Notar

fockd

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Mal ne kleine Frage. Ich wollte vor ein paar Jahren meine Songs schon mal schützen lassen und habe mich dann an einen Notar gewendet. Der aber hat mir gesagt, dass es nichts bringen würde, ihm eine CD zu geben, weil er sich diese ja nicht anhöre. Er brauche eben was Schriftliches.
Nun besteht das Problem, dass ich keine Partituren oder so schreibe. Lediglich meine Songtexte hätte ich hinterlegen können. Ist dann der Notar überhaupt so eine sichere Methode, wenn man Datenträger bei ihm verwahrt?
 
Hi fockd,

eigentlich ist es schon ne sichere Methode, da der Notar bezeugen und du damit beweisen kannst, dass die CD an dem Tag existierte, an dem du sie hinterlegt hast.

Gruß
...splonk...
 
Habt ihr vielleicht Infos was es so kostet einen Song beim Notar schützen zu lassen?
Würd mich über Antwort freuen!

Gruß,
Allen
 
hmm, darüber kursieren hier ja einige Aussagen im Forum.

EarlGrey wollte irgendwann so nen Service für HR.de Member machen, womit man günstig seine Werke schützen lassen kann.
Da sind ihm aber irgendwie viele doof gekommen, von wegen er wolle ja nur Geld machen und so... deswegen ist das glaub ich erstmal zurückgestellt.

Ich fand die Idee gut vom Earl!

Also Earl, wie siehts aus? :)

Ich glaub Interesse besteht bei vielen hier!!

Gruß Sebastian
 
hi,

ich hab´s getan. ;) stirbelwurm hat den link ja schon gesetzt, es ist der erste Thread im Forums-Abschnitt "Musik, Recht & Finanzen".

Zu den Fragen möchte ich noch kurz Stellung nehmen: Der Notar muss sich auch nicht die Werke anhören, das ist Unsinn. Ich mache es auch nicht, und das ist auch gut so.
Der Notar macht eine sogenannte Prioritätsverhandlung. D.h., er beurkundet, dass jemand mit der [g=112]Partitur[/g] X, den Texten Y oder halt auch mit der CD Z dann und dann bei ihm war, versiegelt das Werk und stellt darüber eine öffentliche Urkunde aus. Diese Urkunde in Verbindung mit dem Werk ist der Nachweis. Wenn der Notar das richtig macht, ist der Nachweis sehr sicher. Zu dem oben erwähnten Notar würde ich allerdings nicht hingehen.

Der Notar setzt die Kosten nach dem Wert einer Angelegenheit selber fest. Sie liegen für den unbekannten Künstler so bei 50-100,- EUR, manchmal mehr, manchmal auch weniger.

Gruß Rainer
 
Gut, dann muss man also gucken, ob der Notar sowas überhaupt macht.

Da ich meine Songs so schnell wie möglich schützen lassen will, kann ich das doch auch machen, bevor ich mit dem Abmischen völlig fertig bin, oder?
Denn dem Richter wird es (im Falle des Falles) womöglich nur um Grundstruktur und Melodie des Songs gehen.
Wenn bei der CD, die ich veröffentliche dann noch was beim EQ und an den Kompressoren herumgestellt ist, müsste das für das Lied, also für den Beweis an sich, egal sein.
Was meint ihr?
 
hi fockd,

Der Song sollte natürlich fertig komponiert sein. Wenn Du ihn darüber hinaus fertig eingespielt hast und ein rough mix vorliegt, der mehr oder weniger das Arrangement wiedergibt, wie es auch in der fertigen Version zu hören sein soll, dann ist das ideal. Es ist aber nicht in der Form notwendig. Wichtig ist: Die Harmonien und die Melodien müssen stimmen.

Du kannst auch eine CD-Rom mit dem komletten Projekt drauf vorlegen, mehr schadet nicht. Wichtig ist, dass diese Daten auch nach mehreren Jahren noch gelesen werden können, es also noch Programme für dieses Format gibt.

Werbemodus an: Wenn Du den Nachweis-Service hier in Anspruch nehmen willst, dann brauchst Du nur 2 E-Mail-Laufzeiten und 1 Postlaufzeit zu addieren, und dann hast Du das Bestätigungsdatum.

Gruß Rainer
 
Ist es besser, wenn man alle einzelnen Spuren eines Liedes in .wav hinterlegt, anstatt einfach nur das komplette Lied?
 
jacke wie hose... kannst du aber natürlich als fleißaufgabe machen.

lg
flox
 
Ich hab' gerade bei einem Notar angerufen und der hat gemeint, er könnte mir das Ganze zwar nicht zurücklegen, aber er würde mir eine Urkunde (Protokoll) geben und dazu die CD, die mit in einem versiegelten Umschlag wäre.
Meint ihr so etwas reicht, weil ich hier's immer nur von hinterlegen gehörtr hab'.
 
Hi,
schau mal in diesen Thread. Earl Grey bietet das für HR-Member an.
Ich habs nur noch immer nicht geschafft, mein Zeugs zusammen zu suchen...
Grüße
Edgar
 
hi fockd,

wenn der Notar das anständig macht, reicht das durchaus.

Gruß Rainer
 
Das sollte mehr als ausreichend sein. Du musst Dich immer fragen, in welcher Situation wirst Du von Deinem Recht gebrauch machen müssen und wie kannst Du die Beweise deutlich darlegen.

Wenn der Notar Dir das in der besagten Form ausstellt, kann man eindeutig und vor allem mit Datum nachweisen, dass Du diese Werke geschrieben hast, datiert, versiegelt und beurkundet. Das ist perfekt. Besser geht es nicht.

