubiger, im angemessenen Rahmen, erst einmal alles treuhänderisch behalten.

der angemessene rahmen ist ein klinkenkabel... ;-)

Bei einem VOVOX Kabel müsste er noch was draufzahlen oder was rausgeben. :D

Aber mal ganz ehrlich, bei den Summen hier, ist das doch alles KINDERKRAM! :roll:
 
Bei einem VOVOX Kabel müsste er noch was draufzahlen oder was rausgeben.

kann ja einen meter abschneiden und aushändigen ;-)
 
26_DAEMONS schrieb:
Ich habe jetzt noch mal wegen GbR nachgeguckt.
Ohne Vertrag als Grundlage(zwar auch mündlich möglich, aber " Aus Beweisgründen und auch um Missverständnissen vorzubeugen, ist jedoch dringend anzuraten, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und hierzu auch rechtzeitig professionellen Rat einzuholen.") nicht rechtens.
Ist hier ja nicht der Fall.

Mit dem wollen und ausführen eine Band zu gründen und/oder der mündlichen Zusage innerhalb der Band Mietkosten zu übernehmen ist alles vertragliche erfüllt, auch wenn das Wort Vertrag nie gefallen ist. :) Beweisfähigkeit ist eine andere Sache.

Recht ist nicht ganz einfach. Schwieriger wird es sogar, welches zu bekommen. :) Es gibt genügend Beispiel, wo Leute erst in zweiter oder dritter Instanz Recht bekommen haben, obwohl alle Gerichte die selben Gesetzesbücher haben. Komisch...... :roll:
 
abschließend (nachdem du ja offenbar einen entschluss hast):

ich find's immer schade, wenn projekte (bands) mit solchen reibereien enden.
musik sollte spaß machen (auch wenn es für einige der beruf ist und man damit geld verdienen sollte) (äh, ok also gitarrist macht man musik, um bräute zu bekommen, aber ansonsten - siehe oben :-D ).

ich wünsch dir unproblematischere verhältnisse bei deinen bands!
 
Ach ja, hatte ganz vergessen zu sagen das Person A von Beruf Lehrer ist und somit den Beamten Status inne hat. Eine Anzeige könnte Ihn, je nach schwere der Schuld, auch seinen Status kosten (soweit ich weis)!
Dennoch besteht er darauf das ich Ihn anzeige! Ohne diese wird er mir, nach eigener Aussage, mein Epuipment nicht aushändigen!

EDIT: @kickback:

Bislang hatte ich solche Schwierigkeiten auch noch nicht. Besonders schade an diesem Fall finde ich das ein guter Kumpel weiterhin in dieser Band bleibt und sich inzwischen ebenfalls gegen mich stellt...
 
(äh, ok also gitarrist macht man musik, um bräute zu bekommen, aber ansonsten - siehe oben ).
Was noch mehr Schwierigkeiten aufwirft... :D
 
Besonders schade an diesem Fall finde ich das ein guter Kumpel weiterhin in dieser Band bleibt und sich inzwischen ebenfalls gegen mich stellt...

du hast mein mitleid, ehrlich.
vor allem weil die ganze sache wegen einem betrag passiert, den jeder der 3 anderen locker beim nächsten umtrunk versäuft.


nocheinmal fies-OT:
wenn er dir anbietet: dein eigentum gegen 20.-....
wie wärs mit einer anzeige wegen erpressung? :-D
 
kickback sein geschreibe kann ich nur unterschreiben. Denn: Man sieht sich immer zweimal im leben!

Hmmmmm.......... ich glaube ich habe alles dazu geschrieben was mir zu diesem Thema einfällt. Der Rest soll gekränkte Eitelkeit, verschobenes Rechtsempfinden und sich eingestehen "Bockmist" gebaut zu haben regeln. Ich würde vorschlagen, sauft mal eine anständige Runde, redet in Ruhe darüber und dann ist gut, egal ob du dann was blechst oder nicht. Schreibe es dann als Lehrgeld ab, aber ihr alle könnt euch dann noch in die Augen schauen, wie ich bereits weiter oben geschrieben habe.
 
ALso ist Person A doch ein Erwachsener - ich dachte jetzt beim Lesen an eine Partie 15-16 Jähriger Nachwuchs Punks ...
 

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