Musikverlag gibt meine Songs nicht frei

Was soll das?

Ich kriege von dem User "Musikerrecht" (nomen est omen? Nunja...) eine PM, die denselben Inhalt hat wie Post #23. Ohne Anrede oder Gruß. Das war meine erste Spam-PM auf r.de. Habe ich Sie etwa um Ihren Senf gebeten, Herr Musikerrecht?!? Zum Inhalt: Es ist allgemeinstes rechtliches Geschwafel, was auf den konkreten Fall des Threadstellers und sein Anliegen nicht eingeht. Zudem macht es den Eindruck, als ob es einer nötig hat, auf seriös zu machen und hier auf Kundenfang zu gehen. Hat noch jemand eine solche PM erhalten?

Jedenfalls sind mir Postings von vermona und anderen hier tausendmal lieber als so ein Pseudoklugscheiß! Und ja, das muss hier mal öffentlich gesagt werden.

Hugh, sorry für den Ausflug und wieder back to topic.
 
Was soll das?

Ich kriege von dem User "Musikerrecht" (nomen est omen? Nunja...) eine PM, die denselben Inhalt hat wie Post #23. Ohne Anrede oder Gruß. Das war meine erste Spam-PM auf r.de. Aber sonst geht´s gut, Herr Musikrecht?!?! Zum Inhalt: Es ist allgemeinstes Geschwafel, was auf den konkreten Fall des Threadstellers in keiner Weise eingeht. Zudem macht es den Eindruck, als ob es einer nötig hat, auf seriös zu machen und hier auf Kundenfang zu gehen. Hat noch jemand eine solche PM erhalten?

Jedenfalls sind mir Postings von vermona und anderen hier tausendmal lieber als so ein Pseudoklugscheiß! Und ja, das muss hier mal öffentlich gesagt werden.

Hugh, sorry für den Ausflug und wieder back to topic.

Vielleicht sollst du es gegenlesen :)
 
Nur zu genaueren Begründung:

Sollte der "Musikverlag" trotz Zusage die "Rechte" nicht freigeben, bestehen -
je nach Sachverhalt - mehrere Möglichkeiten:

1. Anfechtung

Schwachsinn. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Vertrag oder wesentliche Teile davon nichtig wären. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung müsste zudem unverzüglich erfolgen, das dürfte sich sowieso erledigt haben. Anfechtung wegen eigener Dummheit oder Unkenntnis gibt es nicht im Gesetz. Vielleicht hat jemand ja eine andere Ausgabe...


sinngemäß s.o. Aus welchen Gründen sollte hier ein gesetzliches Rücktrittsrecht in Betracht kommen? Oder wer hat denn erklärt, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde? Wo steht das im hiesigen Olaf?


interessant....

4. Feststellungsklage

schon mal davon gehört, dass die Leistungsklage grundsätzlich Vorrang hat und die Feststellungsklage nur subsidiär erhoben werden kann, z.B. wenn die Höhe einer Forderung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht beziffert werden kann? Es könnte gut sein, dass eine Feststellungsklage in diesem Fall unzulässig ist, und warum sollte diese einer Leistungsklage (bei deren Stattgabe der Kläger einen vollstreckbaren Titel hat, also viel besser dasteht!) vorzuziehen sein???

5. Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung

auch interessant.... wo das Problem des Threadstellers liegt, haben Sie aber verstanden?


6. Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs

...würde voraussetzen, dass der Vertragspartner bereits bei Unterzeichnung des Vertrages vorhatte, die Rückabtretung von Rechten nicht vorzunehmen. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Eine Anzeige würde schon deswegen außer Kosten nichts bringen. Abgesehen davon wäre so etwas schon deshalb zweifelhaft, weil der THreadsteller nicht genug Angaben zum Sachverhalt gemacht hat.

7. (fristlose) Kündigung

Wow, das wäre zumindest eine Möglichkeit, über die man nachdenken und die Voraussetzungen durchprüfen könnte..... aber wozu wäre eine Kündigung gut, wenn die "Rückgabe" der Rechte nachweislich bereits zugesichert wurde? :D Auch hier sollte der Threadsteller erstmal Butter bei die Fische tun, bevor mehr darüber nachgedacht wird.
 
@ L0rdVetinari

Aber das Beraten wie man vorgehen könnte oder sollte mit gleichzeitigem Bezug auf die passenden Paragraphen sollte hier doch eigentlich drin sein.
Die Frage ist doch nicht, ob das deinem Rechtsempfinden entspricht oder nicht.
Die Frage ist, wie tolerant man selber irgendeinem unfreundlichen Menschen gegenüber ist, der einem basierend auf dem Rechtsdienstleistungsgesetz eins überbraten will.

Also kurz: Bist du willig, im Falle des Falles die Strafe zu berappen, die Du bekommst - und Dein gefühltes Recht auszuüben? oder nicht?

@ EarlGrey

Zudem macht es den Eindruck, als ob es einer nötig hat, auf seriös zu machen und hier auf Kundenfang zu gehen.
Fühlt sich so an.....
 

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