So hab gerade mit meiner Freundin telefoniert und nach ihrem Bericht vom Arzt usw. mal kurz deine Frage an sie weitergeleitet.
Wie immer bei sowas ohne Gewähr und ich fasse das jetzt so zusammen wie ichs verstanden habe, also falls ich da jetzt was verdrehen sollte, liegts nicht an ihr
Vertrag:
Person A. hat schlechte Karten dir da irgendwie nachzuweisen, dass deine mündliche Zusage über das unterschreiben eines Vetrags gültig oder rechtens ist. Sie sagt aber, dass es eben darauf ankommt was er Dir genau bzw wie genau er Dich über den Vertrag informiert hat und wie explizit du dann zugesagt hast ("ich unterschreib das so auf jeden Fall" vs. "ich schaus mir an und unterschreibe dann ggfalls") und ob Zeugen das genau so bestätigen können.
Zurückhaltungsrechts:
Je nachdem wie der Vertrag ausfällt, hätte Person A. wohl das Recht etwas zurückzuhalten, in diesem Fall wohl eher nicht.
Auf jeden Fall ist aber bei einer (ursprünglichen) Streitsumme von 75 Euro die Zurückbehaltung von deinem duetlich wertigeren Equip komplett unverhältnismäßig und "das kann er (Person A.) nicht machen"
Mitbenutzung:
Person A. bzw die anderen Bandmitglieder haben aber evtl ein Recht auf eine angemessene Mitbenutzungsgebühr für die bisherigen Proben im Bandraum. Wenn ichs richtig gelesen habe waren das zwei Wochen in denen du mitgespielt hast. Bei dienem Anteil von 25 Euro monatlich wären das dann 12,50. Evtl könnte da aber auch ne komplette Monatsmiete fällig werden. Also die 25 Euro.
Angebot:
Das Angebot von 20 Euro sollte wohl angenommen werden, falls dann wirklich alles beigelegt ist und du keine weiteren Verpflichtungen mehr hast. Lass Dir das ruhig unterschreiben.
Sich deswegen auf nen rechtlichen Streit einzulassen ist unsinnig, da die Kosten unverhältnismäßig groß sind. Wahrscheinlich würde es dann eh auf nen Vergleich rauslaufen und dann bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen.
Ich hoffe ich hab das jetzt alles richtig wiedergegeben wie sie es mir gesagt hat. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass für eine wirkliche Entscheidung natürlich nochmal ins Detail gegangen werden müsste und da kann dann natürlich wieder das eine so und das andere anders ausgelegt werden. Wegen dem Mietvertrag hast du aber wohl nichts zu befürchten und lediglich die bisherigen Proben könnten Ansprüche rechtfertigen, aber kein Zurückhaltungsrecht in dem Maße wie es Person A. angewandt hat. (mein persönliches Fazit
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