sonnie
- Registriert
- 20.11.11
- Beiträge
- 1.844
- Reaktionen
- 362
- Punkte
- 3.038
Deine Kontoauszüge musst du einreichen, zumindest die Posten, die mit der "Firma" zu tun haben.
Auf deiner Homepage darfst du natürlich Werbung machen, macht doch jede Band auch, du darfst nur von da aus nichts verkaufen, dann ist das wieder ein Gewerbe.
Wie das genau mit der CD Pressung ist weiß ich nicht, ich würde aber vermuten (!), da du ja nur eine Dienstleistung weitergibtst, und davon keinen Gewinn machst (machen solltest), und du auch nicht selbst das Gewerbe ausführst, gibt es da keine Probleme. Da aber einfach mal beim FA nachfragen.
Mal selbst eine Frage an die Freiberufler hier:
was genau muss der Steuererklärung beigelegt sein? Die Rechnungen und die Kontoauszüge mit den Buchungen...und? E/Ü-Rechnung?
Kann/muss ich eine machen, wo meine kurzfristige Festanstellung und meine freiberuflichen Posten zusammen aufgeführt sind?
Sonst noch was? Ich muss meine dieses Jahr das erste Mal abgeben.
Auf deiner Homepage darfst du natürlich Werbung machen, macht doch jede Band auch, du darfst nur von da aus nichts verkaufen, dann ist das wieder ein Gewerbe.
Wie das genau mit der CD Pressung ist weiß ich nicht, ich würde aber vermuten (!), da du ja nur eine Dienstleistung weitergibtst, und davon keinen Gewinn machst (machen solltest), und du auch nicht selbst das Gewerbe ausführst, gibt es da keine Probleme. Da aber einfach mal beim FA nachfragen.
Mal selbst eine Frage an die Freiberufler hier:
was genau muss der Steuererklärung beigelegt sein? Die Rechnungen und die Kontoauszüge mit den Buchungen...und? E/Ü-Rechnung?
Kann/muss ich eine machen, wo meine kurzfristige Festanstellung und meine freiberuflichen Posten zusammen aufgeführt sind?
Sonst noch was? Ich muss meine dieses Jahr das erste Mal abgeben.