Künstlername & Co

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Hey @ all,

ich produziere nun schon seit einigen Monaten elektronische Musik mit Logic und NI-Maschine, sowie diverser Hardware und VST´s.
Da das Feedback im privaten Bereich recht gut ist und ich doch noch ein paar coole tracks in petto habe, interessiere ich mich nun doch für den Verkauf.
Dazu bin ich nun erstmal bei einem Online-Vertrieb registriert.

Hier nun die Fragen an Euch:

1. Ich gehe davon aus, dass der eigene Künstlername geschützt werden sollte. Wie habt Ihr das
umgesetzt?

2. Ist es üblich verschiedene Tracks (je nach Musikrichtung) über verschiedene Künstlernamen zu
vertreiben?

3. Wie kann ich auf sicherem Weg herausfinden, ob es einen angedachten Künstlernamen schon
gibt? (Außer danach zu googeln und diesen bei itunes, beatport & Co einzugeben...)

4. Welche Vor- und Nachteile bietet mir ein Label im Vergleich zu einem einfachen online-Vertrieb?


Danke für Eure Antworten.
 
Ich gehe davon aus, dass der eigene Künstlername geschützt werden sollte. Wie habt Ihr das umgesetzt?

Ein gewisser Namensschutz ist alleine aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Urheberrecht, BDB, etc.. gegeben.
Du kannst den Namen im Peronalausweis oder als Marke eintragen lassen. Das ist aber kein absoluter Schutz sondern im Zweifelsfall (Streitigkeiten) nur eine Besserstellung.
 
Jau, vorher einfach mal prüfen, ob unter dem Nahmen schon jemand etwas macht (muss nicht Musik sein), und dann für einen Namen entscheiden.

Den kannst du dann als MArke anmelden, musst das aber nicht tun. Das kostet ein bisschen Geld, was sich wiederum nach Anzahl der Geschäftsfelder richtet (z.B. falls du unter dem Namen auch Mode verkaufen willst).
 
Eine Marke registrieren zu lassen, sofern man nicht schon bekannt ist, ist unrealistisch wenn man ein weltweit zu vermarktendes Produkt hat. Denn das kostet richtig Geld, selbst wenn man alles eigenständig anmeldet. Jedes Land will da seine Kohle haben!

Alleine in Deutschland kostet die Registrierung einer Marke 300 € für drei Klassen. Des weiteren kommen Folgekosten auf einen zu, wenn man den Markenschutz verlängern lassen will.


Die meisten Künstlernamen sind nicht als Marke eingetragen, dies kann man ganz einfach auf der Seite des dpma prüfen.


Als reine Besserstellung ist eine eingetragene Marke wohl nicht zu sehen. Mit eingetragener Marke hat man schon definitiv ein gültiges Rechtsmittel an der Hand (Angabe ohne Gewähr ;) ). Das dpma prüft allerdings Markenanmeldungen nicht selbst, d.h. wenn eine Marke mit gleichem Namen bereits genutzt wird und diese früher eingetragen wurde so hat man verloren.

Auch ist die Anmeldung nur auf die Klassen beschränkt, davon gibt es einige. D.h. eine Firma kann durchaus den gleich Namen nutzen wie du, wenn sie diesen in anderen Klassen geschützt hat.
 
Hmm, danke für die ersten Antworten.

Aber:
Kann mir jemand meine vier Fragen strukturiert und geordnet beantworten? Das wäre nett.
Denn bis jetzt habe ich noch kein kein wirkliches Ergebnis dafür.
Das soll jetzt auch nicht pampig klingen (sorry, wenn es denn so herüber kommt).

Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
Ich will z.B. auch vermeiden, etwas unter einem Namen zu verkaufen, der vielleicht doch schon existiert. Das wäre echt doof.

Grüße
 
Ich kann dir 2 und 4 aus meiner Sicht beantworten.

