bezahlter Recording Job - Fragen zu Steuer und Gewerbe

  • Ersteller patrickttx
  • Erstellt am
Deine Kontoauszüge musst du einreichen, zumindest die Posten, die mit der "Firma" zu tun haben.

Auf deiner Homepage darfst du natürlich Werbung machen, macht doch jede Band auch, du darfst nur von da aus nichts verkaufen, dann ist das wieder ein Gewerbe.

Wie das genau mit der CD Pressung ist weiß ich nicht, ich würde aber vermuten (!), da du ja nur eine Dienstleistung weitergibtst, und davon keinen Gewinn machst (machen solltest), und du auch nicht selbst das Gewerbe ausführst, gibt es da keine Probleme. Da aber einfach mal beim FA nachfragen.

Mal selbst eine Frage an die Freiberufler hier:
was genau muss der Steuererklärung beigelegt sein? Die Rechnungen und die Kontoauszüge mit den Buchungen...und? E/Ü-Rechnung?
Kann/muss ich eine machen, wo meine kurzfristige Festanstellung und meine freiberuflichen Posten zusammen aufgeführt sind?
Sonst noch was? Ich muss meine dieses Jahr das erste Mal abgeben.
 
Hi,

Du darfst Werbung machen so viel Du willst. Das interessiert nicht, solange Du nichts verkaufst.
Konto-Auszüge müssen über mehrere Jahre aufbewahrt werden, aber nur auf Anfrage eingereicht. Da Freiberufler regelmäßig überprüft werden (alle 5 bis 7 Jahre mal ist die Regel), stellt man das spätestens dann fest, wenn etwas nicht verbucht wurde. Wer gibt Dir aber die Garantie, dass der Kunde nicht den Konto-Auszug mit der Überweisung an Dich eingereicht hat? Keiner. Man fliegt schneller auf als man denkt. Deshalb: Immer alles hübsch offiziell verbuchen und alles wird gut :)

Solange Du die CD-Pressung nur in Auftrag gibst und als Posten berechnest, ist alles in Ordnung. Du darfst die CDs nur nicht selbst verkaufen - schon gar nicht mit ausgewiesener MwSt.
Verkaufst Du Songs im Online-Shop (auch bei iTunes etc.), ist es ein Gewerbe.

Der Steuererklärung sind beizulegen:

1. Die EÜR (inkl. Abschreibungen)
2. Nachweise von Versicherungen (Renten-/Kranken-/Haftpflicht-Versicherung)
3. Konto-Auszüge nur auf Nachfrage

Den Rest fordert das Finanzamt bei Bedarf an. Ist aber selten.

Freiberufliche Tätigkeit und Angestelltenverhältnis können in einer Steuererklärung behandelt werden.

Ich empfehle als Software die "Steuersparerklärung". Diese Software gibt es für PC und Mac, sie hat durchweg Empfehlungen in der Fachpresse erhalten und begleitet mich seit vielen Jahren durch die Steuererklärung für mich und meine Frau. Viele offene Fragen werden bereits durch die Software geklärt und die Hilfen, die dort gegeben werden, sind immer super. Der errechnete Betrag stimmt am Ende meistens auf den Cent genau mit dem Steuerbescheid überein.
 
Steuersparerklärung kannte ich noch garnicht.
Ich hatte es mal mit TAX und Wizo probiert, aber die waren mir zu komplet. Hingegen Elster ist mir zu simpel. :/

Danke für die Listung. :)
 

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