moin,
das ist ja mein Spezialthema.
es gibt mittlerweile einige Anbieter, die eine Art Online-Hinterlegung von Werken anbieten, d.h., die Werke werden auf einen Server (nicht immer einen eigenen) hochgeladen und dort fuer eine vertraglich vereinbarte Zeit gespeichert. Im Notfall gibt es eine mehr oder weniger komplizierte Abruf-Prozedur, die nur der Uploader vornehmen darf. Und so soll man im Streitfall nachweisen koennen, dass man selber der Urheber eines Werkes ist.
Ich moechte hier mal etwas ausfuehrlicher Stellung nehmen und dann auch ganz eigennuetzig Werbung hintendranhaengen:
1. Die Idee
Die Idee, auch online-Schutz anzubieten, finde ich prinzipiell gut, aber wir haben das auch auf HR schon bis zum Erbrechen diskutiert - hasbachmesbach konnte das technisch auch umsetzen - und letztlich wieder verworfen. Warum? Weil die Zeit noch nicht reif dafuer ist. Eine notarielle Urkunde oder eine Privaturkunde legt man vor. Ein greifbares Beweisstueck wie eine Audio-[g=420]CD[/g] oder eine [g=420]CD[/g]-Rom oder DVD mit MP3-Files kann man anfassen, in ein Laufwerk legen und abspielen. Das ist leicht begreifbar.
Daten, die sich auf einem Server befinden, koennen ausspioniert und veraendert werden. Richter sind selten Informatik-Freaks, die nachvollziehen koennen, warum eine Datei, die z.B. vor 2 Jahren gespeichert wurde, garantiert nicht in der Zwischenzeit veraendert werden, durch eine andere ersetzt oder schlicht das Datum der Speicherung nicht veraendert werden konnte. Wenn der Richter - und der Rechtsanwalt, der den Urheber vertritt - das alles nachvollziehen koennen, dann wird der Richter auf Bestreiten der Sicherheit dieses Nachweises durch die Gegenseite einen Sachverstaendigen bestellen, der nachpruefen muss, ob diese Art der Sicherung wirklich nicht manipulierbar ist und die streitbefangene Datei 100%ig vor 2 Jahren unveraendert abgespeichert wurde. Wie hallomyfriendz oben schrieb, spielt auch die Frage eine Rolle, wer denn alles Zugriff auf die Datenbank hat.
Wie so ein Sachverstaendigengutachten ausfaellt, laesst sich nicht immer vorhersehen. Ich kann es nicht, und ich habe im Laufe meiner Taetigkeit schon einiges erlebt, wo sich mir die Haare gestraeubt haben.
Wenn das Sachverstaendigengutachten aber die Sicherheit bejaht, dann gibt es ein Kriterium, welches diesen Nachweis sehr nachteilig macht: die Kosten fuer ein solches Sachverstaendigengutachten muss die beweisbelastete Partei vorschiessen, also der Urheber. Ein Gutachten ist unter 500,- EUR nicht zu haben, realistisch sind ueber 1.000,- EUR. Wenn man verliert, verliert man auch dieses Geld, wenn man siegt, muss man diese Kosten trotzdem vorschiessen, und das ist nicht immer so ohne weiteres moeglich. Alleine die Gerichtskosten und der RA kosten schon einiges.
D.h., man muss zumindest mit erheblichen Kosten rechnen, um die Sicherheit dieses Verfahrens ueberpruefen zu lassen.
Das ist letztlich der Grund gewesen, weswegen wir dieses Verfahren auf HR nicht angeboten haben. Wenn digitale Signaturen und Wasserzeichen genormt und ueblich geworden sind, dann ist es immerhin eine ernsthafte Alternative.
2. was heisst bei priormart "notariell"?
bei dem nachgefragten Angebot verstehe ich es so, dass man seine Werke hochlaedt und dann eine sog. "notarielle" Prioritaetserklaerung erhaelt. Bei der FAQ oder den Leistungen steht, dass die Datei notariell eingetuetet und verwahrt wird. Das stoesst mir jedenfalls auf. Denn die eigentliche notarielle Prioritaetsverhandlung ist deshalb der sicherste Nachweis, weil der Notar sich den Personalausweis zeigen laesst und in die Urkunde aufnimmt, wer da vor ihm sitzt und seine Werke sichern moechte. Dieser persoenliche Kontakt fehlt bei Priormart. D.h., es gibt da keinen Notar, der die persoenlichen Daten des Kunden in eine Urkunde aufnimmt. Damit ist der Nachweis m.E. nicht sicherer als andere Nachweise nichtnotarieller Art. Wenn priormart da mit Begriffen wie "notariell" und "Prioritaetserklaerung" wirbt, aber letztlich keine richtige oder vollstaendige notarielle Prioritaetverhandlung stattfindet, sehe ich das deshalb als Mogelpackung an.
3. Punkt "Rechtsberatung"
Dazu moechte ich nur anmerken, dass die Idee, Online-Schutz anzubieten, nicht neu ist. Es gibt andere Anbieter. Was mir auffaellt, ist, dass da Lobreden von Patentanwaelten gehalten werden. Und diese Patentanwaelte werden unter dem Punkt "Partner", mit denen man zusammenarbeitet, aufgefuehrt.
4. Preise
Also 5 EUR pro Monat sind bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren 300,- EUR.
Bei einmaliger Hinterlegung kostet das 20,- EUR nur fuer einen Upload, mit Bestaetigung - das Wort Prioritaetserklaerung ist nach meinem Empfinden eine Mogelpackung, da keine echte notarielle Priotitaetsverhandlung stattfindet - kostet es derzeit 49,- EUR. Wer das ausgibt, sollte sich wirklich darueber im Klaren sein, dass seine Personalien nicht notariell beurkundet werden.
5. Werbung
dingdangdong
die nichtnotarielle Sicherung Ihrer Werke koennen Sie auch
hier erhalten. Preise und Laufzeiten siehe Angebot. Preis gilt pro Datentraeger.
Ende Werbung.
Gruss Rainer