2)
Im elektronischen Bereich wird das sehr oft gemacht. Ich habe auch mehrere Projektnamen, weil mein Sound öfter in verschiedene Richtungen geht. Ich habe früher unter einem Künstlernamen viel Mischmasch gespielt, mal House, mal Techno, was aber bei den Leuten nicht all zu gut ankommt. Wenn sie auf dem Flyer einen Namen lesen, wollen sie auch die Musik hören für die derjenige steht.

Bei bekannten Artists ist das auch sehr verbreitet, gerade wenn man viele Musikrichtungen bedient. Robert Babicz z.b. macht von House über Chillout hin zu Pop fast alles. Wenn ich Rob Acid lese, weiß ich aber was ich bekomme. :D

4)
Ein (gutes) Label hat vor allem drei wichtige Dinge: Kontakte, Kontakte und Kontakte.
Meiner Meinung nach gehört so extrem viel Glück dazu (egal wie gut die Musik ist!) einen Song gut zu verkaufen, wenn man keine Basis hat.
Man kann sich für wenig Geld bei einem Distributor einen Account machen, ein Cover basteln und seine Songs in die Stores laden. Das ist das kleinste Problem, dann wird es aber haarig. ^^
Marketing ist eine sehr zeitintensive Angelegenheit, ohne die es aber nicht geht.
Man muss für sich selber herausfinden ob es sich rechnet etwa 50% an ein Label abzutreten, oder ob man lieber alles selber macht. Ich persönlich habe meine ersten Songs einem Label gegeben, um erst mal zu sehen was passiert, wie die Verkäufe sich verhalten usw. Danach habe ich mir den weiteren Weg überlegt.

Ich hoffe das hilft dir schon mal etwas weiter.
 
1. Ich gehe davon aus, dass der eigene Künstlername geschützt werden sollte. Wie habt Ihr das
umgesetzt?

Macht kaum einer, u.a. weil zu teuer. Und wie bereits erwähnt wurde, hast du alleine durch die Nutzung einen gewissen Schutz, zumindest in DE. Wie weit der geht hängt aber von vielen Faktoren ab, z.B. ob du regional, national oder international tätig bist.

Suche mal auf der Seite https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger?lang=de nach bekannten Künstlernamen. Also immer wenn ich das mal gemacht habe, ergab dies kaum Treffer...

2. Ist es üblich verschiedene Tracks (je nach Musikrichtung) über verschiedene Künstlernamen zu
vertreiben?

Ist gang und gäbe. Kann man z.B. machen wenn man Musik in verschiedenen Stilen verkaufen will. Aber mit nur einem Stil und als unbekannter Künstler ist das sicher kontraproduktiv.

3. Wie kann ich auf sicherem Weg herausfinden, ob es einen angedachten Künstlernamen schon
gibt? (Außer danach zu googeln und diesen bei itunes, beatport & Co einzugeben...)

dpma (wenn der Künstler wirklich als Marke geschützt ist, natürlich)

4. Welche Vor- und Nachteile bietet mir ein Label im Vergleich zu einem einfachen online-Vertrieb?

Worauf bezogen? Auf den Künstlernamen? Ein Label hat damit nichts zu tun, also weder Vor- noch Nachteile.
 
1. Ich gehe davon aus, dass der eigene Künstlername geschützt werden sollte. Wie habt Ihr das
umgesetzt?

Macht kaum einer, u.a. weil zu teuer. Und wie bereits erwähnt wurde, hast du alleine durch die Nutzung einen gewissen Schutz, zumindest in DE. Wie weit der geht hängt aber von vielen Faktoren ab, z.B. ob du regional, national oder international tätig bist.

Suche mal auf der Seite https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger?lang=de nach bekannten Künstlernamen. Also immer wenn ich das mal gemacht habe, ergab dies kaum Treffer...

2. Ist es üblich verschiedene Tracks (je nach Musikrichtung) über verschiedene Künstlernamen zu
vertreiben?

Ist gang und gäbe. Kann man z.B. machen wenn man Musik in verschiedenen Stilen verkaufen will. Aber mit nur einem Stil und als unbekannter Künstler ist das sicher kontraproduktiv.

