Aufnahme für 600€ gemacht, Kunde will Rechnung --> Gewerbeschein!?

  • Ersteller patrickttx
  • Erstellt am
P

patrickttx

Registriert
30.07.12
Beiträge
60
Reaktionen
18
Punkte
128
Hallo zusammen,

ich brauche von euch einen Ratschlag, ob ich ein Gewerbe anmelden muss oder ob es so durchgehen kann (fehlende Gewinnabsicht und nicht dauerhaft/regelmäßig ausgelegte Tätigkeit).

Kurz ein paar Infos über mich:
- Azubi, 19 Jahre
- seit langer Zeit ausgeprägtes Hobby im Bereich Recording/Audioproduktion
- über die Jahre viel Kauf von Euipment, Mikrofonen etc - als Hobby
- bisherige Projekte kostenlos gemacht

Nun folgende Situation:
- Aufnahme eines Konzertes mit verkaufsfertige CD-Anfertigung (CD-Pressung über Fremdfirma)
- für diese Aufnahme wurden Mikrofone im Wert von ca 600€ angeschafft
- Ich bekomme 550-750€
- Auftraggeber (Schule) benötigt eine Rechnung, MwSt. werden natürlich nicht ausgewiesen

In Zukunft ist geplant:
- vielleicht ab und an mal kleinere Jobs an Privat mit sehr geringen Einnahmen als "Aufwandsentschädigung" z.B. 30€ für Homepage programmieren, 100€ für Bandaufnahmen (2 Tage + 3 Wochen Nachbearbeitung/Mischung + Equipmentmiete etc etc). Also es rechnet sich nicht und ein Gewinn ist nicht geplant.
- zusammenfassend vielleicht 300€/Jahr


Was soll ich machen? Gewerbeschein beantragen (neben Ausbildung kritisch)?
Oder eine Rechnung von Privat ohne MwSt. ausstellen und meine Einnahmen als Nebeneinkünfte bei der Steuererklärung dem Fa. einreichen? Wenn das Fa. was sagt kann mein Hobby mit den Rechnungen und Argumentation Ausgaben > Einnahmen nachweisen werden(!?).

Gruß Patrick
 
neben deiner ausbildung ist dein kleingewerbe völlig unkritisch. dennoch würde ich mit deinem chef reden, um zu klären, dass er auch ja nichts dagegen hat. kleingewerbe kann ihm aber meines wissens egal sein, ebenso wie ein nebenjob auf 450eur basis.

ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mittlerweile können auch rechnungen von privat geschrieben werden ohne gewerbeschein.
 
greift hier nicht die Kleinunternehmerregelung? Bis 17500 Euro Gewinn umsatzsteuerbefreit....glaube ich zumindest, ohne Garantie :)
 
Schreib eine Rechnung ohne Umsatzsteuer raus und vergiss nicht die Einnahme bei deiner Jahressteuererklärung anzugeben. Fertig.

Für die geplante Zukunft: Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und auch wohl keiner gemacht wird, ist es "Liebhaberei". Du musst das alles in deiner normalen Steuererklärung angeben und darfst keine "Verluste" (z.B. Investitionen) gegenrechnen. Alles bleibt easy in deinem Finanzlevel.
 
Versuche es mal mit der suchfunktion- diese frage wurde von davogi bereits vor ein paar wochen sehr detailliert beantwortet
Lg
 
Vielen Dank für die Antworten.

Die Sache Finanzamt ist das eine, das andere ist das Gewerbegesetz..

Klar, ich kann offensichtlich auch eine Rechnung von Privat ausstellen (auch wenn ich im Internet sehr viel Gegenteiliges höre..) - und das sollte aus finanztechnischer Sicht i.O. gehen, wenn ich die Einnahmen in den Steuern mit angebe.
Was ich dann nicht machen kann: Ausgaben einreichen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Vielleicht ist zum einen aus Gründen der Sicherheit, aber vor allem aus dem genannten Grund sinnvoll, ein Gewerbe anzumelden. Denn ich liege zZt mit meinem Azubi-Gehalt noch im Freibetrag aber es ist schon knapp. Wenn ich die Aufnahme dazurechne, dann muss ich Steuern zahlen - fertig.
Jetzt meine Ausgaben mit einzurechnen und wenns hart auf hart kommt noch einen Laptop zu kaufen wär ja ganz clever oder? :)


Jaa, die andere Sache ist das Gewerbegesetz und unerlaubt einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich möchte natürlich soweit es geht den Schritt zum Gewerbeamt vermeiden, nicht nur weil ich das in der Firma ansprechen muss, sondern viel mehr aus Gründen der Unerfahrenheit: wer hält dann noch die Hand offen? - zusätzliche Müllgebühren, Kirchensteuern, Beiträge der Verbände, Krankenkasse, Rentenversicherung usw. Ich bin 19 und absolut unerfahren in dem Gebiet. Man will ja nichts überstürzt angehen.

