online-urhebernachweis

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Gute Frage, nächste Frage.

Scheint mal ganz i.O. zu sein.
 
aber kann man da jetzt für diesen preis nur einen einzigen song uploaden??
da sollte man dann einen hitmix seiner gesamten songs erstellen oder ;-)

oder man nimmt die flatrate!
 
hört sich zuerst gut an aber ist zugriff durch dritte sicher?damit meine ich auch mitarbeiter?
einen upload auf einen server ist immer so eine sache denn es kann mir niemand sagen das sein server 100% sicher ist...wenn sich leute schon ins weiße haus hacken konnten oder es geht wieder ein wurm rum und alle daten sind weg....wenn urhebernachweis dann lieber auf die klassische art und zwar zum notar....


es gibt sogar ein anbieter der nur den upload an sich anbietetund man zahlt pro minute...
dieser wirbt damit das das anschreiben gestern war und es heute der upload ist....
er bezieht sich auf den den veröffentlichungs§ des UrhG....

aber es findet ja keine wirkliche veröffentlichung statt....und es gibt auch keine rechtskräftigen urteile die dieses verfahren als beweiskräftigbelegen....
 
Ich finde auch den Gang zum Notar die einzieg wirklich gute und sichere Lösung!!!

aber es spielt auch immer der Preis eine Rolle, und billig is es nicht immer!!!

Was habt ihr denn Für erfahrung mit den Preisen, mich würde mal interresieren, was es für preisliche unterschieder von Notar zu notar gibt!!!



LG DJ Tömmy :D
 
mein letzter komponist hat unsere sachen gesichert.
ein freund von ihm, der notar ist, ihm er hat pro song 20 DM bezahlt.

ich denke, wenn man hölich fragt, dann kann man auch einen
guten preis aushandeln ohne mit ihm befreundet zu sein.

ist doch so, es ist nur ein umschlg der aufbewahrt wird
lg tommy
 
OHA. TEUER!

20 pro Song. Dann wär ich ja bei cä. 3.600 Mark. Nene. Zu dem würd ich nimmer gehen.

Bei uns kannst du so viel auf eine [g=420]CD[/g] packen wie du willst. 60 Euro dafür.


:eek: :eek: :eek:



Edit: Ich kenne den Notar nicht.
 
Naja, das is schon klar, es is nur eine kleine sache, aber Du weißt doch wie die sind, wenn man wen kennt, is ne super sache, aber die anderen, sind doch immer so geld geil und wollen richtig Flocken dafür sehen, obwohl sie kaum Arbeit damit haben, oder sehe ich das generell falsch???



LG
DJ Tömmy :p
 
Meine Freundin macht grad ihr Studium zur Notarin ist also momentan Notaranwärterin.

Notare sind an eine Gebührenordnung gebunden. Allerdings wird bei Verwahrungen der Preis aus dem Wert des zu verwahrenden Gegenstandes ermittelt. Da ein Rohling keine 50 Cent wert ist und die aufgespielte Musik mit beigelegten Partitionen auch nur einen ideellen Wert haben, kann man aber Glück haben und der Notar berechnet dafür nur den Mindestwert, der bei ca. 70 Euro liegt. Dann kommt es eben auch noch auf die Verwahrdauer an oder ob man nur wie Boris in nem anderen Thread beschrieben einen notariell versiegelten Umschlag erhält.

Es ist aber normalerweise egal ob ein Track auf der [g=420]CD[/g] ist oder die [g=420]CD[/g] mit MP3s zum bersten gefüllt...
 
BenS schrieb:
Dann kommt es eben auch noch auf die Verwahrdauer an oder ob man nur wie Boris in nem anderen Thread beschrieben einen notariell versiegelten Umschlag erhält.

Es ist aber normalerweise egal ob ein Track auf der [g=420]CD[/g] ist oder die [g=420]CD[/g] mit MP3s zum bersten gefüllt...

nene....des wird aufbewahrt. Habe keinen Umschlag bekommen. Der Notar hat es in einen Umschlag versiegelt und bei sich hinterlegt.

