Music Store professional ist für mich endgültig gestorben

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Du hast es vorher gewusst und versuchst es dann trotzdem?
Sorry, aber das war nun wirklich nicht besonders klug....
 
Kindergarten!!
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Steh' der Sache neutral gegenüber. Aber ich weiß nicht, ob man für so'ne Geschichte extra 'nen Thread aufblasen muss. Hätte man genauso gut in den Sonstiges Thread "Was mich heute genervt hat", reinposten können.
 
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

Bei allem Respekt, aber du - und damit meine ich dich, "Mindsteps" - bist mir hier schon mehrfach durch deine äußerst simple und unangebrachte Ausdrucksweise aufgefallen. Nicht, dass Ari da ein Engel wäre, aber seine Argumentationen haben meist Hand und Fuß, was ich von deinem Gestammel nicht behaupten könnte.

Und ganz ehrlich: Wenn du im Music Store genauso aufgetreten bist, wie du es hier in der Regel zu tun gedenkst, dann verstehe ich warum man dort weder auf freiwilliger Basis, noch zur Kundenbindung irgendetwas für dich unternommen hat.
 
@Buanna:

Irgendwann lernt man das, Kindergarten is everywhere. Sogar in den Chefetagen läuft es nicht anders. Hahnenkämpfe und sich-die-Köppe-einschlagen
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So ist der Mensch.
 
Ohne das näher geprüft zu haben halte ich es für naheliegend die AGB in Bezug auf den Gutschein als unwirksam einzustufen. Die Begriffe "Money Back" oder "Geld zurück" implizieren für den Durchschnittsaddressaten nämlich, das man "sein Geld" und nicht bloß einen Gutschein zurückerhält.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder es auch sonst drauf ankommen lassen möchtest wäre das eine gute Gelegenheit mal eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten. Ich persönlich würde mir das nicht gefallen lassen.
 
Steh' der Sache neutral gegenüber. Aber ich weiß nicht, ob man für so'ne Geschichte extra 'nen Thread aufblasen muss. Hätte man genauso gut in den Sonstiges Thread "Was mich heute genervt hat" reinposten können.

+1

Man hätte auch vorher mal ne Frage hier in das Forum stellen können , bevor man zum Musicstore geht und ein (teures) Gerät ggf. mit nach Hause nimmt. Hätte bestimmt niemand dem Threadersteller den Kopp dafür abgerissen.
 
Was hat der eigentlich gekauft? :D
 
Soetwas ist immer ärgerlich, Kulanz als Stichwort fiel ja hier oben schon, das trifft es ganz gut.

Ob rechtlich wasserdicht oder nicht, ob in den AGBs verankert oder nicht, wer von uns hier liest denn diese AGBs durch BEVOR er was kauft?

Ich als selbständiger Dienstleister würde meinen Kunden selbstverständlich aus Kulanz Gründen den Betrag erstatten, es sei denn ich habe vor die Bude dicht zu machen :)
 
Ich als selbständiger Dienstleister würde meinen Kunden selbstverständlich aus Kulanz Gründen den Betrag erstatten, es sei denn ich habe vor die Bude dicht zu machen Lächeln

Musste nur aufpassen, dass Du Dich nicht pleite kulanzt. ;-)
 
Ob rechtlich wasserdicht oder nicht, ob in den AGBs verankert oder nicht, wer von uns hier liest denn diese AGBs durch BEVOR er was kauft?

Lesen muss der Verbraucher die AGB auch nicht, da ihn die Gesetzgebung vor Benachteiligungen schützt. Wir sind hier zum Glück nicht im wilden Westen (in den USA sieht das z.B. ganz anders aus).
 
Musste nur aufpassen, dass Du Dich nicht pleite kulanzt. ;-)

Dann darf man eben solche Versprechen wie "Money Back" nicht machen. Das ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch im Hinblick auf das Markenimage- und unter kundenbindungstechnischen Gesichtspunkten unklug, wie man am OP sehen kann...
 
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