Coverversion bzw. RMX Rechte

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Gigabeat

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Hallo, erstmal @ alle.

Ich hab da ein paar kleine Fragen bezüglich eines kommenden Projektes von mir.
Unzwar trett sich das ganze prinzipiell um eine Coverversion (bzw. eventl. RMX), die ich plane selbst zu produzieren, aber die Melodie entweder zu übernehmen (Phrasensampling) oder selbst "nachzuspielen". Wie sieht die Rechtslage bei minimalen Änderungen an der Melodie aus? Wäre ich trotzdem gezwungen mich mit dem Urheber kurzzuschließen?
Das selbe gilt für den Text denn ich zumindestens bruchstückhaft (vorallem den Chorous) wiederverwenden will. Nur um das klarzustellen es wäre ja keine 1:1 Coverversion sondern lediglich möchte ich in der Produktion die Melodie und den Chorous verwenden. Vorallem stellt sich mir die Frage: "Liegen die Urheberrechte des originals beim Produzenten und Songwriter oder beim Sänger/in?" Ich hab nach Recherche festgestellt das ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden muss... Ist das so richtig? Ich würde das fertige Endprodukt ersteinmal auf CDs pressen lassen wollen für Werbezwecke.
Ich hab auch in Erfahrung gebracht das es scheinbar noch keine Coverversion dieses Titels gibt.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar..
. :)

Hier nochmal meine Fragen:
1. Ist es möglich das Urheberrecht durch minimale Änderungen der Melodie und des Textes außer Kraft zusetzen?
2. Liegen die Urheberrechte des originals beim Produzenten und Songwriter oder beim Sänger/in?
3. Muss ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden?
4. Was kostet so eine Mitgliedschschaft?
5. Macht es einen rechtlichen Unterschied ob das Endprodukt auf [g=420]Cd[/g] oder Tape veröffentlicht ist? (soetwas wurde mir erzählt wegen Digital=[g=420]CD[/g] und Analog=Tape)
6. Wo ist der Unterschied zwischen Coverversion und Remix? (Also wo hört der Remix auf und ist eine Coverversion oder kann ich jede Coverversion als RMX verkaufen)
7. Wie müsste ich letztlich mit dem Urrheber in Kontakt tretten?
8. Macht es einen Unterschied ob es schon eine Coverversion eines Liedes gibt?

Danke schonmal für das lesen bis hierhin... Würde mich sehr über eine Antwort freuen...

MfG
Gigabeat :D
 
1. Ist es möglich das Urheberrecht durch minimale Änderungen der Melodie und des Textes außer Kraft zusetzen?
Also wenn du damit meinst du änderst zwei töne und drei Worte - vergiss es!
Schon garnicht Phrase-Sampling!
Und wenns für Werbung ist wäre ich sowieso sehr vorsichtig.

Warum willst du die [g=119]Gema[/g] umgehen?
Bekommst du den Titel nicht frei?
Willst du an einer fremden Idee mitverdienen?

Die Freigabe bekommst du vom Verlag (steht auf der [g=420]CD[/g] drauf oder bei der [g=119]Gema[/g] erfragen)

Wenn dir ein Titel schon so gut gefällt kannst du ja versuchen etwas ähnliches zu machen quasi dich inspirieren zu lassen. Es gibt aber keine Faustregel ab wievielen Tönen du keine Probleme bekommst. Das merkst du erst wenn du verklagt wirst.

Noch vorsichtiger wäre ich beim Text. Da rate ich dir entweder SInngemäß etwas ähnliches zu machen oder einzelne Worte zu nehmen und komplett andere Sätze zu bauen.
 
sobald man erkennen kann, dass man sich "inspiriert" hat,
ist das schon geklaut.
da würde ich die finger weglassen.

hab von einem fall gehört, der hatte ohne zu fragen gecovert.
die scheibe wurde veröffnticht.
die nachkommen vom komponisten
aber waren dagegen, dass das lied "verschandet" wurde.

die scheibe müsste vom regal genommen werden.
millioen verlusst, der typ war mit der 1. single bankrott.
 
Erstmal danke für die schnellen Antworten! :)

Warum willst du die [g=119]Gema[/g] umgehen? Bekommst du den Titel nicht frei? Willst du an einer fremden Idee mitverdienen?
Weil ich vermute das denn Titel frei zu bekommen ein halbes Vermögen kosten wird was sich sicher nicht für ein paar Promo Cds rentiert...
Also ich meine bei kommerzieller Vermarktung wär das ja was anderes, aber ich denke das es sich hier nicht nur um ein paar hundert Euro handeln wird.
Und "Nein" ich will nicht an einer fremden Idee mitverdienen, sondern eine Art "eigene Version" darausmachen... keine 1:1 Coverung...

