Musik verkaufen / Kleingewerbe nötig?

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Cristal

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Hallo liebes Forum,

ich habe mich hier ein wenig durchs Forum gelesen, aber leider nix gefunden, was genau auf meine Situation passt.

Ich habe folgendes Problem.
Und zwar baue ich Beats für den Rap, Hip Hop & RnB Bereich. Nun habe ich die Möglichkeit, dass eine Person eine art Musiker-Verbindung aufbaut, in der er meine Beats an internationale Künstler verkauft.

Teil dieses Vertrages ist allerdings, dass ich mich sowohl bei der [g=119]Gema[/g] als auch ein Kleingewerbe anmelde, da der Vertrag Rechnungen nach Verkauf eines beats verlangt.

Nun meine Frage: An welche Bedinungen bin ich geknüpft, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? Muss ich alle meine Gewinne dem Finanzamt zukommen lassen?

Ich hab da absolut keine Ahnung ( Ich weiß, das is ne schlechte Voraussetzung)^^

Hoffe ihr könnt mir bisschen helfen.

Gruß
 
rein rechtlich bräuchtest du kein gewerbe anmelden, da es sich um eine künstlerische tätigkeit handelt, wobei ich das immer mit deinem örtlichen finanzamt abklären würde, denn die abgrenzung zwischen künstlerischer tätigkeit und gewerbe sollte zwar deutschlandweit einheitlich sein, ist jedoch nicht sehr eindeutig. es kann daher auch sein, dass das finanzamt grundsätzlich bei verkauf von musikalischen stücken von dir die anmeldung eines gewerbes fordert.

da du aber ein gewerbe anmelden willst gilt:

nun unterscheidet man zwischen einem gewerbe und einem kleingewerbe. der unterschied besteht darin, das du bei einem kleingewerbe auf deinen rechnungen keine umsatzsteuer ausweisen darfst, bei einem gewerbe jedoch mußt. zudem darf bei einem kleingewerbe dein jahresumsatz 17500 eur nicht übersteigen (bitte betrag nochmal nachsehen). das hat zur folge, das du nicht zur umsatzsteuervoranmeldung herangezogen wirst und auch nicht zur umsatzsteuerjahreserklärung.

du kannst in deiner stadt zum Gewerbe- oder Ordnungsamt gehen und dir dort einen gewerbeschein ausstellen lassen, der 15-30 eur kostet, danach bekommst du einen fragebogen vom finanzamt, indem du darlegst, dass du kleingewerbetreibender bist. du bekommst anschließend eine steuernummer, die du auf die rechnungen schreiben mußt. wenn du diese hast, kann es praktisch losgehen. den umsatz gibts du bei der einkommenssteuererklärung an und dieser wird dann mit deinem gehalt (zb aus angestellenjob, wenn du einen hast) verrechnet.
 
Cristal schrieb:


Nun meine Frage: An welche Bedinungen bin ich geknüpft, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? Muss ich alle meine Gewinne dem Finanzamt zukommen lassen?

nein, du mußt nicht alle Deine GEWINNE dem Finanzamt zukommen lassen, denn dann würdest Du ja quasi für Umme arbeiten.
Du mußt aber alle UMSÄTZE beim Finanzamt offenlegen, im Gegenzug aber auch alle Kosten mit angeben die ABSETZ-FÄHIG sind.

dann berechnet Dir das Finanzamt was du an Steuern zu entrichten hast und übrig bleibt Summe X, davon ziehst Du dann die restlichen Kosten fürs MARKUP ab, welche Du nicht hast absetzen können und was dann verbleibt ist der GEWINN.
 
gabrielsworld schrieb:
den umsatz gibts du bei der einkommenssteuererklärung an und dieser wird dann mit deinem gehalt (zb aus angestellenjob, wenn du einen hast) verrechnet.

watt?
der Umsatz aus dem Kleingewerbe wird mit dem Gehalt verrechnet?
das macht keinen Sinn.
und stimmt auch so nicht!
 
@chindogu

sorry, ich meinte der gewinn wird auf dein gehalt addiert, nicht der umsatz, denn daraus bildet sich am ende dein jahreseinkommen und deine steuer.
 
gabrielsworld schrieb:
@chindogu

sorry, ich meinte der gewinn wird auf dein gehalt addiert, nicht der umsatz, denn daraus bildet sich am ende dein jahreseinkommen und deine steuer.

bin mir da auch nicht so ganz sicher,
das eine ist LOHNSTEUER aus nicht selbständiger Arbeit und
dann kommt noch etwas aus der Selbständigen Arbeit hinzu.

ich bin der Meinung das das getrennt besteuert wird.

aber bin mir da auch nicht so sicher.
 
also lohnsteuer und einkommenssteuer ist eigentlich das gleiche, wobei sich eben lohnsteuer auf ein angestelltenverhältnis bezieht und einkommensteuer auf im grund alle einnahmen bzw. den oberbegriff bildet. die besteuerung ist die gleiche und erfolgt immer nach den steuertabellen, die dein gesamtes einkommen erfassen.

das ist ja eben auch das problem, wenn du nur im nebengewerbe selbstständig bist, dass du möglicherweise 1-2 steuergruppen nach oben rutscht und damit von deinem gewinn eher wenig übrig bleibt, da auch dein angestellteneinkommen nun einer höheren versteuerung unterliegt.
 
