Es ist nicht erlaubt, ein Cover, Remix oder Remake zu veröffentlichen.
Für diese Art der musikalischen Bearbeitung [g=119]GEMA[/g] geschützter Titel benötigt Ihr eine Freigabe, diese [g=119]GEMA[/g] Freigabe für einen solchen Cover Song ist kostenpflichtig. Informationen zu diesen Thema erhaltet Ihr bei der [g=119]GEMA[/g].
Das gilt übrigens wirklich nur für Kompositionen, die tatsächlich unter der Fuchtel der [g=119]GEMA[/g] stehen. Praktisch der ganze Bereich Klassik bis ins frühe 20te Jahrhundert fällt NICHT unter [g=119]GEMA[/g]. Desgleichen Stücke, die als "Traditional" bekannt sind (z.B. Whiskey in the Jar) und jedes Stück, das von seinen Autoren unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurde.
Das Urheberrecht mit seinen Einschränkungen und Erlaubnissen geht in .de nach wie vor ausschließlich vom Urheber aus. Die [g=119]GEMA[/g] verwaltet dessen Rechte, wenn der Autor [g=119]GEMA[/g]-Mitglied oder Mitglied in einer mit der [g=119]GEMA[/g] vertraglich verbundenen ausländischen Organisation ist.
Wenn Prince jetzt sagen würde: "OK, Leute, ich erlaube jedem, der es möchte, Coversongs von Purple Rain zu veröffentlichen ohne zu bezahlen und ohne zu fragen." Dann wäre das, rechtlich gesehen, ein Erlass, der die Rechte der [g=119]GEMA[/g] aushebelt. Dummerweise sind solche Regeln noch nicht in der hiesigen Rechtssprechung angekommen, weil die [g=119]GEMA[/g] dann trotzdem darauf bestehen würde, die Rechte des Komponisten pauschal zu vertreten, wenn Prince nicht offiziell aus der amerikanischen Schwesterorganisation der [g=119]GEMA[/g] austritt.
Dieses Elend wird sicher nicht ewig so weiter gehen, ist aber heute Stand der Dinge und wer das nicht beachtet, muss mit Ärger rechnen - auch, wenn er das heute gesprochene Urheberrecht "nur" auf MySpace oder YouTube verletzt.