Gewerbe an- bzw. ummelden

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baerwaldmann

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Mahlzeit Leute!

Ich schau öfter mal bei euch rein, bis jetzt gabs bei euch im Forum immer gute Hilfe und fast jede für mich bisher interessante Frage ist auch schon mal gestellt und vielfach beantwortet worden! :)

Aber heute hab ich mal eine an diejenigen die mit ihrer Musik Geld verdienen! Als erstes seien vorweg kurz und knapp meine Lebensumstände geschildert:
Ich bin seit 1,5 Jahren selbstständig mit einem Veranstaltungsservice (Kleingewerbe!). Ende letzten Jahres habe ich meine erste Produktion pressen lassen und in 500er Auflage verkauft. Anfang diesen Jahres habe ich meine zweite Platte mit 1000 Exemplaren in den Handel gebracht, und stehe kurz vor Release meiner dritten Scheibe. Ich habe einen Onlinestore eingerichtet über den ich verkaufe, und bisher habe ich zwei Läden mehrmals auf Rechnung beliefert und über meinen Veranstaltungsservice abgerechnet.
Nun wird es aber langsam ernst und ich verdiene langsam genug damit um über meine 17500 Euro Grenze im Jahr zu stoßen, den anderen Arbeitszweig habe ich mittlerweile auf Eis gelegt und beschränke mich nur noch auf meinen [g=420]CD[/g]-Verkauf bzw. die Musikproduktion.

Nun zu meiner Frage: Was soll ich beim Finanzamt anmelden? Eine Künstlerische Tätigkeit? Wird darüber dann auch der [g=420]CD[/g] Handel versteuert der ja meine eigentliche Einnahmequelle ist? Gibt es irgendwelche Grauzonen / irgendwelche Fettnäpfchen in die man treten kann? Z.B. habe ich hier mal gelesen dass, sobald man sich als "Studiobetreiber" anmeldet, man sofort erstmal einem freundlichen Herrn im schicken Anzug seine Notausgänge präsentieren darf. Sowas liegt nicht unbedingt in meinem Interesse.
Desweiteren würde ich gern wissen inwiefern ich dann berechtigt bin mich über die Künstlersozialkasse versichern zu lassen.

Das wars von mir soweit - Jetzt seid ihr dran!

Grüße aus dem baerwald!
 
Nix da...keine Auskunft von meiner Seite...ich sage nur...ab zu deinem, hoffentlich fähigen Steuerberater...;-)
 
Wieso keine Aufkunft? An der Sache ist doch nichts illegales, oder fällt das deiner Meinung nach unter die Rubrik Geheimwissen? ;)
 
Erstmal....es gibt offensichtlich KEINE einheitliche Regelung seitens der Finanzämter, was ich aus eigener Erfahrung schildern kann.

Somit kann ich dir ne Auskunft geben, die dein Finanzamt so aber gar nicht anerkennt.

Tonstudio ist ein schwachsinniger Begriff...warum nicht Audioproduktion? Oder bist eventuell nur Musiker, der nebenher Auftragskompositionen macht oder oder oder...

Gewerbeanmeldung für [g=420]CD[/g] Verkauf?

Du bist doch Musiker...somit Freiberufler, und somit verkaufst du auch [g=420]CD[/g]`s.

Musst eben nur aufpassen, dass DAS in diesem Bereich eben nicht der Haupterwerb ist. Ausserdem muss man immer alles gegenrechnen, denn die Produktion und Herstellung kostet ja auch, dass muss man also gegenhalten.

So genug geschwallert, den Rest sagt dir dein Steuerberater.
 
Moin,
ich würde auch sagen, das du das mit deinem Steuerberater besprichst. Der kann dir Tipps geben, die hier im Forum sicherlich keiner weiß.

KSK... ja, kommst du rein. Du musst halt nur hauptsächlich selbstständig tätig sein, und hauptsächlich dein Einkommen aus künstlerischen Tätigkeiten erzielen. Da besteht aber Nachweispflicht über deine künstlerische Tätigkeit (kann auch Audio Bearbeitung sein)!
Würde mir aber überlegen da reinzugehen. Da es eine Solidarversicherung ist, zahlst du zuerst wenig, und irgendwann dann mal sehr viel mehr. Mit einer normalen privaten Versicherung fährst du eventuell besser und langfristig gesehen billiger.
Als Tonstudio würde ich das Ganze auch nicht anmelden. Es sei denn du betreibst wirklich eins und hast Kundenverkehr! Dann musst du natürlich alle Auflagen erfüllen, incl. Notausgang, Brandschutzauflagen usw. Besonders lustig wird es dann mit der Haftpflicht Versicherung, die musst du auf jeden Fall haben! Wenn du nur und ausschließlich alleine im Studio hockst, musst du die Auflagen und Versicherungen nicht beachten/haben.
 

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