@Cristal:

Wenn deine Tätigkeit sich rein um das künstlerische dreht, also das "Komponieren von Beats", dann kannst du dich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

So oder so, egal ob Freiberufler oder Einzelunternehmen, du musst dem Finanzamt stets sämtliche Einnahmen und Ausgaben am Ende des Jahres mitteilen auf einer sogenannten "Einnahmen Überschuss Rechnung". Das ist im Endeffekt ein DinA4 Blatt, wo du Einnahmen gegen Ausgaben aufrechnest und dann am Ende ein + oder - raus kommt.

Das wird dann in einen Topf geworfen mit deinem normalen / sonstigen Einkommen und dann berechnet, ob du schon gezahlte Steuern zurück erhältst oder Steuern nachzahlen musst. (Einkommensteuer)

Ausgaben sind all die Dinge, die mit deiner Tätigkeit zu tun haben....z.B. Einkäufe für deinen Rechner, den du zum Beat basteln benutzt...[g=420]CD[/g]- / DVD-Rohlinge, Briefmarken und Umschläge um Sachen zu verschicken...anteilig Internet- und Telefonkosten, Bücher rund um Musikproduktion, Fortbildungen, Preamps, Mikros, Studio-Zubehör, Fahrtkosten zu Kunden, .....
alles genauestens notieren mit Datum und Rechnungen gut aufbewahren. Das minimiert eventuelle Steuernachzahlungen.

---> Besuch einer steuerkundigen Person, z.B. in deinem Bekanntenkreis, wäre angebracht. Vielleicht ist jemand den du kennst Steuerberater oder Steuerfachangestellter.
 
super vielen dank bensommerfeld. Bin um einiges schlauer jetzt. danke auch an die anderen:)
 
Zitat: ich bin der Meinung das das getrennt besteuert wird.


Nö. Bei einem Kleingewerbe oder was auch immer für Nebeneinnahmen bei einem Hauptberuf z.B. wird am Jahresende - wie hier schon mal erklärt - alles in einen Topf geworfen und versteuert. Ein einziger Bogen mehr bei der Steuererklärung am Jahresende. Natürlich nur die Gewinne aus dem nebenberuflichen Krempel! Alles andere an Kosten könnte man absetzen aber hier sollte man vielleicht nicht zu sehr übertreiben und zu kleinlich sein mit den Quittungen für Equipment und sonstigen Kosten. Da wird das FA auch gern mal stutzig und man hat anschliessend mehr Aufwand als es die Sache wert ist.

Aufpassen und beachten sollte man aber folgendes:
Die Knete aus dem Hauptberuf wird ja automatisch schon besteuert, sehr bequem denn man bekommt die Steuern gar nicht erst in die Hände. Der Arbeitgeber führt sie ab und gut. Das macht er auf Grundlage des hochgerechneten Jahresverdienstes. Verdient jemand 1000 Euro im Monat zahlt man also Steuern in der Klasse bis 12.000 Euro Jahreseinkommens (1000 x 12 Monate). Dieser Steuersatz wird vom AG dann abgeführt. Laienhaft ausgedrückt, aber so funktioniert es ja in der Praxis.

Verdient man aber nun im Nebengewerbe dazu, stimmt die Rechnung des AG aber nicht mehr. Denn man verdient ja nun mehr als die 12.000 Euro im Jahr. Je nach Gewinnen und Steuerklasse werden am Jahresende also mehr Steuern fällig. Hat man z.B. 5000 Euro Gewinn mit dem Nebenerwerb erwirtschaftet hat man keine 12.000 sondern 17.000 Euro verdient. Also immer die Steuertabellen im Auge behalten und grob überschlagen was man an Steuernachzahlung zur Seite legt! Denn die wird dann meist kommen.
 
Ich klemm mich hier mal rein:

Stimmt folgende Annahme:

[g=420]CD[/g]-Verkauf bei Konzerten -> kein Gewerbe zwingend nötig
[g=420]CD[/g]-Verkauf außerhalt Konzerten (Webshop) -> Gewerbeschein nötig.
 
Stimmt folgende Annahme:

[g=420]CD[/g]-Verkauf bei Konzerten -> kein Gewerbe zwingend nötig
[g=420]CD[/g]-Verkauf außerhalt Konzerten (Webshop) -> Gewerbeschein nötig.

Ist immer eine Auslegungssache vom FA, wie hier schon angesprochen. Am besten hingehen und Sachlage erläutern und Antwort abwarten. Eine einheitliche Meinung der FA scheint es in DE dazu nicht zu geben.

Für mich wären diese Dinge künstlerisch, also freiberuflich. Wenn ich Kunst schaffe (und das macht ja jeder der eigene Musik macht (nicht nachspielt!), ob sie gut oder schlecht ist ist dabei egal und subjektiv)
Ein "normaler" Künstler verkauft ja seine Werke auch über Kataloge, Galerien etc. Da wird komischerweise fast nie gezweifelt. Und von Kunst soll ein Künstler eigentlich auch leben könne, sonst wären die Statuten der Künstlersozialkasse Blödsinn, ja sogar deren Existenz.

Ein Webshop ist halt die moderne Art eines Kataloges oder Archives in meinen Augen. Es werden ja nur Schritte und Wege verkürzt damit. Interessent kann wählen, sich was aussuchen und auch kaufen. Kein Unterschied zu einer Galerie, nur dass es schneller geht.


Was ich aber den Posteröffner noch fragen wollte: Warum zwingt Dich dein Geschäftspartner oder was der auch immer ist, der [g=119]Gema[/g] beizutreten? Diesen Schritt würde ich mir genau überlegen, der hat Konsequenzen für alles was Du bisher getan hast und in Zukunft tun wirst. Viele Deiner Rechte trittst Du damit ab, das weisst Du? Von der Bürokratie jeden neuen Track umständlich mit allen Einzelheiten melden zu müssen abgesehen.
 

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