Musikverlag gibt meine Songs nicht frei

Alaris

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Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin. :)

Ich habe einige Songs geschrieben. Jetzt habe ich einen Vertrag mit einem größeren Label, dass die Songs gerne veröffentlichen will. Doch das das alte Label rückt die Texte nicht raus, drohen sogar mit einstweiligen Verfügungen wegen Vertragsbruch.

Sind meine Songs für immer verloren?

LG Alaris
 
Hi,

wo liegen denn die Rechte?


Edit: Der User "Earl Grey" ist Fachmann auf dem Gebiet, du solltest mal ne PM an ihn richten, für den Fall, das er hier nicht vorbei schaut. (Derzeit ist er auf Entenjagd, wird gemunkelt..)
 
Hallo Holgi,

vielen Dank für deinen Tipp.

Was meinst du mit Rechte? Die Urheberrechte liegen natürlich bei mir. Jedoch habe ich ein Labelvertrag unterschrieben, dass die dann Texte vertonen bzw. Kompositionen veröffentlichen dürfen.

Die wollen jetzt nur aus Rache die Songs nicht freigeben, obwohl die mir das bereits schriftlich zugesagt haben (Rückgabe sämtlicher Rechte).
 
Dann cover deine eigenen Songs. :D
 
Wenn dein neues Label ernsthaft daran interessiert ist deine Texte zu veröffentlichen, werden sie sich darum kümmern, sich mit dem anderen Label zu arrangieren. In der Regel werden dann Subverlagsverträge abgeschlossen bei dem sich die Tantiemenzahlungen natürlich verringern was ja kein Verlag gerne möchte.

Tipp von meiner Seite.

Ohne garantierter Veröffentlichung eines Textes in einem Lied, keine Texte in einen Verlag geben.

Wenn ich einen Titel in einen Verlag gebe, dürfen sie nicht, sie müssen dann was tun um den Titel zu verbreiten, promoten, zu veröffentlichen. Steht aber auch so in den Standartverlagsverträgen.

Das Urheberrecht bleibt immer beim Texter bzw. Komponisten das hilft nur nicht viel wenn man auf Standartverlagsverträge eingeht.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

LG Ronny
 
Wenn es sich nur um die Texte handelt: Text und Musik lassen sich nach dt. Urheberrecht auch wieder voneinander trennen. Wenn sich also nur die Texte in Verlagsbesitz befinden, könnte man auf die Musik einfach neue Texte schreiben.
Oft gibt es in Verlagsverträgen die Klausel, dass die Nutzungsrechte im Falle einer Nichtveröffentlichung nach einer bestimmten Zeit und dem Setzen einer Nahfrist wieder zurück an den Urheber fallen.
 
Nachfrist sollte das heißen.
 
Thread verschoben,

Clemens
 
kurze Rast auf der Entenjagd gemacht...

nur aus Rache? hrm, hrm...

Hört sich eher so an, als ob sich da jemand beim Vertragsabschluss mit dem ersten Verlag nicht genug Gedanken gemacht hat und sich nun wundert, dass er am Vertrag festhalten muss....

Genaueres kann man erst sagen, wenn man den ganzen Sachverhalt kennt, inkl. Vertrag...

aber sind ja schon ein paar gute Tipps hier dabei.
 
Ich habe heute mit einem Rechtsprofessor darüber gesprochen und er sagte, selbst wenn die Klausel nicht im Vertrag steht, wonach die Nutzungsrechte bei Nichtveröffentlichung an dich zurückfallen, hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass das passiert.
 
Ich habe heute mit einem Rechtsprofessor darüber gesprochen und er sagte, selbst wenn die Klausel nicht im Vertrag steht, wonach die Nutzungsrechte bei Nichtveröffentlichung an dich zurückfallen, hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass das passiert.

