hi,
ja du musst eine gewerbeanmeldung haben und den nachweiss über die herstellung
der tonträger, dann noch am besten eine auflistung von zukünftigen radio/fernsehübertragungen , oder aus der vergangenheit.
den lc code benötigt man, wenn man im radio gespielt wird da
sonst alle radiosender mit dir für jeden titel einen einzelvertrag
abschliessen muessten über den die nutzungsrechte der zu sendenden aufnahme geregelt werden, denn nicht nur der urheber hat rechte sondern auch der musiker der an der aufnahme beteiligt war.
die lc nummer dient den radiosendern/fernsehsendern bei der abrechnung von sendeminuten.
wer also im grösseren rahmen auf airplay etc. setzt, hat´s einfacher.
zum eigenen verkauf etc. benötigst du ihn nicht (vielleicht bei größeren vertrieben, aber die wollen da eher ne ean nummer )
ach ja, du benötigst verträge mit den an der aufnahme beteiligten musikern, die regeln
das du erlaubnis hast die aufnahmen zu verwerten.
in eurem falle also zwei

du schliest mit dir und deinem kollegen im prinzip als label einen vertrag ab, in dem ihr die verwertungsrechte an eure plattenfirma übertragt.
in diesem vertrag z.b. sind die klauseln miteingeschlossen:
http://www.track4.de/vertraege/banduebernahme.php3
kannst auch noch mal die suchfunktion hier nutzen, da das thema nicht das erste mal auftaucht.
infos dazu gibt es sicherlich auf den seiten der gvl
hier gibts den wahrnehmungsvertrag
http://www.gvl.de/gvl-tontraeger-download.htm
hier gibts die informationen dazu
http://www.trisys.gvl.de/ReportG/Download/faq_110817.PDF
bei der gvl entstehen für dich keine kosten.
und du solltest dich,wenn nicht als vetrieb selbstständig machen, sondern als
label/plattenfirma.