Hab auch noch mal die Rechnung rausgekramt. 60,78 Euro Brutto.
 
moin,

das ist ja mein Spezialthema. :D

es gibt mittlerweile einige Anbieter, die eine Art Online-Hinterlegung von Werken anbieten, d.h., die Werke werden auf einen Server (nicht immer einen eigenen) hochgeladen und dort fuer eine vertraglich vereinbarte Zeit gespeichert. Im Notfall gibt es eine mehr oder weniger komplizierte Abruf-Prozedur, die nur der Uploader vornehmen darf. Und so soll man im Streitfall nachweisen koennen, dass man selber der Urheber eines Werkes ist.

Ich moechte hier mal etwas ausfuehrlicher Stellung nehmen und dann auch ganz eigennuetzig Werbung hintendranhaengen:

1. Die Idee

Die Idee, auch online-Schutz anzubieten, finde ich prinzipiell gut, aber wir haben das auch auf HR schon bis zum Erbrechen diskutiert - hasbachmesbach konnte das technisch auch umsetzen - und letztlich wieder verworfen. Warum? Weil die Zeit noch nicht reif dafuer ist. Eine notarielle Urkunde oder eine Privaturkunde legt man vor. Ein greifbares Beweisstueck wie eine Audio-[g=420]CD[/g] oder eine [g=420]CD[/g]-Rom oder DVD mit MP3-Files kann man anfassen, in ein Laufwerk legen und abspielen. Das ist leicht begreifbar.

Daten, die sich auf einem Server befinden, koennen ausspioniert und veraendert werden. Richter sind selten Informatik-Freaks, die nachvollziehen koennen, warum eine Datei, die z.B. vor 2 Jahren gespeichert wurde, garantiert nicht in der Zwischenzeit veraendert werden, durch eine andere ersetzt oder schlicht das Datum der Speicherung nicht veraendert werden konnte. Wenn der Richter - und der Rechtsanwalt, der den Urheber vertritt - das alles nachvollziehen koennen, dann wird der Richter auf Bestreiten der Sicherheit dieses Nachweises durch die Gegenseite einen Sachverstaendigen bestellen, der nachpruefen muss, ob diese Art der Sicherung wirklich nicht manipulierbar ist und die streitbefangene Datei 100%ig vor 2 Jahren unveraendert abgespeichert wurde. Wie hallomyfriendz oben schrieb, spielt auch die Frage eine Rolle, wer denn alles Zugriff auf die Datenbank hat.

Wie so ein Sachverstaendigengutachten ausfaellt, laesst sich nicht immer vorhersehen. Ich kann es nicht, und ich habe im Laufe meiner Taetigkeit schon einiges erlebt, wo sich mir die Haare gestraeubt haben.

Wenn das Sachverstaendigengutachten aber die Sicherheit bejaht, dann gibt es ein Kriterium, welches diesen Nachweis sehr nachteilig macht: die Kosten fuer ein solches Sachverstaendigengutachten muss die beweisbelastete Partei vorschiessen, also der Urheber. Ein Gutachten ist unter 500,- EUR nicht zu haben, realistisch sind ueber 1.000,- EUR. Wenn man verliert, verliert man auch dieses Geld, wenn man siegt, muss man diese Kosten trotzdem vorschiessen, und das ist nicht immer so ohne weiteres moeglich. Alleine die Gerichtskosten und der RA kosten schon einiges.

D.h., man muss zumindest mit erheblichen Kosten rechnen, um die Sicherheit dieses Verfahrens ueberpruefen zu lassen.

Das ist letztlich der Grund gewesen, weswegen wir dieses Verfahren auf HR nicht angeboten haben. Wenn digitale Signaturen und Wasserzeichen genormt und ueblich geworden sind, dann ist es immerhin eine ernsthafte Alternative.

2. was heisst bei priormart "notariell"?

bei dem nachgefragten Angebot verstehe ich es so, dass man seine Werke hochlaedt und dann eine sog. "notarielle" Prioritaetserklaerung erhaelt. Bei der FAQ oder den Leistungen steht, dass die Datei notariell eingetuetet und verwahrt wird. Das stoesst mir jedenfalls auf. Denn die eigentliche notarielle Prioritaetsverhandlung ist deshalb der sicherste Nachweis, weil der Notar sich den Personalausweis zeigen laesst und in die Urkunde aufnimmt, wer da vor ihm sitzt und seine Werke sichern moechte. Dieser persoenliche Kontakt fehlt bei Priormart. D.h., es gibt da keinen Notar, der die persoenlichen Daten des Kunden in eine Urkunde aufnimmt. Damit ist der Nachweis m.E. nicht sicherer als andere Nachweise nichtnotarieller Art. Wenn priormart da mit Begriffen wie "notariell" und "Prioritaetserklaerung" wirbt, aber letztlich keine richtige oder vollstaendige notarielle Prioritaetverhandlung stattfindet, sehe ich das deshalb als Mogelpackung an.

