Also rechtlich, wie schon erwähnt, das heisst [g=119]GEMA[/g]-rechtlich (das einzige, neben einer Unterlassungsklage, womit du an Kohle kommst und worum es warscheinlich geht!?) reicht das Urheberrecht.
"Urgehoben" ist dein Werk ab dem Zeitpunkt des "Enstehens", sobald die "Idee" auf Papier, in heutiger Zeit auf Festplatte, ist.
Es ist ein Leichtes ist phonetisch festzustellen ob DAS DER Beat ist oder nicht.
Kurzer Einwurf: Ich hoffe nicht, dass du das mit einem 0815-Sampler gemacht, das heisst die drums nicht selbst abgemischt hast.-> dann sehr schwierig
Du geniesst Urheberrecht, wenn deine wav-Datei älter ist als die dieser Homepage (im Gerichtsfall müssen sie und du genau dies nachweisen)
FAZIT:
Kennst du AwW?
Es wird heisser gekocht als gegessen: Du kennst sicher einen Anwalt, der Dir gratis ein Schreiben aufsetzt(kostet ihn 55 cent Porto und 10min Arbeit).
Anwalt wirkt Wunder!
d.h. sie müssen reagieren und Stellung dazu nehmen. In den meisten Fällen überwiegt das schlechte Gewissen und die Angst, die Prozesskosten tragen zu müssen. Wenn nicht, dann weisst du IMMERHIN, dass deine Beats klauenswert sind. Gibt es ein größeres Lob?
Also schieß die Kröten mit wenig Einsatz in den Boden und lass dich nicht so leicht unterkriegen. Es ist illegal und wird nach Anzeige geahndet.
PS: Das mit dem Schliessfach ist keine schlechte Idee aber Backup zuhause reicht.
Viele Grüße
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