3. Wie kann ich auf sicherem Weg herausfinden, ob es einen angedachten Künstlernamen schon
gibt? (Außer danach zu googeln und diesen bei itunes, beatport & Co einzugeben...)

dpma (wenn der Künstler wirklich als Marke geschützt ist, natürlich)

4. Welche Vor- und Nachteile bietet mir ein Label im Vergleich zu einem einfachen online-Vertrieb?

Worauf bezogen? Auf den Künstlernamen? Ein Label hat damit nichts zu tun, also weder Vor- noch Nachteile.

Danke, danke, danke @ High_LoFi & equivocal!
Jetzt kommen wir der Sache schon viel näher!

Was das Label betrifft hat "equivocal" schon sehr brauchbar geantwortet.
Im Bezug auf den Rest hatte ich mir das schon so gedacht.
Über dmpa mach ich mich mal schlau.
Werde definitiv erstmal kleine Brötchen backen.
Ich will aber definitiv vermeiden, einen Künstlernamen zu nutzen, welcher schon existent ist, um hier Probleme mit dem Inhaber zu vermeiden.
Was wäre nun (praktisch gesehen) wenn ich was unter einem Namen anbiete, welcher schon existiert aber nicht nach "dmpa" geschützt ist? Gibt es hier Erfahrungen?
Das wäre dann doch interessant.
 
Ich will aber definitiv vermeiden, einen Künstlernamen zu nutzen, welcher schon existent ist, um hier Probleme mit dem Inhaber zu vermeiden.
Was wäre nun (praktisch gesehen) wenn ich was unter einem Namen anbiete, welcher schon existiert aber nicht nach "dmpa" geschützt ist?

Das klären die Anwälte dann im Einzelfall vor Gericht ;)

Da wird es halt langsam komplizierter und es spielen viele Sachen mit rein, wie Bekanntheitsgrad, Umfang der Vermarktung, also ob regional, national usw. usw.

Wenn du das alles ganz genau wissen willst solltest du dir eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt gönnen ;) Das geht über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.



Aber um Künstlernamen im Musikbereich zu suchen ist http://www.discogs.com/ auch prima geeignet. Einen Namen den du dort nicht in der Datenbank findest, den gibt es ziemlich sicher auch noch nicht (wenn es sich nicht gerade um den nächsten Dorf-DJ handelt)
 
Hey!

Du kannst eh keinen Künstlernamen beantragen der schon vergeben ist, da es von Amt wegen sehr genau überprüft wird.

So einfach geht das auch nicht.

Du must auch Referenzen beim Einwohnermeldeamt vorweisen, Zeitungsberichte, Radiointerviews etc.

LG

Mucky
 
Also vom dpma wird nicht überprüft ob die Marke, welche man neu eintragen lassen will, schon existiert! Das ist Sache des Antragstellers.

Kommt es später zu Rechtsstreitigkeiten so wird überprüft wer die Marke zuerst hat eintragen lassen.



Wie das beim Künstlernamen aussieht weiß ich nicht genau. Aber Künstlernamen als solche kann man ohnehin nicht schützen lassen!!
 
@ Mucky schreibt
Du must auch Referenzen beim Einwohnermeldeamt vorweisen, Zeitungsberichte, Radiointerviews etc.

Hast Du das schonmal probiert Mucky?

Du scheinst da Erfahrung zu haben.

LG Cherry50
 
Okay,
gehen wir mal davon aus, ich lasse den Künstlernamen NICHT eintragen.
Was nun, wenn der Name schon existiert, dieser aber auch NICHT eingetragen ist?

Andere Frage:
Wie habt Ihr denn Euren Künstlernamen ausgewählt, unter dem Ihr verkauft????
 
Ich will aber definitiv vermeiden, einen Künstlernamen zu nutzen, welcher schon existent ist, um hier Probleme mit dem Inhaber zu vermeiden.
Was wäre nun (praktisch gesehen) wenn ich was unter einem Namen anbiete, welcher schon existiert aber nicht nach "dmpa" geschützt ist?

