bezahlter Recording Job - Fragen zu Steuer und Gewerbe

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patrickttx

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Hey,

mal ein klassischer Fall:

Da gibt es einen jungen Erwachsenen, der gerade im ersten Lehrjahr einer Ausbildung steckt also ein geregeltes Einkommen in seinem Hauptberuf hat. Seit Jahren hat man im Recording sein Hobby gefunden und nimmt ab und zu (4-5x im Jahr) die befreundete Band und andere Musiker auf, meistens so, manchmal mit einem Fuffi oder 100€ als Aufwandsentschädigung in die Hand gedrückt. Das ist aber kein Geld mit dem man freudig aus der Session herausgeht, sondern mindestens die Kosten die man für diese Aufnahme in Mikrofone, Kabel usw gesteckt hat. Also alles gut soweit denkt man sich.

Nach einigen Jahren sammelt man sich einiges an Equipment an und der Ruf seiner Aufnahmen steigt auf einen guten Standard. So kommt es zu einem Job ein großes Konzert aufzunehmen (Klassik, Chor wie auch Big-Band usw) und daraus eine CD zu produzieren die auch verkauft wird (wenn auch von einem anderen Institut).

Man erhält eine Bezahlung von 600€.

Der Auftraggeber benötigt eine Rechnung und man selbst will natürlich alles auf legalem Wege haben und nicht angeschwärzt werden - auch in Zukunft, in der sowas öfter vorkommen könnte, nicht.
Daher wäre es nun mal gut zu wissen, wie das steuerrechtlich ist, was muss ich beachten, muss ich ein Gewerbe anmelden?

Anmerkung: In diesem Fall sind auch die 600€ NICHT der Gewinn, da Equipment in gleichem Wert gekauft wurde. (--> [erstmal] keine Gewinnabsicht / Liebhaberei?)

Viele Grüße
Patrick
 
da muss man zwischen verschiedenen steuern unterscheiden... ob man diese bezahlen muss liegt dann von den jeweiligen summen ab die man übers jahr hinweg insgesamt einsammelt.

die nachfolgenden zahlen gelten nur für österreich... für deutschland muss das ein kollege nachliefern.

zum einen die einkommenssteuer -> hier zählt auch das einkommen vom normalen beruf usw. dazu. d.h. wenn du da über eine gewisse schwelle (in österreich 10.000 euro / jahr) musst du dann 38% oder mehr der einnahmen ans finanzamt abführen.
d.h. wenn dein normales monatliches gehalt 900 euro brutto ist, dann bist du über dieser schwelle.

umsatzsteuer -> über 30.000 euro brutto im jahr muss man die zahlen, drunter muss man nicht, kann man aber wenn man will.(opt in). das hat dann den vorteil, das man vorzugssteuerabzugsberechtigt wird und man z.b. equipment ohne die üblichen 20% kaufen kann.
diese 20% schlägt man einfach aufs normale honorar drauf. wenn es ein gewerblicher abnehmer ist muss der das normalerweise eh nicht zahlen.... für nen privaten werden deine dienstleistungen dann aber 20% teurer.

das ganze kannst du ohne gewerbe anmelden als honorarnote lösen. in deinem fall vermutlich einfacher/besser ohne UST. in diesem fall vermerkt man das einfach auf der honrarnote, dass man als kleinunternehmer von der ust befreit ist.

was du nicht machen darfst ist ust auf der honorarnote vermerken, einkassieren und dann nicht abliefern.

ob gewinn oder nicht ist erstmal egal, das ist dann wieder ein anderes thema.
 