Jetzt ist es nun mal so, dass mein Name bekannt ist und man bei einer Internet-Recherche herausfinden kann, dass ich das nicht zum ersten mal mache (auch wenn ich bisher kein/wenig Geld genommen habe). Man findet Bilder von mir, meinen Namen unter 3, 4 Homepages, die ich programmiert habe, meinen Namen in der Form "und danke für die Aufnahmen an ..." .
Ist für diesen Eindruck ein Gewerbeschein nötig?? Oder kann ich das wenn ich so eine Aufnahme wirklich nur 1x im Jahre mache das ganze sparen?
 
Jetzt meine Ausgaben mit einzurechnen und wenns hart auf hart kommt noch einen Laptop zu kaufen wär ja ganz clever oder?

Kommt drauf an. Wenn das FA dann nach 4-5 Jahren rückwirkend alles zur Liebhaberei rechnet, weil keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist, dann wirkt es vielleicht nicht mehr ganz so clever.


die andere Sache ist das Gewerbegesetz

Da solltest du nachsehen, ob deine Tätigkeiten freiberuflicher Art sind. Wenn ja, ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.
 
Kommt drauf an. Wenn das FA dann nach 4-5 Jahren rückwirkend alles zur Liebhaberei rechnet, weil keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist, dann wirkt es vielleicht nicht mehr ganz so clever.
Klar, so ist es auf Dauer ja nicht gedacht aber in diesem Fall habe ich nun mal mehr Ausgaben als Einnahmen, da es mein Hobby ist. Nur will ich nicht ins kalte Wasser fallen wenn ich keinen Gewerbeschein habe und dann "angeschwärzt" werde. Ich will einfach gesagt bekommen: das wird so klappen bzw das könnte zu Problemen führen - mach lieber auf Gewerbe. Diese Sache gegen Geld ist eine einmalige Aktion aber man findet im Netz relativ viel Infos über mich: nicht unbedingt, dass ich Werbung mache sondern viel mehr mein Name zusammenhängend mit professionellen Ergebnissen, Homepagebau als auch Recording.


Da solltest du nachsehen, ob deine Tätigkeiten freiberuflicher Art sind. Wenn ja, ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.
nagut dann nicht in A aber das gleiche in B - Melden als Freiberufler. :)
 
Als Freiberufler musst du nichts melden, nur brav deine Steuer machen.
 
Wie oft diese Frage hier in letzter Zeit kam. Recordingbusiness läuft :)
 
sorry wenn mir einiges nicht ganz klar ist und die gleichen Fragen täglich beantwertet werden. Für mich ist das eine riesen Neuwelt :D Halte dieses Jahr meine erste Ausbildungsvergütungen in der Hand und kann dir spontan nicht erklären was da alles abgezogen wird. :D

Ähm ok ich tendiere dazu das als einmalige Aktion zu machen und das wars auch erstmal für dieses Jahr. Wenn ich nächsten Jahr zu mehr Aufträgen komme lässt sich immer noch ein Gewerbeschein beantragen.

Rechnung von Privat geht, aber nur bis zu einem Gewinn von 720€ wie ich das verstehe. Was mach ich wenn ich z.B. 700€ für mich bekomme aber noch 350€ mit auf dieser Rechnung aufführen möchte was ich dem CD-Presswerk so weiterreichen muss?

Zählt das zusammen und sind dann quasi meine Ausgaben zum Erstellen des Endproduktes "CD".. oder nicht?
 
Ne ich wollte dich nicht hier diskreditieren, sondern es ist mir generell aufgefallen.
Und was diese einmalige Sache angeht, probier es doch erst einmal aus.

Wenn du mit dem Geld gleich wieder Equipment kaufst und es quasi wieder "verbrauchst" ist es Liebhaberei und du musst dir keinerlei Sorgen machen.

Also wäre ja nichtmal dein Aufwand gedeckt wenn du sogar extra Anschaffungen machst und in Vorleistung gehst.

Ist doch alles tutti.

mfg
-Emre-
 
Rechnung von Privat geht, aber nur bis zu einem Gewinn von 720€


Da du Privatmann bist, schreibst du ja keine Rechnung im eigentlichen Sinn. Du schreibst: "Hiermit bestätige ich den Betrag XY in bar erhalten zu haben." Datum - Unterschrift - Adresse - Fertig.

Für nächstes Jahr solltest du bei Goggle die Begriffe Freiberufler, Gewerbe, Kleinunternehmerregelung nachlesen.
 
Was mach ich wenn ich z.B. 700€ für mich bekomme aber noch 350€ mit auf dieser Rechnung aufführen möchte was ich dem CD-Presswerk so weiterreichen muss?

Das Presswerk schickt doch seine eigene Rechnung. Gleich Auftraggeber als Rechnungsadresse. Passt.
 
