Proberaum: Vermieter rückt mein Equipment nicht raus!

  • Ersteller Lemmy1945
  • Erstellt am
Hoffe natürlich auch für Ihn das er nicht so dumm ist und sich dann nochmal quer stellt.

termin direkt im proberaum, oder?
nix riskieren...
 
termin direkt im proberaum, oder?

Ja, natürlich. Da steht ja mein Equipment. Und dann wird getauscht: Geld gegen Equipment...
 
Toller Tausch, ich geb dir 30 Euro für dein Equipment ;-) ;-)
 
Toller Tausch, ich geb dir 30 Euro für dein Equipment

moment mal, da muss ich erst mit meinem Anwalt reden...bin gleich wieder da...
 
So hab gerade mit meiner Freundin telefoniert und nach ihrem Bericht vom Arzt usw. mal kurz deine Frage an sie weitergeleitet.

Wie immer bei sowas ohne Gewähr und ich fasse das jetzt so zusammen wie ichs verstanden habe, also falls ich da jetzt was verdrehen sollte, liegts nicht an ihr ;)

Vertrag:
Person A. hat schlechte Karten dir da irgendwie nachzuweisen, dass deine mündliche Zusage über das unterschreiben eines Vetrags gültig oder rechtens ist. Sie sagt aber, dass es eben darauf ankommt was er Dir genau bzw wie genau er Dich über den Vertrag informiert hat und wie explizit du dann zugesagt hast ("ich unterschreib das so auf jeden Fall" vs. "ich schaus mir an und unterschreibe dann ggfalls") und ob Zeugen das genau so bestätigen können.

Zurückhaltungsrechts:
Je nachdem wie der Vertrag ausfällt, hätte Person A. wohl das Recht etwas zurückzuhalten, in diesem Fall wohl eher nicht.
Auf jeden Fall ist aber bei einer (ursprünglichen) Streitsumme von 75 Euro die Zurückbehaltung von deinem duetlich wertigeren Equip komplett unverhältnismäßig und "das kann er (Person A.) nicht machen"

Mitbenutzung:
Person A. bzw die anderen Bandmitglieder haben aber evtl ein Recht auf eine angemessene Mitbenutzungsgebühr für die bisherigen Proben im Bandraum. Wenn ichs richtig gelesen habe waren das zwei Wochen in denen du mitgespielt hast. Bei dienem Anteil von 25 Euro monatlich wären das dann 12,50. Evtl könnte da aber auch ne komplette Monatsmiete fällig werden. Also die 25 Euro.

Angebot:
Das Angebot von 20 Euro sollte wohl angenommen werden, falls dann wirklich alles beigelegt ist und du keine weiteren Verpflichtungen mehr hast. Lass Dir das ruhig unterschreiben.
Sich deswegen auf nen rechtlichen Streit einzulassen ist unsinnig, da die Kosten unverhältnismäßig groß sind. Wahrscheinlich würde es dann eh auf nen Vergleich rauslaufen und dann bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen.


Ich hoffe ich hab das jetzt alles richtig wiedergegeben wie sie es mir gesagt hat. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass für eine wirkliche Entscheidung natürlich nochmal ins Detail gegangen werden müsste und da kann dann natürlich wieder das eine so und das andere anders ausgelegt werden. Wegen dem Mietvertrag hast du aber wohl nichts zu befürchten und lediglich die bisherigen Proben könnten Ansprüche rechtfertigen, aber kein Zurückhaltungsrecht in dem Maße wie es Person A. angewandt hat. (mein persönliches Fazit ;))
 
Super! Vielen Dank BenS!!!

Wie schon weiter oben geschrieben: ich werd die 20Euro bezahlen, mein Zeug abholen und hoffen das ich den A.... niewieder zu gesicht bekomme...
 
nd hoffen das ich den A.... niewieder zu gesicht bekomme

ist nicht einmal eine beleidigung; du erwähntest ja vorher schon, dass er "Person A" heißt ;-)
 
Session in Walldorf? Von mir aus sind das 10 Minuten mit dem Auto ;)
Kannst du mir per pm schreiben, was das für ne Band is? Nich dass ich da noch mitmache und auf die gleichen Probleme stoße
:-o

gruß,
Jörg
 
Das war wirklich blöd zu schreiben wo der Raum ist :doh:

...ähh..und nein, ich sag Dir nicht welche Band das ist :tease:
 
sehr unterhaltsame gutenachtstory war das für den heutigen abend:) der ort ist auch gar nicht mal so weit weg von mir. hm... dann werde ich mal auf der hut sein falls anfragen kommen;)

@lemmy:
das klingt alles sehr spannend. bin tierisch gespannt wie's weitergeht bzw wie es ausgeht.
aber mal ehrlich, ich finde das schon reichlich albern von dieser person A!!! und dann auch noch als lehrer, wo man heutzutage doch während der ausbildung mindestens zwei seminare für ethisch-philosophische grundlagen (EPG) besuchen muss, die auch noch zum staatsexamen zählen:D. hat er wahrscheinlich geschwänzt.
 

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