Jau, um Rechnungen zu schreiben solltest du einen Gewerbeschein haben. Das ist gar kein großer Aufwand. Geh aufs Rathaus, sag, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest. Dann bekommst du ein Formular, zahlst ein paar € und gehst mit deinem Gewerbeschein wieder raus. In der Regel reicht dann das Kleinunternehmertum bzw. Kleingewerbe. Hierbei kannst du Umsatzsteuerfrei bis zu 17500€ im Jahr verdienen (ich glaube es sind 17500... könnten auch 18k sein... schlag das lieber nochmal nach). Jedenfalls bist du dann auf der sicheren Seite, kannst offiziell Werbung für deine Dienstleistung machen, Geld verlangen und Rechnungen schreiben. Die Steuererklärung ist dann auch eine ganz simple Sache. Mein Finanzamt wollte dann lediglich eine formlose Auflistung meiner Einnahmen als Anlage haben.

Edit:

Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn die Nettoentgelte zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen. (§ 19 Abs.1 S.1 u. 2 UStG)

Kleinunternehmer haben die umsatzsteuerlichen Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen zu erfüllen. Sie dürfen aber in ihren Ausgangsrechnungen nur den Bruttowert ohne Angabe von Umsatzsteuersätzen und Umsatzsteuer aufführen. Dadurch wird verhindert, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger Vorsteuer aus den Rechnungen des Kleinunternehmers ziehen kann. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer offen aus, ist er zur Abführung dieser an das Finanzamt verpflichtet, die nur durch eine entsprechende Korrektur des falschen Steuerausweises in der Rechnung verhindert bzw. rückgängig gemacht werden kann (§ 14c Abs. 2, § 17 Abs. 1).

Die Kleinunternehmerregelung wird u.a. eingeschränkt beim grenzüberschreitenden Warenverkehr und bei der umgekehrten Steuerschuldnerschaft.

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nicht abgegeben werden.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung)
 
an meine deutschen kollegen: honorarnote ist bei euch keine option wenn man das nur hin und wieder nebenbei macht?!
 
Man kann auch als Privatperson Rechnungen schreiben.

Im Rahmen der Steuererklärung wird der gezielte Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.

Ich meine ja nur :)

Aber das Thema kommt immer und immer wieder. Wenn man der Sache Seriosität verleihen will, sollte man dann doch ein Kleinunternehmen anmelden.

Ob die paar hundert Euro das im Jahr rechtfertigen ist eine andere Sache, das ist quasi Taschengeld, Liebhaberei.
 
Playtoon, ich glaube ein Gewerbeschein ist hier nicht notwendig, da man beim FA als Dienstleister gelistet wird.
Im Prinzip reicht hier schon das einfache nebenerwerbliche Selbständig melden (Freiberufler, je nachdem ob man sich als Künstler anmeldet oder als Techniker), ob jetzt als Kleinunternhemer ohne die MwSt Pflicht bei <17500€/Jahr, dann ist aber auch nix absetzbar.
 
Ah I see. Aber anmelden muss man es jedenfalls offiziell, wenn man offizielle Rechnungen schreiben will. Dass es da noch eine "Vorstufe" gibt, bei der das ganze OHNE Gewerbeschein funktioniert, wusste ich nicht. Aber es schadet nichts, wenn man einen hat und immer mal wieder was einnimmt. Da ist man dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
Ah I see. Aber anmelden muss man es jedenfalls offiziell, wenn man offizielle Rechnungen schreiben will. Dass es da noch eine "Vorstufe" gibt, bei der das ganze OHNE Gewerbeschein funktioniert, wusste ich nicht. Aber es schadet nichts, wenn man einen hat und immer mal wieder was einnimmt. Da ist man dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


Man muss nicht zwingend in allen Branchen und Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden. Ich arbeite bei einem MDAX-Unternehmen mit 15.000 Mitarbeitern, das keine Gewerbeanmeldung hat. Zugegeben, der Grund dafür ist eine historische Anekdote und meistens wissen das nicht mal die Gewerbeämter und IHKs selbst, die uns bei jeder neugegründeten Filiale das Formular zur Anmeldung schicken. Ist jedesmal wieder lustig, wenn man ihnen die eigene Präambel der Gewerbeordnung um die Ohren hauen darf ;) Aber auch Bergbau, Fischerei und Jagd unterliegt nicht der Gewerbeordnung.

