also es ist schon so, wie ich es kurz geschildert habe. da kannst du mir glauben, ich habe genügend damit zu tun.
ein Veranstalter, der regelmäßig Events durchführt wird sicherlich eine Pauschale mit der [g=119]GEMA[/g] vereinbart haben, da sind sie recht flexibel und nicht sooo bürokratisch.
Nachweispflicht hat immer der Veranstalter oder u.u. sogar der Musiker.
Prüfen oder nicht prüfen ist so eine Sache ... Ich sag mal so, die [g=119]GEMA[/g] mehr als genug Agenten. Das sind meist Studenten oder ganz normale Leute die die Zeitung nach Veranstaltungen abklappern, schauen ob die Veranstaltung [g=119]GEMA[/g] gemeldet ist und ab und zu auch mal dort vorbeischauen. Die kommen dann nicht "Guten Tag, [g=119]GEMA[/g]" oder so. Die schauen sich das an und überprüfen dann deine eingesendete Liedliste
das sind z.T. Stasi-Methoden - vielleicht übertrieben ausgedrückt.
Ich weiß nicht, in wie weit es sinnvoll ist, dagegen zu klagen. Als Mitglied der [g=119]GEMA[/g] kann dir das doch nur Recht sein. Du bist als Urheber (Text/Ton) froh, wenn du das Geld bekommst, was dir zusteht. Und da ist es für dich auch in Ordnung, wenn da mit aller Härte durchgegriffen wird ...
Wogegen man klagen müßte, sind die hohen Aufwendungen die man an die [g=119]GEMA[/g] zahlen muß und das geschieht ja z.T. auch z.Z. doch bisher sind leider alle klagen gescheitert ...
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