3. Punkt "Rechtsberatung"

Dazu moechte ich nur anmerken, dass die Idee, Online-Schutz anzubieten, nicht neu ist. Es gibt andere Anbieter. Was mir auffaellt, ist, dass da Lobreden von Patentanwaelten gehalten werden. Und diese Patentanwaelte werden unter dem Punkt "Partner", mit denen man zusammenarbeitet, aufgefuehrt. :D

4. Preise

Also 5 EUR pro Monat sind bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren 300,- EUR.

Bei einmaliger Hinterlegung kostet das 20,- EUR nur fuer einen Upload, mit Bestaetigung - das Wort Prioritaetserklaerung ist nach meinem Empfinden eine Mogelpackung, da keine echte notarielle Priotitaetsverhandlung stattfindet - kostet es derzeit 49,- EUR. Wer das ausgibt, sollte sich wirklich darueber im Klaren sein, dass seine Personalien nicht notariell beurkundet werden.

5. Werbung

dingdangdong

die nichtnotarielle Sicherung Ihrer Werke koennen Sie auch hier erhalten. Preise und Laufzeiten siehe Angebot. Preis gilt pro Datentraeger.

Ende Werbung.

Gruss Rainer
 
Ist das jetzt ernst gemeint?

Anstatt einer Urkunde, die von einem Notar ausgestellt wurde, empfiehlst du ein Schreiben, dass du selbst geschrieben hast? Und das für 36 EUR pro [g=420]CD[/g]? Würde nicht jeder Richter erst einmal fragen, wer du bist und warum ein Schreiben von dir Beweiskraft haben soll? Und würdest du dann jedes Mal vor Gericht erscheinen, um eidesstattlich zu versichern, dass du auch nichts verändert hast? Das wäre ja möglich und kann anders kaum ausgeschlossen werden. (Ausgeschlossen wäre es dann immer noch nicht, nur beeidet)

Mal ehrlich, ich könnte jetzt zwar meine Sachen bei priormart hochladen und behaupten, ich wäre Max Meier. Und was hätte ich dann? Nichts. Ich kann ja nunmal nicht beweisen, dass ich Max Meier bin und deshalb wäre auch die Priorritätserklärung hinfällig. Zur Anwendung kann immer nur eine Urkunde kommen, die ich unter meinem richtigen Namen hinterlegt habe, meine Identität muss ich ja dann vor Gericht nachweisen.

Wichtiger ist das Hinterlegungsdatum und das wird vom Notar bei priormart beurkundet. Ich bekomme dort eine notarielle Urkunde (natürlich eine echte) in der steht, dass Priormart z.B. am 14.8.06 eine bestimmte Datei hinterlegt und dass diese Datei lt. eigener Aussage von mir hochgeladen wurde. Über den Zeitpunkt gibt es damit keinen Zweifel, auch die Identität des Datei ist durch PriorMart bestätigt worden. Mit notariellen Urkunden kennen sich Gerichte aus, das ist deutlich besser als ein privates Schreiben. Es kostet 20 EUR pro Datei und da die Datei beliebig gross sein kann, kann das also auch eine ganze [g=420]CD[/g] sein. Für unbegrenzte Zeitdauer.

Ich will dir ja nicht die Werbung im eigenen Forum versauen aber das Gerede von echter oder nicht echter Hinterlegung ist einfach Quatsch. Da ist keine Mogelpackung, die Dateien werden tatsächlich bei einem Notar hinterlegt, nur nicht von mir selbst sondern von priormart. Praktisch hat das für mich überhaupt keinen Nachteil aber den Vorteil der niedrigeren Kosten. Und es ist viel bequemer als selbst zum Notar zu gehen.

Seid gegrüßt,
Rainer
 
Hallo Kammerjaeger,

willkommen im Forum. Ich nehme an, dass Du einer der Priormart-Mitglieder bist.

Die Stellungnahme zu der Dienstleistung habe ich oben abgegeben und dem nichts hinzuzufuegen. Wenn nur das Datum von einem Notar bestaetigt wird und nicht die Personalien beurkundet werden und der Kunde keinen persoenlichen Kontakt zum Notar hat, dann ist das, was der Notar macht, keine Beurkundung.