Ohne Spaß: Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, z.B. Freiberufler. Ich kenne die Definition "Freiberuf" als wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Beispiele: Ingenieure, Ärzte, Juristen und andere Berufe.

Ich habe jahrelang mit Gewinnerzielungsabsicht als freiberuflicher Autor gearbeitet und hatte und brauchte keinen Gewerbeschein.

Ob die Ausübung eines tontechnischen Gewerbes auch darunter fällt, ist die andere Frage. Da dürfte aber ein Anruf beim zuständigen Gewerbeamt weiterhelfen. Nach meiner Erfahrung sind die Jungs und Mädels da recht locker und geben bereitwillig Auskunft.
 
[erstmal] keine Gewinnabsicht / Liebhaberei?)
Nur ein Idee..Unter Umständen kann es auch Sinn machen einen gemeinnützigen Verein zu gründen, vorausgesetzt man will keine Gewinne erzielen. Der Vorteil ist, dieser ist nicht steuerpflichtig und die Gründung ist relativ einfach.

@DaVogi ich glaub in Österreich liegt die Einkommensgrenze bei 11.000€
 
@DaVogi ich glaub in Österreich liegt die Einkommensgrenze bei 11.000€

du hast recht, seit 2009 sind es 11.000 ab der man Einkommenssteuer zahlen muss. und dann 36,5 - 50%.

in deutschland 8xxx euro ... dafür sind einstiegs und spitzensteuersatz geringer (14-42%)
 
[...] Hierbei kannst du Umsatzsteuerfrei bis zu 17500€ im Jahr verdienen (ich glaube es sind 17500... könnten auch 18k sein... schlag das lieber nochmal nach). Jedenfalls bist du dann auf der sicheren Seite, kannst offiziell Werbung für deine Dienstleistung machen, Geld verlangen und Rechnungen schreiben.[...]

Klingt doch ganz gut. Fassen wir als wesentlichen Aspekt zusammen:

- mein steuerrechtlich relevater Freibetrag steigt von 8000€ auf 17500€ (?)
- ich muss keine MwSt ausstellen
- darf aber diese absetzen bei Einkäufen (!?)

Das mit der Umsatzsteuerfreiheit verstehe ich leider noch nicht ganz.

Edit:

Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn die Nettoentgelte zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen. (§ 19 Abs.1 S.1 u. 2 UStG)

Kleinunternehmer haben die umsatzsteuerlichen Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen zu erfüllen. Sie dürfen aber in ihren Ausgangsrechnungen nur den Bruttowert ohne Angabe von Umsatzsteuersätzen und Umsatzsteuer aufführen. Dadurch wird verhindert, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger Vorsteuer aus den Rechnungen des Kleinunternehmers ziehen kann. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer offen aus, ist er zur Abführung dieser an das Finanzamt verpflichtet, die nur durch eine entsprechende Korrektur des falschen Steuerausweises in der Rechnung verhindert bzw. rückgängig gemacht werden kann (§ 14c Abs. 2, § 17 Abs. 1).
also bekomme ich 600€ in meinem Fall, schreibe das so auf die Rechnung, verrechne die 600€ mit meinem Ausgaben und gehe letztendlich auch mit 600€ in der Hand nach Hause?

Und zusützlich kann ich die 19% MwSt von meinem Thomann-Einkauf absetzen und bekomme das zurück?? Wär doch traumhaft wenn das so stimmt. :D


Playtoon, ich glaube ein Gewerbeschein ist hier nicht notwendig, da man beim FA als Dienstleister gelistet wird.
Im Prinzip reicht hier schon das einfache nebenerwerbliche Selbständig melden (Freiberufler, je nachdem ob man sich als Künstler anmeldet oder als Techniker), ob jetzt als Kleinunternhemer ohne die MwSt Pflicht bei <17500€/Jahr, dann ist aber auch nix absetzbar.

