@fockd:
ich muss etwas grinsen wegen Perfektionist - das bin ich auch.
Es ist so: Der Notar führt eine Urkundenrolle, in die er jede Urkunde, die er jemals fertigt, im Original aufnimmt. Das wäre in Deinem Fall also die Urkunde, in der er schreibt: "Am soundsovielten erschien vor mir Herr Fock D., ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. 0815123456 und händigt mir eine CD-Rom aus. Ich nahm diese, steckte sie eigenhändig in den Umschlag und versiegelte ihn. usw."
Diese Urkunde kommt also im Original in die Urkundenrolle. Den versiegelten Umschlag oder was das halt ist bekommst Du nach Hause und darfst ihn dort selber aufheben. Pass bloß auf, dass das Siegel nicht beschädigt wird, sonst ist es aus mit dem Nachweis.
Neben dem Umschlag selbst sollst Du eine Ausfertigung der Urkunde bekommen.
Wenn ich über Sicherheit spreche, meine ich Nuancen. Wir bewegen uns immer in Richtung der 100%-Marke. Die notarielle Urkunde ist deshalb das sicherste Beweismittel, weil sie eine öffentliche Urkunde ist. Diese beweist prozessrechtlich gesehen per se den Inhalt.
Die Kombination aus Verwahrung und Privaturkunde ist in der Theorie etwas unsicherer, weil der Inhalt theoretisch angreifbar ist. Dieser Unterschied zur öffentlichen Urkunde ist dem Laien unbekannt, und er kommt in der Praxis selten zum Tragen, aber ich finde es richtig, darauf hinzuweisen. In der zivilprozessualen Praxis tauchen notarielle Urkunden - mit Ausnahme z.B. von Grundschuldbestellungen oder Grundstückskaufverträgen - selten auf. Von den übrigen Beweismitteln stellen sorgfältig erstellte und eindeutig formulierte Privaturkunden eindeutig die sichersten dar. Ich habe es in jahrelanger Praxis bisher noch nicht einmal erlebt, dass eine als Beweismittel vorgelegte Privaturkunde erfolgreich ausgehebelt werden konnte. Deshalb kann ich auch guten Gewissens den Service als Alternative anbieten.
Was sich von der 100%-Marke aber schon sehr weit entfernt, ist das immer wieder propagierte Einschreiben an sich selbst. Der Rückschein besagt nur, dass man eine Sendung erhalten hat. Der Inhalt der Sendung wird damit nicht bewiesen. Es sagt also weniger aus als die Privaturkunde. Ich will damit nicht sagen, dass es keinen NAchweis darstellt. Aber er ist wegen der bestehenden Manipulationsmöglichkeiten relativ leicht angreifbar und lange nicht so sicher wie die beiden anderen Methoden.
Zukünftig wird sicher auch die digitale Signierung Möglichkeiten bieten, den Urhebernachweis durch Speicherung auf einem Server und Abruf mit "Schlüssel" etc. sicher zu gestalten. Doch momentan würde ich von solchen Angeboten noch die Finger lassen, denn es fehlt noch an allgemein gültigen und vor allem akzeptierten Standards. Im Zweifelsfalle müsste ein EDV-Sachverständiger das System durchleuchten und ein Gutachten darüber anfertigen, dass das Werk wirklich zum Zeitpunkt XY auf dem Server abgelegt wurde und nicht später. Das würde aber erhebliche Kosten bedeuten, die die Kosten eines Notars und erst recht der Verwahrung um ein vielfaches übersteigen würden.
Also, wie gesagt, wenn der Notar das richtig macht, dann ist der Nachweis sicher.
Gruß Rainer