Eine notarielle Urkunde faengt bei einer Prioritaetsverhandlung sinngemaess immer so an: Heute, am soundsovielten erschien vor mir, dem Notar soweiso mit dem Amtssitz in sowieso,

Herr oder Frau sowieso, wohnhaft daundda,

ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. sowieso (oder evtl. auch persoenlich bekannt).

Und genau dieser vor mir sitzende Herr sowieso gab mir zur Versiegelung folgende [g=420]CD[/g]... (bei einer notariellen Prioritaetsverhandlung).

Diese Beurkundung umfasst nicht nur den Zeitpunkt, zu dem ein Werk - von wem auch immer - vorgelegen hat, sondern auch die genaue Person und den Umstand, dass diese Person die Werke zum Beurkundungszeitpunkt bei sich hat und zur Versiegelung übergibt. Nebenbei hat der Notar die Urkunde bei dieser Beurkundung dem Kunden auch vollstaendig zu verlesen. Und der Notar darf nur in dem Gerichtsbezirk Beurkundungen vornehmen, fuer den er zugelassen ist.

Eine notarielle Urkunde beweist ihren Inhalt. Das ist der Aspekt, den eine notarielle Beurkundung zum theoretisch sichersten aller Nachweise macht. Es ist eben ein Unterschied, ob man eine richtige notarielle Beurkundung, also eine Prioritätsverhandlung durchfuehren lässt oder ob man etwas als unbekannter Kunde hochlädt und man alleine darüber eine Bestätigung erhält. Wenn man letzteres als Produkt anbietet, sollte man nicht den Eindruck erwecken, ersteres anzubieten.

Das Produkt von priormart ist also nicht das gleiche, als wenn ich persoenlich zum Notar gehe und eine Beurkundung vornehmen lasse. Warum soll man nicht darauf hinweisen? Dass dieser Hinweis in der priormart-Werbung nicht vorhanden ist, sondern sogar der Eindruck erweckt wird, das Produkt habe dieselbe Qualitaet, als wenn ich bei einem Notar eine Prioritaetsverhandlung durchfuehren lasse, halte ich fuer unanstaendige Bauernfaengerei. Der Laie kann sowas ueberhaupt nicht unterscheiden, liest nur "Notar" und denkt, das ist ja dasselbe, oh wie praktisch.

Schließlich ist das nicht "mein" Forum hier. Ich habe die Erlaubnis, ein spezifisches Produkt hier anzubieten, und davon mache ich Gebrauch. Und das sind nicht 35, sondern 25 EUR.
Und ja, Nachweise durch eine Kombination mehrerer durch die ZPO vorgesehene Beweismittel auch ohne notarielle Urkunden zu fuehren, ist mein voller Ernst, natuerlich. Ich glaube nicht, dass vor den vielen hundert Zivilgerichten taeglich nur Armleuchter und Witzbolde verhandeln.

Vielleicht sollte sich priormart auch etwas besser ueber die Unterschiede bei notariellen Tätigkeiten informieren, koennte nicht schaden. Auch im obigen Post geht einiges durcheinander.

Gruss Rainer
 
Falls du Kinder hast, würdest du sie impfen lassen? Du würdest sicherlich behaupten, dass eine Impfung, welche selbst die Krankheit hervorrufen kann, ja wohl kein Schutz bedeutet und statt dessen deinen Kindern Vitamintabletten geben. Auf diesem Niveau argumentierst du zumindest hier. Es ist suggestiv und manipulativ, wie du versuchst, deine Urheberbsetätigung gegenüber der von priormart hervorzuheben.

Warum erwähnst du nicht, dass man die Bestätigung, die du schreibst, auch genauso gut von seinem Nachbar schreiben lassen kann? Das hat exakt dieselbe Aussagekraft, nur dass man das Porto, den Aufwand, das Vertrauen in eine fremde Person und die 36 EUR, die du dafür nimmst, spart.

Warum wiederholst du ständig die angebliche Schwäche, dass der Autor nicht persönlich bei der Hinterlegung anwesend ist. Das ist doch bei dir genauso wenig der Fall. Würdest du deshalb auch von deiner Urheberbestätigung abraten?