Also das ist im Grunde das gleiche wie ich bei einer Gewerbeanmeldung habe nur kann ich keine MwSt absetzen?
 
nö, du wirfst zwei sachen gerade durcheinander...

einkommensteuer und umsatzsteuer.

und wenn du keine umsatzsteuer abgibst (also auch bei JEDER rechnung/honorarnote aufführst und dir mitbezahlen lässt) kannst du dir auch die 19% MwSt nicht sparen beim einkaufen...

d.h. du musst 600 +20% verrechnen ....

einkommensteuer bezieht sich auf die summe aller selbstständigen und unselbstständigen einkünfte... also auch dem gehalt/lohn aus dem hauptberuf.
 
einkommensteuer bezieht sich auf die summe aller selbstständigen und unselbstständigen einkünfte... also auch dem gehalt/lohn aus dem hauptberuf.

Richtig. Da musst du aufpassen, denn versteuert werden muss die Summe aller deiner Einnahmen. Das bedeutet, wenn du z.B. Kleinunternehmer bist und nebenberuflich deine Studiotätigkeit anbietest, damit immer mal wieder ein paar hundert € verdienst und gleichzeitig noch eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausführst, wird die Einkommensteuer aus der Summe aller Tätigkeiten berechnet. Dabei gibt es auch unterschiedliche Beträge, bei denen der zu versteuernde Prozentsatz berechnet wird. Es gibt einen Freibetrag, der irgendwo bei 8000€ liegt. Die nächste Grenze liegt bei 13500€ bis zu der ein Steuersatz von 13% anfällt. Danach fallen schon 24% an bis zu einem Jahresbetrag von... 59000€. Diese Zahlen bitte noch einmal überprüfen! Ich bin kein Steuerexperte und versuche mich gerade nur an meine letzte Steuererklärung zu erinnern. Dabei habe ich diese Zahlen gecheckt und hatte konkrete Listen vor mir.
 
....in Ergänzung zu #8 könnte ein Blick in §18 EStG von Interesse sein, wo die sog. "Katalogberufe" aufgeführt sind...

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)#Katalogberufe_und_.C3.A4hnliche_Berufe


Da hatte ich vor meinem Posting schon mal reingeschaut, der Tontechniker ist dort aber nicht explizit aufgeführt. Da aber "ähnliche Berufe" ausdrücklich dazugezählt werden, könnte man natürlich folgern, dass auch Tontechniker dazu gehört.

Ich würde bei solchen Themen aber statt gemeinschaftlichem rätseln in Internetforen wirklich einen Anruf beim Gewerbeamt empfehlen. Das schafft in wenigen Minuten Klarheit ;)
 
Mein Posting war auch eher an den TE gerichtet und ergänzend gemeint, falls er noch nicht auf den Begriff der "freien Berufe" / "Katalogberufe" gestoßen sein sollte. Ein Klärung der eigenen Situation ist auf jeden Fall zu empfehlen, das sehe ich genau so und würde ich persönlich auch machen :)
 
Ich glaube, ich bringe mal etwas Licht ins Dunkel. Das läuft ja alles durcheinander hier :)

1. Du musst kein Gewerbe anmelden. Du machst das einfach als Freiberufler, denn Du bietest eine künstlerisch-technische Dienstleistung an. Diese unterliegt nicht dem Gewerbezwang. Du darfst aber z. B. kein Equipment vermieten. In diesem Moment würdest Du ein Gewerbe betreiben. Also immer fein auf die Formulierung in der Rechnung achten, damit da nicht ein falscher Eindruck entsteht. Das Equipment, was Du selbst für die Aufnahme nutzt, spielt da keine Rolle. Du darfst es nur nicht quasi als Verleiher anderen gegen Geld überlassen.