Das Presswerk schickt doch seine eigene Rechnung. Gleich Auftraggeber als Rechnungsadresse. Passt.
Klar, du hast Recht :)

Da du Privatmann bist, schreibst du ja keine Rechnung im eigentlichen Sinn. Du schreibst: "Hiermit bestätige ich den Betrag XY in bar erhalten zu haben." Datum - Unterschrift - Adresse - Fertig.

das Geld soll aber überweist werden, daher die Form der Rechnung. Gibt es Punkte, die ich als Privatmann nicht berechtigt bin in einer üblichen Rechnung aufzuführen? Warum schreien denn alle man muss ein Gewerbe anmelden um Rechnungen ausstellen zu dürfen - aber genauso gibt es genug Infos, dass man von Privat problemlos eine Rechnung ausstellen darf?
 
Uiuiuiuiui......

Ich hatte an anderer Stelle schon mal eine umfassende Antwort zu dem Thema geschrieben, deshalb einfach suchen. Hier noch mal in Kürze:

- für freiberufliche Tätigkeiten benötigt man keinen Gewerbeschein. Webdesign & Programmierung werden in der Regel nicht als freiberufliche Tätigkeiten anerkannt. Bitte umgehend beim Finanzamt (!) erkundigen (nicht beim zuständigen Gewerbeamt!). Für die Anerkennung ist das Finanzamt zuständig.

- für ALLE Einnahmen musst Du eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) anfertigen. Das Ergebnis ist in der Steuererklärung anzugeben und die EÜR beizulegen. Rechnungen musst Du schreiben oder eine Kasse führen (dazu bitte beachten, dass Du auch für die Kasse eine ordnungsgemäße Buchführung mit Kassenbuch machen musst!).
Details zur Rechnung bitte meiner anderen Antwort entnehmen.

- freiberufliche Tätigkeiten sind dem Finanzamt zu melden, besser VOR der Steuererklärung, denn das Finanzamt entscheidet darüber (s. o.)

- es kann durchaus sinnvoll sein, die tontechnischen Dienstleistungen (Freiberuf) von den gewerblichen Dienstleistungen (Web-Programmierung und Design) zu trennen. Das wird steuerlich dann auch getrennt behandelt. Lass Dich diesbezüglich von einem Profi beraten!

- für UMSÄTZE unter 17500€ kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch genommen werden. Dies muss dann auf der Rechnung aufgeführt sein. Es darf keine MwSt. in diesem Fall veranschlagt werden! Du darfst auch von Deinen Ausgaben keine MwSt. abziehen. Wichtig: Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn nach EÜR!

Das sind so die wichtigsten Fakten. Diese solltest Du dringend berücksichtigen. Das Finanzamt kennt da keine Verjährungsfrist!
 
Hey, ich melde mich wieder zurück.
[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/172604/Post_1879972.html#12]the_Emre[/URL] schrieb in #12: [/ref]Und was diese einmalige Sache angeht, probier es doch erst einmal aus.

Wenn du mit dem Geld gleich wieder Equipment kaufst und es quasi wieder "verbrauchst" ist es Liebhaberei und du musst dir keinerlei Sorgen machen.

Also wäre ja nichtmal dein Aufwand gedeckt wenn du sogar extra Anschaffungen machst und in Vorleistung gehst.

Ist doch alles tutti.

Das ist gut zu hören und ich denke das mach ich auch so. Mir sind nun auch folgende Punkte bewusst geworden.
- Equipment wurde extra für diese Aufnahme gekauft, Wert 800€
- Einnahmen werden sich auf ca 700€ belaufen
- Dieser Job ist einmalig, zumindest für dieses Jahr
- mein Hobby und im Laufe der Jahre wurde Equipment (Mikros, Interfaces, Kabel, Ständer usw) im Wert von ca 1000€ angeschafft

Also damit sollte ich auf jeden Fall aus der Gewerbeabsicht draußen sein, oder sieht das jemand anders?

Nun kommen wir zum Punkt der Rechnung. Erstens benötigt der Auftraggeber eine Rechnung, zum anderen muss ich das ja irgendwie beim Finanzamt angeben. Wie läuft das?

Rechnung von Privat soll laut gegoogelte Ratgeber gehen aber alles wird sehr grenzwertig dargestellt, die einen schreiben das geht bis xxx€, die anderen schreiben man kann Rechnungen nur als Gewerbetreibender ausstellen.
Wie ist es denn nun??

Schaufelt man sich dadurch vielleicht im Endeffekt sein eigenes Grab durch "Ausstellen einer Rechnung über Schwarzarbeit".. :/
 
Steht doch alles oben in meinem Post.

Der erste Schritt sollte ein Anruf beim Finanzamt sein.......
 
EIgentlich ist schon vieles Gesagt.

Die reinen Aufnahmen sind eine Dienstleistung und fallen unter die freiberufliche Tätigkeit. Hier musst du auch nichts beim Gewerbeamt anmelden.

Um die Sache steuerlich sauber zu machen, geh zum Finanzamt und meld da deine freiberufliche Tätigkeit an unter Anspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wenn du dann deine Steuernummer hast kannst du eine ordentliche Rechnung stellen.

Für die Zukunft würd ich schauen was du dann anbietest, denn auch das Vermieten von Geräten fällt auch schon wieder unter eine gewerbliche Tätigkeit, was beim Gewerbeamt angemeldet werden müsste.
 

Ähnliche Themen

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben