Klassische Musik covern - darf ich hier posten?

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Servus,

als Zeitvertreib bastle ich aus Werken von Tschaikowski, Bruckner oder so neue Songs - die alten Werke sind meines Wissens nach nicht [g=119]GEMA[/g]-geschützt. Kann ich meine Remakes also bedenkenlos hier posten?
 
Hi,

wenn sie wirklich NICHT mehr geschützt sind ja. Sonst nicht.
 
Das Urheberrecht verfällt meines Wissens 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Du musst dich also nur schlau machen wann der Komponist den Löffel abgegeben hat ;-)

Ob jetzt irgendwelche NAchfahren das Recht haben die [g=119]GEMA[/g] auf sich einzutragen weiss ich nicht, also warte lieber noch ein paar Antworten ab.
 
Das Urheberrecht verfällt meines Wissens 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Soweit schon richtig.
BLOSS: Üblicherweise hat der Verlag das Recht an der Aufnahme.

Wenn er seine Tschaikowsky etc. Werke selbst einspielt, dann hat er die Rechte. Wenn er von CD oder LP samplet und der Verlag das Recht hat (das üblicherweise nicht verfällt) hat der Verlag das Recht.
 
Richtig!

...oder die Rechte vererbt wurden (seltenst der Fall, allerdings)

Es geht hier um die sogenannte SCHUTZFRIST, welches anders als Sacheigentum in der Tat in der Regel 70 Jahre nach Ableben des Urhebers erlischt.

Nach Ablauf der Schutzfrist werden sie gemeinfrei, was bedeutet, daß etwaige Werke dann von Jedem in beliebiger Form und Weise genutzt und verändert werden dürfen, ohne das hierfür eine Vergütung gezahlt werden brauch bzw. muß ( §64, 65 UrhG).

Greetz

Marcoman

@Student: Is richtich, wasse sachst! :) Guter Hinweis!
 
Ok, alles klar soweit. Wäre schon selber eingespielt. Aber diese Vererbungsgeschichte ist natürlich schwer zu durchschauen. Über Google hab ich nix gefunden...
 
Stimmt, aber ist wie gesagt absoluter Ausnahmefall. Frag vorsichtshalber bei den Admins kurz nach, aber ich denke, daß das schon klar geht.

Liebe Grüße

Marco
 
Aber diese Vererbungsgeschichte ist natürlich schwer zu durchschauen.

also soweit ich gelernt habe (von einem sehr kompetenten mann) ist das urheberrecht nicht über mehrere distanzen vererbbar, 70 jahre nach dem ableben des komponisten oder bei film 70 jahre nach dem ableben des letzten der 4 urheber (weiß ich jetzt nicht auswendig: drehbuchautor, regisseur,...).

beim leistungsschutzrecht (im falle von sampling) sinds übrigens 50jahre nach erstaufführung oder veröffentlichung.

lg
flox
 
Nur nochmal zur Klarheit: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk gemeinfrei, d.h. es darf frei benutzt und auch bearbeitet werden.

"Diese Vererbungsgeschichte" spielt nach Ablauf dieser Frist auch keine Rolle mehr. Das ist nur innerhalb dieser 70 Jahre interessant
 

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