Leistungsschutzrecht

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Hallo zusammen !

Ich bin gerade in Verhandlungen mit einem Label über die Veröffentlichung meines Debut-Albums. Der Vertrag ist soweit stimmig, jedoch möchte das Label neben exclusiven Vervielfältigungsrechten auch exclusive "Leistungsschutzrechte" eingeräumt haben. Was genau bedeutet das für mich als Künstler ?
 
Ganz klare Antwort: mandatiere einen Anwalt mit Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet, zB Fachanwalt fuer Urherrecht. Alles andere fuehrt in einem Forum zu nichts.
 
Schon mal Gratulation. Selbst wenn es mit dem Label nicht klappt, kommt sicher was anderes gutes auf Dich zu. Viel Glück!
 
Das sind für ein Label unerlässliche Vertragsgegenstände. Allein um einen einzigen Song von dir bei iTunes online zu stellen braucht ein Label von dir das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Senderecht, falls der Song gestreamt werden soll. Soll ein Teaser/Snippet für eine Vorschau erstellt werden kommt dann noch das Bearbeitungsrecht hinzu.

Bezüglich der Exklusivität ist halt die Frage, ob sich das auf dich als Künstler oder auf ein bestimmtes und genau zu benennendes Werk (EP/LP/Single mit den Titel(n) A,B,C,...) bezieht, wie lange diese Exklusivität Geltung haben soll, usw.

Hier nochmal etwas ausführlicher ein paar Basics, da führt kein Weg daran vorbei dass du dir die drauf schaffst:

http://ra-riegger.com/wp-content/uploads/2014/08/urheberrecht_musikbusiness.pdf
 

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