2. Die Brutto-Umsatzsteuergrenze liegt bei 17.500 Euro im Jahr. ABER: Da Deine Tätigkeit dem Regelsatz von 19 Prozent unterliegen würde, muss dieser von den 17.500 Euro abgezogen werden. Das macht dann eine Netto-Grenze von knapp 14700 Euro. Übersteigst Du diese, wirst Du Umsatzsteuer bezahlen müssen. Aber bis dahin ist es ja noch ein weiter Weg. Bis dahin macht es Sinn, einfach als Kleinunternehmer zu arbeiten und auf die Umsatzsteuer zu verzichten.

3. Rechnungen musst Du schreiben. Diese müssen mindestens enthalten:

- Name und vollständige Anschrift
- Datum der Ausstellung
- Steuernummer (das ist als Nebentätigkeit Deine Steuernummer der Haupttätigkeit)
- Konto-Daten
- Rechnungsnummer (immer fortlaufend, z. B. 2013-001)
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Brutto-Betrag, bei Kleinunternehmern ohne Ausweisung der MwSt, bei Umsatzsteuerpflicht zusätzlich Netto-Betrag und Ausweisung der anfallenden MwSt.
- Verwendungszweck: z. B. Honorar für Recording, Mix und Mastering
- Datum des Auftrags würde ich mit hinzufügen, ist aber nicht unbedingt notwendig
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, wenn Du diese in Anspruch nimmst:
"Dieser Betrag ist gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit."

Beim Finanzamt meldest Du einmal Deine Tätigkeit als Kleinunternehmer an. Das hat aber nichts mit Gewerbeanmeldung oder so zu tun, sondern ist nur eine formelle Mitteilung. Wenn Du das nebenberuflich machst, reicht in der Regel die entsprechende Anlage bei der nächsten Steuererklärung. Eine Steuernummer hast Du ja schon.

Bei der nächsten Steuererklärung füllst Du die besagte Anlage (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit/Arbeit) aus. Dazu ist es auch erforderlich, dass Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machst (EÜR). Bis zu einer Grenze von ca. 18.000€ darf diese formlos sein. Das funktioniert so:

Summe aller Einnahmen (aus der selbstständigen Tätigkeit) - Ausgaben (aus der selbstständigen Tätigkeit) = Gewinn

Diesen Gewinn trägst Du dann im Formular als Gewinn aus EÜR ein. Zu den Ausgaben gehören alle beruflich bedingten Ausgaben, die direkt mit Deiner Tätigkeit zu tun haben. Also auch Ausgaben für Mikrofone, Mischpulte, Software, Computer, Fachzeitschriften (z. B. Sound & Recording), Weiterbildung, Fahrtkosten usw. Also schön immer beim Kauf eine ordentliche Rechnung verlangen und diese brav abheften.

Kleinere Beträge bis 425€ kannst Du sofort abziehen. Größere Beträge müssen gemäß AfA-Tabelle über mehrere Jahre ihrer dort angegebenen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Leider gibt die AfA-Tabelle für unsere Branche kaum Anhaltspunkte. Elektronische Geräte setze ich immer mit 36 Monaten fest, Musikinstrumente wie Gitarre, Klavier etc. mit erheblich längeren Zeiten (bis zu 120 Monate sind da nicht selten). Schreib da einfach was rein, das Finanzamt erledigt den Rest. Dazu liest Du dann aufmerksam die Anmerkungen zu Deiner ersten Steuererklärung. Dort siehst Du dann, ob sie Deine gewählte Nutzungsdauer akzeptiert haben oder eine längere festgelegt wurde. Diese nimmst Du dann in den Folgejahren. Achtung: Im Jahr des Kaufs immer nur die Restdauer bezogen auf das Steuerjahr angeben! Z. B. drei Monate, wenn das Gerät/das Instrument im Oktober des Steuerjahres gekauft wurde. Für die Abschreibung teilst Du also den Kaufpreis durch die Anzahl der Monate der Nutzungsdauer und schreibst dann pro Jahr diesen Betrag multipliziert mit den "genutzten" Monaten im Steuerjahr ab, bis irgendwann die Abschreibung 0,00€ beträgt. Dann darfst Du auch das Gerät/das Instrument wieder verkaufen, ohne den Erlös als Einnahme verbuchen zu müssen.