Das klären die Anwälte dann im Einzelfall vor Gericht ;)

Da wird es halt langsam komplizierter und es spielen viele Sachen mit rein, wie Bekanntheitsgrad, Umfang der Vermarktung, also ob regional, national usw. usw.

Wenn du das alles ganz genau wissen willst solltest du dir eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt gönnen ;) Das geht über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.



Aber um Künstlernamen im Musikbereich zu suchen ist http://www.discogs.com/ auch prima geeignet. Einen Namen den du dort nicht in der Datenbank findest, den gibt es ziemlich sicher auch noch nicht (wenn es sich nicht gerade um den nächsten Dorf-DJ handelt)

oops, hab ich gerade überlesen.
Danke dafür! Guck mir den Link gleich mal genauer an.
 
@ Mucky schreibt
Du must auch Referenzen beim Einwohnermeldeamt vorweisen, Zeitungsberichte, Radiointerviews etc.

Hast Du das schonmal probiert Mucky?

Du scheinst da Erfahrung zu haben.

LG Cherry50

Ne habe ich nicht, allerdings habe ich mich da mal im Internet eingelesen und im Bürgeramt angerufen.
Bzw. habe ich es mal vorgehabt. Nur haben mir alle gesagt, dass mein Name schon durchgeht und ich mir keinen Künstlernamen aneignen muss.

Auch bei der Gemaanmeldung muss wenn es denn gewollt ist auch ein Künstlername im PA stehen, bin mir da aber auch nicht mehr so sicher.

Ist schon zwei Jahre her. :)

Mucky
 
Ist schon zwei Jahre her.

Ja, verständlich, dass du das nicht weiter verfolgt hast. Mit Kind und chronischem Reizhusten wird das mit der Künstlerkarriere ja auch schwierig.
 
Ne habe ich nicht, allerdings habe ich mich da mal im Internet eingelesen und im Bürgeramt angerufen.
Bzw. habe ich es mal vorgehabt. Nur haben mir alle gesagt, dass mein Name schon durchgeht und ich mir keinen Künstlernamen aneignen muss.

Achtung, bitte hier nicht die Nutzung eines Pseudonyms mit der Eintragung eines Künstlernamens verwechseln.

Früher stand da sogar im Perso: "Ordens-/Künstlername" ... ich wollte mir da mit 16 Jahren auch aus Jux was eintragen lassen, habe es aber nicht weiter verfolgt :) ... das ht aber erstmal nichts mit der Nutzung eines Pseudonyms "auf der Bühne" zu tun.

NAchtrag: Es wäre ja auch für Comedians sehr aufwändig, da mit der Eintragung ihrer Rollen hinterherzukommen: Dietmar Wischmeyer aka Kurt Krampmeyer aka Willi Deutschmann aka Günther aka Kassowart von Sondermühlen ...
 
Der Künstlername auf dem Ausweis ist für den ####. Das hat keinen Nutzwert, sieht lediglich gut aus... eine rechtliche Absicherung bietet der Künstlername auf dem Ausweis nicht, weil Künstlernamen nicht schützbar sind.

Das geht nur, wenn man eine Marke mit den richtigen Klassen beim dpma eintragen lässt.
 
Sucht man beim dpma z.B. mal nach Heino :D so sieht man, dass Heino erst seit 2001 als Marke existiert. Der hat vorher auch Ewigkeiten ohne Markeneintrag leben können.


Markeneintragungen sind meiner Meinung nach wirklich nur was für international erfolgreiche Künstler, die können sich dann für 8000 €, oder wie viel auch immer, einen weltweiten Markenschutz zulegen... anders macht das keinen Sinn für Musiker.

Wäre ich jetzt Geschäftsmann, und würde nur in Deutschland agieren, dann wäre es natürlich kein Problem 300 € zu investieren und meine Firma als Marke eintragen zu lassen, aber für einen "Normalkünstler", welcher seine Musik international über Downloadportale anbietet steht eine Markenanmeldung in keinem Verhältnis.
 

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