Das steht in § 41 UrhG (Rückrufsrecht wegen Nichtausübung). Hierzu müssten aber seit der Rechtsübertragung 2 Jahre vergangen sein und es ist eine Fristsetzung erforderlich. Außerdem ist ein vertraglicher Ausschluss des Rückrufsrechts für einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Wie Earl Grey schon sagte, man müsste genauers zum Sachverhalt und den Verträgen wissen…
 
bin bisschen verwirrt, du schreibst "label", alle reden von verlag - wenn du "label" sagst, meinst du einen verlag oder eine plattenfirma?

wenns eine plattenfirma ist (und es nicht um eine komposition an sich, sondern um eine konkret vorliegende produktion derselben geht, die dem vorigen label "gehört"): dann hilft dein unveräusserliches recht an der komposition nur bedingt, denn plattenfirmen haben selbstverständlich in den verträgen drin stehen, dass du als *produzent* und *künstler* versicherst, denselben titel binnen zeitraum XY nicht nochmal für die konkurrenz neu zu produzieren.

und bei aller david vs. goliath dynamik beim thema plattenfirmen muss man da auch bisschen verständnis für haben: sonst könnte ich irgendeinen hit-titel, den ich gerade für plattenfirma X produziert habe (und mich davon von ihr bezahlen hab lassen) im erfolgsfall direkt nochmal bei der konkurrenz Y neu aufgenommen rausbringen. plattenfirma X geht ja hier im vorfeld ins risiko, und natürlich fände die das nicht so lustig, wenn im erfolgsfall ich doppelt davon profitiere (weil ich einen titel zweimal an zwei verschiedene firmen verkaufe) und obendrein noch eine plattenfirmen-konkurrenz Y ebenfalls mit profitiert, von vorleistungen die aber nur plattenfirma X erbracht hat (anfängliches risiko, promo usw).

also so prinzipiell muss man schon verstehen, dass ein label da gewisse exclusivitäts-ansprüche stellt. das ist für die eine frage der zumindest minimalen investitions-sicherheit in einem sowieso schon völlig unberechenbaren markt. ohne diese exclusivitätsregelungen würden die noch schneller vor die hunde gehen als sies sowieso schon meistens tun ;)

nun hat dein erstes label ja scheinbar nix getan...dann läge es aber natürlich im ureigensten interesse dieses labels, ihre investitionen dann zumindest darüber wieder reinzuholen, dass sie den titel freigeben und mitverdienen, bevor sie überhaupt nix tun und geld für eine unreleaste schubladenleiche ausgegeben haben. insofern ist ihre haltung so wie das beschreibst nur so mittel-sinnvoll im moment. ich würde empfehlen, feindbilder mal aussen vor lassen und einfach den dialog nochmal zu suchen.

man kann das nämlich auch ganz zynisch einfach so sehen: wenn der weg maximal-kapitalistischen profitdenkens deutlich in eine für alle seiten gewinnbringende richtung zeigt, dann lohnt es sich den dialog aufrechtzuerhalten, denn früher oder später übertrumpft der geldbeutel dann doch alle anderweitigen befindlichkeiten (und zwar, weil der geldbeutel am ende des tages eben die alleroberste befindlichkeit aller parteien ist :) )
 
Immer wieder interessant, dass es äußerst hilfsbereite Leute gibt, die ganz viel Output geben, obwohl der Input höchstens einen Bruchteil davon hergibt. ;)

Wer weiß, ob Alaris sich überhaupt nochmal meldet und ein bisschen Butter bei die Fische tut... das EIngangsposting erschein mir doch arg wischiwaschi.
 
Immer wieder interessant, dass es äußerst hilfsbereite Leute gibt, die ganz viel Output geben, obwohl der Input höchstens einen Bruchteil davon hergibt. ;)

Wer weiß, ob Alaris sich überhaupt nochmal meldet und ein bisschen Butter bei die Fische tut... das EIngangsposting erschein mir doch arg wischiwaschi.

Finde ich auch, es liegen einfach zu wenig Infos vor.

Lass dich Rechtlich beraten, vielleicht findet der Rechtsbeistand ja eine Lücke im Vertrag oder kann sogar dem Label Vertragsbruch nachweisen.

Wer weiß was das für ein Pipi-label ist, Nachtschicht hat es ja schon angesprochen, es ist schon mal eine Kosten Frage.

Wie lange ist der Vertragsabschluss überhaupt her?

Je nach dem wie lange die dich schon unter Vertrag haben hätte da längst ne Singleauskopplung des angestrebten Albums kommen müssen.

Egal, geh zu einem Fach-Anwalt.
 