Die "Aldi Variante" wäre, dass Du deine Texte, deine CDs und sonstige Daten in einen festen Umschlag steckst, das ganze gut versiegelst (am besten mit Siegellack) und dann per Einschreiben an Dich selbst verschickst. Der Umschlag hat dann eine Identnummer, ein Datum und ist versiegelt. Damit kann man das gröbste festhalten, wenn man nicht das Geld für einen Notar ausgeben will. Allerdings ist das der sicherste Weg und vor allem der offiziellste.

Ansonsten [g=119]GEMA[/g]. :)


Gruß,

M.
 
hi,

hehe, statt aldi-Variante würde ich coitus-interruptus-Variante sagen. Genauso unsicher. :D

[g=119]Gema[/g] muss nicht sein. Wenn man mit seiner Musik nicht Kohle macht, ist diese Variante nicht nur unsicherer, sondern zieht stetig Kosten nach sich. Da ist der Notar sicherer und noch billiger als die [g=119]Gema[/g].

Gruß Rainer
 
@EarlGrey: Ich kenne Dein Angebot, ich bin aber Perfektionist (naja - zumindest manchmal) und Du hast ja selbst gesagt, dass Notar noch etwas sicherer ist.

Was mich halt interessiert, ist, ob das ein Problem wäre, wenn ich selbst dann die CD versiegelt aufbewahre. Ist dann das auch noch eine Prioritätsverhandlung.

Was ich mir evtl. vorstellen könnte, ist, dass das von Bundesland zu Bundesland auch verschieden sein kann. Die Kommunen unterliegen ja zuerst mal den Ländern. (Ich komm aus Bawü.)
 
Also aufbewahren muss das schon der Notar bzw. das Amtsgericht, wo Urkunden (Testamente, etc) gelagert werden. Das zu Hause lagern wäre dann wieder die Aldi Methode.

"Was ich mir evtl. vorstellen könnte, ist, dass das von Bundesland zu Bundesland auch verschieden sein kann."

Nein, das ist in Deutschland überall gleich.
 
@fockd:

ich muss etwas grinsen wegen Perfektionist - das bin ich auch. :D

Es ist so: Der Notar führt eine Urkundenrolle, in die er jede Urkunde, die er jemals fertigt, im Original aufnimmt. Das wäre in Deinem Fall also die Urkunde, in der er schreibt: "Am soundsovielten erschien vor mir Herr Fock D., ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. 0815123456 und händigt mir eine CD-Rom aus. Ich nahm diese, steckte sie eigenhändig in den Umschlag und versiegelte ihn. usw."

Diese Urkunde kommt also im Original in die Urkundenrolle. Den versiegelten Umschlag oder was das halt ist bekommst Du nach Hause und darfst ihn dort selber aufheben. Pass bloß auf, dass das Siegel nicht beschädigt wird, sonst ist es aus mit dem Nachweis.

Neben dem Umschlag selbst sollst Du eine Ausfertigung der Urkunde bekommen.

Wenn ich über Sicherheit spreche, meine ich Nuancen. Wir bewegen uns immer in Richtung der 100%-Marke. Die notarielle Urkunde ist deshalb das sicherste Beweismittel, weil sie eine öffentliche Urkunde ist. Diese beweist prozessrechtlich gesehen per se den Inhalt.

Die Kombination aus Verwahrung und Privaturkunde ist in der Theorie etwas unsicherer, weil der Inhalt theoretisch angreifbar ist. Dieser Unterschied zur öffentlichen Urkunde ist dem Laien unbekannt, und er kommt in der Praxis selten zum Tragen, aber ich finde es richtig, darauf hinzuweisen. In der zivilprozessualen Praxis tauchen notarielle Urkunden - mit Ausnahme z.B. von Grundschuldbestellungen oder Grundstückskaufverträgen - selten auf. Von den übrigen Beweismitteln stellen sorgfältig erstellte und eindeutig formulierte Privaturkunden eindeutig die sichersten dar. Ich habe es in jahrelanger Praxis bisher noch nicht einmal erlebt, dass eine als Beweismittel vorgelegte Privaturkunde erfolgreich ausgehebelt werden konnte. Deshalb kann ich auch guten Gewissens den Service als Alternative anbieten.

Was sich von der 100%-Marke aber schon sehr weit entfernt, ist das immer wieder propagierte Einschreiben an sich selbst. Der Rückschein besagt nur, dass man eine Sendung erhalten hat. Der Inhalt der Sendung wird damit nicht bewiesen. Es sagt also weniger aus als die Privaturkunde. Ich will damit nicht sagen, dass es keinen NAchweis darstellt. Aber er ist wegen der bestehenden Manipulationsmöglichkeiten relativ leicht angreifbar und lange nicht so sicher wie die beiden anderen Methoden.

Zukünftig wird sicher auch die digitale Signierung Möglichkeiten bieten, den Urhebernachweis durch Speicherung auf einem Server und Abruf mit "Schlüssel" etc. sicher zu gestalten. Doch momentan würde ich von solchen Angeboten noch die Finger lassen, denn es fehlt noch an allgemein gültigen und vor allem akzeptierten Standards. Im Zweifelsfalle müsste ein EDV-Sachverständiger das System durchleuchten und ein Gutachten darüber anfertigen, dass das Werk wirklich zum Zeitpunkt XY auf dem Server abgelegt wurde und nicht später. Das würde aber erhebliche Kosten bedeuten, die die Kosten eines Notars und erst recht der Verwahrung um ein vielfaches übersteigen würden.

Also, wie gesagt, wenn der Notar das richtig macht, dann ist der Nachweis sicher.

Gruß Rainer
 

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