Und wenns für Werbung ist wäre ich sowieso sehr vorsichtig.
Srry, das war falsch ausgedrückt meinte mit Werbung eher zu Promotionzwecken... nicht als Jiinlgle...

die scheibe müsste vom regal genommen werden.
millioen verlusst, der typ war mit der 1. single bankrott.
Das ist hart... :(
 
Weil ich vermute das denn Titel frei zu bekommen ein halbes Vermögen kosten wird was sich sicher nicht für ein paar Promo Cds rentiert...
Das kostet automatisch einen Pauschalwert abhängig von der Stückzahl die man pressen lässt. So ca. um die 10% von Verkaufspreis also kein Vermögen.

Das eigentliche Problem ist die Erlaubnis dafür zu bekommen. Die braucht man theoretisch nicht wenn das Werk 1:1 nachgespielt wird. Trotzdem gibt es Künstler von denen man keine oder nur ganz wenige Cover hört (z.B. Michael Jackson, Herbert Grönemeyer) weil sie eine Veröffentlichung von Neuinterpretationen nicht authorisieren. (Das Urheberrecht ist da nicht eindeutig) Der Streitpunkt ist oft die Tatsache dass man neue Teile einfügt oder andere Melodien-Lines dazuspielt.
Und die Verlage haben kein Interesse daran dass viele Versionen von einem Song existieren die aber nur wenig Einnahmen versprechen weil z.B. nur Vinyl geplant sind - soetwas Wertet den Song höchstens ab.
Je weniger oft gecovert umso wertvoller (wenn es wirklich ein richtig großer Hit war)

Im Normalfall schickst du das Demo an den Verlag der leitet es in manchen Fällen an den Urheber weiter und dann bekommst du die schriftliche Freigabe für die Veröffentlichung in Deutschland. Oder nicht - je nachdem wie gut du auftrittst.

Die Freigabe ist wichtig - denn stell dir vor du machst dir paar Promos selber - schickst die an einpaar DJ-Kumpels und der Titel geht voll ab, die Clubs rocken deine Scheibe.
Die Labels klopfen plötzlich bei dir an der Tür wollen den Titel lizensieren - das dumme nur - du hast keine Freigabe. Im besten Fall passiert nix weil die Jungs vom Label zufällig mit dem Verleger jeden Freitag Biertrinken gehen. Im schlimmsten Fall hast du dir eine VÖ vermasselt weil dir der Verlag oder der Urheber den Song nicht freigeben.
Und wenns ganz dumm läuft veröffentlicht jemand anderer deine Coverversion-Idee.
 
Ah, danke @ Human_ray für die Informationen...
wusste nicht das sich der Pauschalwert nach der Anzahl der gepressten Stück richtet...

Ich werde soeben mal das Label anschreiben, und fragen wie es mit einer Freigabe aussieht. Hoffe sie haben nichts dagegen :(

Nur noch eine letzte Frage: Muss ich für irgendwetwas von den angesprochenen Dingen [g=119]GEMA[/g] Mitglied werden?
 
Nein, musst du nicht.

Gerd
 
human_ray schrieb:
Trotzdem gibt es Künstler von denen man keine oder nur ganz wenige Cover hört (z.B. Michael Jackson, Herbert Grönemeyer) weil sie eine Veröffentlichung von Neuinterpretationen nicht authorisieren.

Grönemeyer hat sogar die Vergewaltigung von "Flugzeuge im Bauch" von Oli P. genehmigt und Michael Jackson-Cover gibt´s ziemlich viele.

Das beste was einem Verlag oder Autoren passieren kann ist, dass ihre Titel gecovert werden, am liebsten natürlich von bekannten Künstlern, aber jedes Cover bringt bei Verkauf oder bei Aufführung Geld in die Kasse.

Gruß,

Globo
 
Das beste was einem Verlag oder Autoren passieren kann ist, dass ihre Titel gecovert werden, am liebsten natürlich von bekannten Künstlern, aber jedes Cover bringt bei Verkauf oder bei Aufführung Geld in die Kasse.
Jain. Verlage denken da ziemlich konservativ. Da wird man schneller abgemahnt als einem Lieb ist.

Und spätesten nach der nichtauthorisierten VÖ kann dir eine einstweilige Verfügung, die dich anweist alle ausgelieferten CDs bis zu einem Stichtag einzuziehen schöne Magengeschwüre bereiten.

Deswegen veröffentlich normalerweise Labels Coverversions nur wenn man eine Freigabe hat.

Es gibt allerdings im DJ Bereich sogenannte Bootlegs mit nichtgeclearten Samples, vergewaltigten Covers usw. die in Kleinauflagen ausserhalb der EU ohne [g=119]GEMA[/g] einzubeziehen gepresst werden und dann als Whitelabels über Vinylshops vertrieben werden. Aber das ist halt so wie beim Autoradio klauen solange du nicht erwischt wirst läufts gut :D

Und du sagst ja selber richtig - Grönemeyer hats autorisiert. Und Jacko ist nicht mehr jung und braucht das Geld. :D
 
human_ray schrieb:

Jain. Verlage denken da ziemlich konservativ. Da wird man schneller abgemahnt als einem Lieb ist.

Und spätesten nach der nichtauthorisierten VÖ kann dir eine einstweilige Verfügung, die dich anweist alle ausgelieferten CDs bis zu einem Stichtag einzuziehen schöne Magengeschwüre bereiten.

