muss ich diese rechnung bezahlen?

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vermona schrieb:
404:
Da ist ein Formfehler in den AGBs der Seite der sie ungültig macht. Theoretisch müsstest du sogar nicht mal zahlen, wenn du das Angebot wissentlich und willentlich angenommen hättest.

naja, das stimmt so jetzt nicht, hat aber mit dem Problem nichts zu tun. Bei ungültigen AGB Klauseln kommen eben nur diese Klauseln nicht zur Anwendung. Schlimmstenfalls die gesamten AGB. Das heißt aber i.d.R. nicht, dass jegliche Verträge in diesem Fall automatisch nichtig wären. (Habe mir die AGB jetzt nicht angesehen, ist aber auch nicht nötig)

In dem konkreten Fall führt es dazu, dass du nicht zur Zahlung verpflichtet bist, weil die Klausel zur Zahlungsverpflichtung ungültig ist ;) Falls kein zusätzlicher Vertragstext bei der Anmeldung akzeptiert werden muss (und davon ist stark auszugehen), gelten eben nur die AGB - alle Benutzer, die sich in der Zeit angemeldet haben, in der der Formfehler in den AGB war, müssen also nicht zahlen.

Wenn die Seite wirklich schon einschlägig bekannt ist, dann sollte man auf jeden Fall die Verbraucherschutzzentrale einschalten.

EDIT: Wer eine Domain besitzt, ist ganz arm dran, weil dann die komplette Anschrift per whois-Anfrage abgerufen werden kann.
 
Hallo, liebe Comunity, ich bin neu bei euch, und sage gleich auf diesem weg mal Hallo!! :)

also, ich hatte vor ca2 Jahren auch mal so ein ähnliches prob, und zwar mit irgendeiner SEX-SITE, (weis leider nich mehr wie sie hies).
Hatte damals ne Mail bekommen, das Ich ne Rechnung zu bezahlen hätte wovon ich nix wusste, so dumm wie ich war, habe ich an meinen kleinen bruder gedacht der zu der zeit auch meinen Rechner genuzt hat, und da ich keinen ärger wollte habe ich bezahlt,(eigendlich total bescheuert), nur kurz darauf hatte ich die nächste mail, mit mahnung usw. bla bla bla. Dan habe ich mich aber damit zu meinem Onkel begeben, der in solchen rechtssachen dann doch einwenig mehr plan hat als ich,, der hat mich sofort zur polizei geschickt, die haben mir geraten, da ich ja schon bezahlt hatte (was ich nicht einmal hätte tun müssen) erstmal abzuwarten, habe dann von denen nie wieder was gehört. Bei der Polizei wurde mir gesagt die hätten mir auch nichts gekonnt wenn ich nicht bezahlt hätte, aber naja was will man machen.

Sowas passiert mir auchnicht nochmal.

Mfg MH
 
404:
In dem konkreten Fall führt es dazu, dass du nicht zur Zahlung verpflichtet bist, weil die Klausel zur Zahlungsverpflichtung ungültig ist Falls kein zusätzlicher Vertragstext bei der Anmeldung akzeptiert werden muss (und davon ist stark auszugehen), gelten eben nur die AGB -
Nicht, dass ich die Seite jetzt gutheißen möchte, aber auf der Anmeldeseite findet sich folgender Hinweis:

"Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 8 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus. Der Jahresbetrag von 96 Euro wird jeweils ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt, der Rechnungsbetrag ist binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen."

404:
alle Benutzer, die sich in der Zeit angemeldet haben, in der der Formfehler in den AGB war, müssen also nicht zahlen.

Auch die Tatsache, dass ein ganzer Vertrag nichtig sein sollte, bedeutet noch lange nicht, dass dann Leistungen gratis in Anspruch genommen werden dürfen, wenn für diese Leistungen gewöhnlich Geld zu zahlen ist und dies den Vertragspartnern auch bewusst ist (oder sein müsste). Es gibt da juristische Konstruktionen, die bei Nichtigkeit von Verträgen eingreifen. Anders ist es natürlich dann, wenn vorgegaukelt würde, alles sei hier gratis und dann steht plötzlich in den AGB etwas anderes. Aber das meinte 404NotFound ja schon. Wird im Fall von mega-Downloads vielleicht aber doch anders zu beurteilen sein.

Aber ist ja eigentlich alls OT, denn der Fragesteller hat sich dort ja nie angemeldet. Also für Ihn alles kein Problem.
 
Um es nochmal zusammenzufassen - es ist kein Vertrag entstanden, weil der Fragesteller nie eine Willenserklärung abgegeben hat. Die Rechnungen sind nichtig und würden sicher als versuchter Betrug gelten.

Zusätzlich muss aber noch rausgefunden haben, woher der Betreiber Name und Adresse des Fragestellers hat, das riecht nämlich stark nach einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Problematisch wirds allerdings, weil der Anbieter in Dubai sitzt und die Daten wahrscheinlich von einer Fremdfirma stammen.

Das mit den AGB ist mir nur so nebenbei aufgefallen ;) Natürlich gibt der "echte" Kunde eine Willenserklärung zur Beanspruchung der Dienste ab, ein (wenn auch formloser) Vertrag würde auch mit fehlerhaften AGB zustande kommen.
 

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