Da gibt es doch ein trauriges Interview mit Buddy Holly. Der hatte auch mal das Problem.
 
Wer weiß, ob Alaris sich überhaupt nochmal meldet und ein bisschen Butter bei die Fische tut... das EIngangsposting erschein mir doch arg wischiwaschi.
Sorry, ich bin nicht so oft hier. Auch nur wenn ich bei meinem Bekannten im Studio bin. Ich habe kein Internet.


bin bisschen verwirrt, du schreibst "label", alle reden von verlag - wenn du "label" sagst, meinst du einen verlag oder eine plattenfirma?
Ja, du hast recht. Ich meinte natürlich den Verlag.


wenns eine plattenfirma ist (und es nicht um eine komposition an sich, sondern um eine konkret vorliegende produktion derselben geht, die dem vorigen label "gehört"): dann hilft dein unveräusserliches recht an der komposition nur bedingt, denn plattenfirmen haben selbstverständlich in den verträgen drin stehen, dass du als *produzent* und *künstler* versicherst, denselben titel binnen zeitraum XY nicht nochmal für die konkurrenz neu zu produzieren.
Ja, es sind in erster Linie Noten und fertige Kompositionen. (Pop mit Klassik-Elementen)


Wer weiß was das für ein Pipi-label ist, Nachtschicht hat es ja schon angesprochen, es ist schon mal eine Kosten Frage.
Ja, Pipi-Label passt schon. Hihi. :) Es ist ein 1-Mann-mit-Eherau-Möchtegern-Label.


Wie lange ist der Vertragsabschluss überhaupt her?
Über 2 Jahre schon. Aber ich glaube die haben die Kompositionen und meine Texte nur einkassiert.


Je nach dem wie lange die dich schon unter Vertrag haben hätte da längst ne Singleauskopplung des angestrebten Albums kommen müssen.
Single-Auskopplungen lehnen die ab, da sonst keiner das Album kauft wurde mir gesagt.


Tja, ich bin momentan überfragt. Vielleicht sollte ich doch mal einen Anwalt aufsuchen und um Rat fragen, aber das hilft mir ja auch nicht weiter, weil der Verlag immer die gleiche Antwort gibt: "Wir melden uns zu gegebener Zeit."
 
Single-Auskopplungen lehnen die ab, da sonst keiner das Album kauft wurde mir gesagt.


Macht Sinn...mein Bauer um die Ecke verkauft auch keine Eier mehr, weil er sonst die Hühner nicht verkauft kriegt :D
 
Die haben sich verpflichtet deine Texte bzw Musik für den Markt vorzubereiten, eventuell sogar Künstler ran zu schaffen um dem Ganzen noch mal mehr Erfolg zu verleihen, wenn nach zwei Jahren nicht mal ein Kommerzielles Ding vorweisbar ist und auch sonst nichts unternommen wurde, würde ich mich darauf stützen und einen Anwalt bitten denen mal einen netten Brief zu schreiben in dem auch drin steht das es dementsprechend teuer werden kann und sollten sie dein Geistiges Eigentum raus geben keinerlei Ansprüche stellen werden jetzt und in Zukunft nicht, egal in welcher Form.
Auch wird ihnen untersagt dein Geistiges Eigentum egal in welcher Form zu veröffendlichen oder an dritte weiter zu reichen.

Deren Argumente sind echt albern, jetzt bemerken die wohl erstmal wieviel Arbeit, Zeit und Geld ein Verlag kosten kann.

Schick denen mal einen bösen Brief, denke das die Homerecordler und Möchtegern Verleger da schnell einknicken werden, allein schon weil sie nachweisen müssen was sie bisher alles unternommen haben usw.

Vielleicht lernst du auch mal deine Musik/Werke etwas besser ein zu schätzen um nicht noch mal auf solch ein Honig um den Mund und ach wie toll das sich jemand interessiert Geschwafel rein fällst und dir auch mal nachweisbar zeigen lässt was die schon veröffendlicht haben.
Wer weis ob es der Neue Verlag drauf hat.
 
Ist es ein deutscher Verlag? Steht in dem Vertrag drin, welches Recht für ihn gelten soll?

Und wegen der 2 Jahre s. #11.
 

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