Ich hab da einfach andere Erfahrungen gemacht.

Bei allen Coverversionen, die ich bisher veröffentlich habe, haben weder ich noch die Plattenfirma irgendjemanden gefragt und es hat sich nie jemand gemeldet.

Mir ist außerdem in Deutschland kein Fall bekannt, bei dem eine Coverversion eingestampft (eingezogen) wurde und bis mir einer konkret das Aktenzeichen und den Fall nennt, werde ich die Schauermärchen auch nicht glauben.

Ich will hier wirklich niemanden zur Unvorsichtigkeit anstiften, ich spreche nur über meine Erfahrungen.

Gruß,

Globo
 
Schön für Dich. Wende Dich mal an marcoman, der kann Dir anderes berichten.
 
Lass hören, marcoman :)
 
der ist jetzt selten hier.
 
OK, vielleicht kennst Du ja den Fall.

Ging es um eine Coverversion oder eine Bearbeitung?
Oder war genau das der Streitpunkt?
 
Es spricht doch absolut nichts dagegen bei so einer Sache mal abzuklären, ob es für alle Beteiligten ok ist oder nicht. Sowas kostet keine 5 Euro, mal eine [g=420]CD[/g], oder mp3 verschicken, ein-, zweimal anrufen und man ist immer auf der sicheren Seite, egal was mit dem Stück mal wird. Wenn das an der Stelle schon ein Problem, was soll denn dann mal werden wenn es mal ernst wird? :)
Diese Dinge gehören einfach zum Musikgeschäft dazu.

meint der Gerd
 
Gigabeat schrieb:

Hier nochmal meine Fragen:
1. Ist es möglich das Urheberrecht durch minimale Änderungen der Melodie und des Textes außer Kraft zusetzen?
2. Liegen die Urheberrechte des originals beim Produzenten und Songwriter oder beim Sänger/in?
3. Muss ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden?
4. Was kostet so eine Mitgliedschschaft?
5. Macht es einen rechtlichen Unterschied ob das Endprodukt auf [g=420]Cd[/g] oder Tape veröffentlicht ist? (soetwas wurde mir erzählt wegen Digital=[g=420]CD[/g] und Analog=Tape)
6. Wo ist der Unterschied zwischen Coverversion und Remix? (Also wo hört der Remix auf und ist eine Coverversion oder kann ich jede Coverversion als RMX verkaufen)
7. Wie müsste ich letztlich mit dem Urrheber in Kontakt tretten?
8. Macht es einen Unterschied ob es schon eine Coverversion eines Liedes gibt?
Hallo,

nochmal im einzelnen:

1. Nein.

2. Bei den Songwritern und Texten. Das sind aber meist nicht die einzigen Rechte, um die es geht. Vor allem wenn du sampeln willst Deswegen: Label und/oder Verlag kontaktieren.

3. Nein. Könnte aber Sinn machen, wenn du das Ding genehmigt bekommst und damit Erfolg hast.

4. Guck auf der [g=119]Gema[/g]-Webseite, ist nicht die Welt.

5. Nein. Außer dass ich zu Promozwecken dringend zur etwas modernenren [g=420]CD[/g] raten würde.

6. Ein Remix verwendet Samples vom Original und bedarf daher noch meher Genehmigungen und Absprachen als eine Bearbeitung oder ein Cover.

7. Telefon. E.Mail. Brief. Fax. Was dir halt so liegt. Im Endeffekt solltest DU die ERLAUBNIS BZW. DEN VERTRAG DEFINITIV SCHRiftlich haben.

8. Eher nicht.

So nochmal zusammenfassend und vereinfacht:
- Coverversion, originalgetreu bei [g=119]Gema[/g]-Werken: [g=119]Gema[/g] anmelden zahlen, machen. Ist das Werk nicht bei der [g=119]Gema[/g] - siehe Bearbeitung

- Bearbeitung: Komponist, Texter, Verlag fragen. Von denen genehmigen lassen, wenn [g=119]Gema[/g]-Repertoire, [g=119]Gema[/g] zahlen.

- Remix Samples verwenden. ALLE UM ERLAUBNISFRAGEN: Plattenfirma, Instrumentalisten und alle die oben angeführt sind. im Amateurbereich macht das wenig sinn, ungefragt bekannte Künstler zu sampeln oder zu remixen, wenn das ergebnis legal veröffentlicht werden soll. Offizielle (legale) Remixe sind in der Regel AUFTRAGSARBEITEN, bei der die Plattenfirma den Remixer beauftragt, oftmals pauschal bezahlt und dem Remixer die (oder ein einen Teil der) Originaltonspuren zur Verfügung stellt.

Die andere Möglichkeit hat Human Ray schon erwähnt. Wenn du noch nie einen Bootlegmix oder ne Weisspressung in der Hand gehabt hast, macht es aber auch wenig Sinn über sowas nachzudenken.

BTW: Es gibt afaik spezielle Promo-Tarife von der [g=119]Gema[/g].
 

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