Was passiert nun nach Abgabe der Steuererklärung?

Das Finanzamt ermittelt aus Deinen Einnahmen aus dem Hauptberuf als Angestellter und Deinem freiberuflichen Nebenberuf Dein Gesamteinkommen. Dieses wird versteuert. Ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nach EÜR negativ (weil Du z. B. viele Anschaffungen und Ausgaben hattest, was gerade zu Beginn der Tätigkeit wahrscheinlich ist), minderst Du damit auch Dein gesamtes Einkommen. Unterm Strich kann es also gerade zu Beginn einer freiberuflichen Nebentätigkeit sein, dass Du insgesamt weniger Steuern zahlst. Freu Dich aber nicht zu früh. Wenn das Finanzamt Dir nach einigen Jahren nachweist, dass Du keine Gewinnerzielungsabsicht hattest und das als Liebhaberei einstuft, kann es nachträglich die eingesparte Steuer nachfordern. Es ist also nicht schlecht, auch mal Gewinn zu machen :)

Steigt das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit so sehr, dass Du mehr als im Hauptberuf verdienst, kann es problematisch werden. Dann wird man die Frage stellen, ob nicht Dein Freiberufler-Dasein der Hauptberuf ist. In diesem Moment wirst Du Probleme mit Deinem Chef bekommen (ein Nebenberuf darf eine gewisse Stundenzahl pro Woche nicht übersteigen) und Probleme mit Krankenkasse und Rentenversicherung, die dann mehr Geld sehen wollen. Du dürftest Dich dann sogar privat versichern und müsstest, sofern Du künstlerisch tätig bist, in die Künstlersozialkasse. Aber so weit bist Du ja noch nicht. Das sei nur mal so nebenbei angemerkt, denn man denkt da nicht immer unbedingt sofort dran.

Ach so, noch etwas:

Für das Finanzamt zählt nicht das Datum der Rechnungserstellung, sondern der Zahlungseingang. Sollte es mit der Kleinunternehmer-Regelung mal eng werden, sollten gerade Rechnungen zum Jahreswechsel so gestellt werden, dass der Zahlungseingang erst im neuen Steuerjahr erfolgt.

Zum Thema Anschaffung bleibt zu sagen:
Kleine Anschaffungen kann man noch gut zum Jahresende tätigen (sofort abzugsfähig).
Größere Anschaffungen besser immer zum Beginn des Steuerjahres, weil dann im Steuerjahr der Anschaffung viele Monate der Nutzungsdauer bereits abgesetzt werden können.
Und noch etwas: Auch als Freiberufler darfst Du leasen! Leasingraten dürfen immer sofort abgezogen werden! Leasing ist deshalb besser als eine Finanzierung, bei der Du die Gesamtsumme über die Nutzungsdauer abschreiben musst!

Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Ich bin jetzt seit vielen Jahren hauptberuflich Freiberufler und war davor sehr viele Jahre Freiberufler im Nebenberuf. Bisher wurde vom Finanzamt nie etwas beanstandet und jede Steuererklärung ist nach Abgabe innerhalb von zwei bis drei Wochen durch gewesen. Ich bemühe mich immer, das sehr ordentlich und transparent zu machen. Das erfreut die Finanzbeamten und schafft auch eine Vertrauensbasis. Es ist auch zu Deinem eigenen Vorteil, denn Freiberufler werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn Du dann erst aus dem Chaos Transparenz schaffen musst, bist Du ziemlich aufgeschmissen :)
 
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Da hatte ich vor meinem Posting schon mal reingeschaut, der Tontechniker ist dort aber nicht explizit aufgeführt. Da aber "ähnliche Berufe" ausdrücklich dazugezählt werden, könnte man natürlich folgern, dass auch Tontechniker dazu gehört.