Ein Notar ist nun mal im deutschen Recht vertrauenswürdiger als du oder irgendeine andere Privatperson. Und wenn ich für denselben Preis oder sogar günstiger den Urhebernachweis von einem Notar bekomme, sorry, dann wüsste ich nicht, warum ich auf dein Angebot eingehen sollte.
 
hi priormart-Mitglied,

Was den Anwurf, manipulativ und suggestiv zu argumentieren angeht, fass´ Dich bitte mal an die eigene Nase. Und zwar ganz kräftig.

1. Meine Argumentaqtion ist sachlich begründet und präzise. Man muss sie nur genau lesen.

Ich kritisiere nicht Euer Produkt, um mein Produkt hervorzuheben. Prinzipiell bieten wir nämlich ähnliche Produkte an.

Ich kritisiere, dass Ihr mit Eurem Produkt den Anschein erweckt, als ob es die "höchst erreichbare" Qualität und Sicherheit einer notariellen Beurkundung hat. Das hat es nicht. Ich kritisiere, dass Ihr auf Eurer Website den Anschein erweckt, es mache keinen Unterschied, ob man - bequem von Zuhause aus - Eure Dienste in Anspruch nimmt oder persönlich zum Notar geht. Es ist aber ein Unterschied. Bei der Prioritätsverhandlung vor einem Notar werden ALLE für das Urheberrecht erforderlichen Tatsachen inkl. Person des Urhebers in die öffentliche Urkunde des Notars aufgenommen. Das ist bei Euch nicht der Fall.

2. Es gibt eine Menge an Nachweisen, die vor Gericht Bestand haben können. Dazu gehören Unterlagen jeglicher Art, die Inaugenscheinsnahme und Zeugen. Um einen lückenlosen und sicheren Nachweis führen zu können, bedarf es aber auch juristischen know hows. Das habe ich in mein Produkt einfließen lassen, und ich gehe davon aus, dass Ihr es auch habt, obwohl Euer Chef Kaufmann und nicht Jurist ist.

3. Euer Notar ist ein Organ der Rechtspflege. Schön. Ich bin im Hauptberuf auch ein Organ der Rechtspflege.

Wenn ich jetzt ebenso unsachlich anfangen wollte zu argumentieren wie Du, könnte ich anführen, warum Notare in der Regel keine Notaranderkonten mehr unterhalten dürfen. ;)

4. Meine Preise fangen bei voller Leistungserbringung bei 25,- EUR an. Wenn Ihr eine Bestätigung schickt, kostet es 49,- EUR, also fast das Doppelte. Dein entsprechender Anwurf ist unzutreffend und riecht ziemlich nach Herabsetzenwollen.

Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Alles weitere wäre Wiederholung.

Gruß Rainer
 
Hi,

ist ein wenig OT, aber was ist von dieser creative commons Geschichte zu halten?

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Das wirkt auf eine Laien wie mich ganz gut durchdacht.

Gruss, Stefan
 
@oBeatz:

Ich habe mir unter der FAQ mal angelesen, was crreative commons macht.

Da geht es erstmal nicht um Urhebernachweise oder [g=119]GEMA[/g]-Konkurrenz, sondern um Lizenzverträge (als erstes Projekt).

Diese Idee halte ich für eine prima Sache, denn das Urheberrecht geht vielen, die nicht in erster Linie Wert auf Profit legen, zu weit. Für kreativen Austausch oder um einfach bekannt zu werden, ist das deutsche UrhG in der Tat oft eine Hürde. Wenn jemand selbst bestimmen kann, welche Rechte er ausübt und welche nicht (z.B. freie Weitergabe von Werken im Internet, oder freie Verwendung von eigenen Aufnahmen nur gegen Namensnennung), dann ist das mit diesen Verträgen (von denen ich aber keinen angesehen habe) wohl eine sinnvolle Ergänzung zum UrhG. Und praktisch, weil man nicht extra um Rechtsrat nachsuchen muss. Hoffe, die Verträge sind wirklich so verständlich wie versprochen.

Wobei natürlich die Unterschiede im Urheberrecht der einzelnen Staaten berücksichtigt werden müssen. Z.B. könnte es rechtlich problematisch sein, auf gesetzlich normierte Vergütungsansprüche (Geldzahlung) im vorhinein zu verzichten. Diese Verträge müssen schon von richtigen Fachleuten erarbeitet werden.

Gruß Rainer
 

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