Ich würde bei solchen Themen aber statt gemeinschaftlichem rätseln in Internetforen wirklich einen Anruf beim Gewerbeamt empfehlen. Das schafft in wenigen Minuten Klarheit ;)

Das Gewerbeamt weiß da meistens gar nicht so gut Bescheid und gibt u. U. sogar den falschen Hinweis. Ob man zu den Freiberufler gehört oder nicht, ist Definitionssache. Und wissen kann man das nur selbst! Entscheiden tut später das Finanzamt.

Bei den so genannten sonstigen Tätigkeiten unter den freiberuflichen Tätigkeiten zählt auch das Ziel der Tätigkeit. Wird der Beruf ausgeübt, um ein nicht individuelles, vermarktbares Produkt zu erstellen, wird in der Regel von einem Gewerbe ausgegangen. Hat die Tätigkeit zum Ziel, durch Kreativität etwas Individuelles zu schaffen, geht man von einem Freiberuf aus. Die Finanzämter entscheiden da oft sehr unterschiedlich. So gibt es Webdesigner, die freiberuflich tätig sind und andere, die ein Gewerbe anmelden mussten, weil ihnen das Finanzamt den Status Freiberufler nicht zugestanden hat. Ähnlich ergeht es manchen Musikproduzenten, wobei die aufgrund des mittlerweile hohen künstlerischen Anspruchs in der Regel als Freiberufler akzeptiert werden. Ausschlaggebend kann auch eine Ausbildung sein oder ein entsprechend einer Ausbildung gegebener Kenntnisstand.

Ein Anruf beim Finanzamt, welches darüber entscheidet, ist sinnvoller als beim Gewerbeamt, welches keine Entscheidungsbefugnis besitzt.
 
Danke für die Ausführlichen Infos. Jetzt habe ich aber noch einige Fragen dazu:

1. Du musst kein Gewerbe anmelden. Du machst das einfach als Freiberufler, denn Du bietest eine künstlerisch-technische Dienstleistung an. Diese unterliegt nicht dem Gewerbezwang.

OK gut, das sehe ich auch so. Angenommen ich lasse wie in diesem Fall auch die CDs fertigen.. ich gebe also die CD-Pressung einer externen Firma in Auftrag, deren Kosten ich auch so in die Rechnung schreibe und direkt weitergebe. Der Kunde bekommt so also ein Komplettpaket meiner Aufnahme in Form von xxx CD-Exemplare, die er weiterverkaufen kann. Zählt meine Leistung der Aufnahme dann trotzdem noch als freiberufliche Tätigkeit?



Beim Finanzamt meldest Du einmal Deine Tätigkeit als Kleinunternehmer an. Das hat aber nichts mit Gewerbeanmeldung oder so zu tun, sondern ist nur eine formelle Mitteilung. Wenn Du das nebenberuflich machst, reicht in der Regel die entsprechende Anlage bei der nächsten Steuererklärung. Eine Steuernummer hast Du ja schon.

Und das geht auch sicher im Nachhinein? Eine Steuererklärung gebe ich ja 1x im Jahr ab wenn ich das richtig verstehe. Auch wenn das 1/2 Jahr im nachhinein geschieht und ich mich davor weder als Gewerbetreibender melde, noch als Freiberufler kann nichts geschehen dass das Finanzamt von meiner Aufnahme Wind bekommt und ich Probleme wegen Schwarzarbeit bekomme?

Für das Finanzamt zählt nicht das Datum der Rechnungserstellung, sondern der Zahlungseingang.
und wie weiß das Finanzamt das? Hat es etwa Einblicke auf meine Kontoauszügen? :D

Und noch eine Frage: Also freiberufler gemeldet, darf ich so eine Homepage führen und darüber Werbung über meine Dienstleistungen (Recording/mobile Aufnahmen) machen?
 

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