Jemand benutzt meinen Künstlernamen!!

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Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem:

Ich rappe und produzieren nun seit ca. 9 Jahren unter meinem Künstlernamen und jetzt gibt es plötzlich einen zweiten Rapper mit dem gleichen Pseudonym.

Das geht nicht klar!

Habe ich nun die Möglichkeit ihm zu verbieten sich so zu nennen bzw. muss ich mir den Namen jetzt schnell irgendwo speichern lassen oder reichen auch andere Nachweise wie Flyer oder das Entstehungsdatum der homepage?
Dass ich den Namen länger trage steht denk ich außer Frage.

Was mich besonders an der Sache ärgert ist, dass wir uns im gleichen Genre befinden. Wenn es jetzt ne Hardcoreband mit dem selben Namen gäbe wärs nicht soo schlimm. Ich habe nur kein Bock, dass jemand den ma live sieht und sich denkt ich wär das.
Ich hab auch schon überlegt irgendwie mit dem in Kontakt zu treten aber nicht, dass das nach hinten losgeht und der sich irgendwie Rechte auf den Namen besorgt oder sonst was...

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Schonmal vielen dank und beste Grüße!!


P.S. Ich bin mir nicht sicher ob das hier reingehört aber ich wusste nicht wohin sonst damit...
 
Du musst dir die Rechte dann schon sichern.
Einfach nur weil es dein Künstlername ist, darfst du ihm gar nichts verbieten.
 
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Ich wuerde mir den Namen als Wortmarke eintragen lassen, und ihn dann abmahnen.
 
Melde Deinen Künstlernamen als Marke bei Patentamt an.
Kostet aber was und würde ich über eine Kanzlei machen lassen, um formelle Fehler zu vermeiden.

Zusammen mit dem "Nachweis" Deiner älteren Rechte in Form von Veröffentlichungen, Veranstaltunen und der datierten Anmeldung beim DPMA bist Du in einer gesicherteren Position um Deine Ansprüche fest genug darzustellen.
 
Erstmal danke für die schnellen Antworten!

was meint ihr wie teuer sowas wird?
google sagt mir 300 euro. ich hoff das ist übertrieben:(
 
Naja, mit soviel würde ich auf jeden Fall rechnen. Dachte eigentlich an mehr. Was dachtest du, das du das um 10€ bekommst.
 
jimpanse 5

>>>
google sagt mir 300 euro. ich hoff das ist übertrieben
<<<

N:
Setze 'mal das doppelte, alles in Allem, an.
Das sollte Dir das locker wert sein, bevor Du die Backen aufbläst.
Das ist die Markenregistrierung nur für Deutschland.

Der Eintrag, die Schutzfähigkeit der Marke vorausgesetzt, in das Europäische Register, also europaweites Branding, kostet ca. 3.000 EUR.

Du musst die Marken auch tatsächlich wirksam verwenden, sonst kann ein Anderer, allerdings erst nach Ablauf einer mehrjährigen Frist, die Markenlöschung beantragen und für sich selbst anmelden.
 
wenn du dir nix gesichert hast dann kannste das vergessen!

als ich angefangen habe mich bzw. meine musikprojekte unter dem neman "SOULTRASH" zu "veröffentlichen" spuckte google unter soultrash sagenhafte NULL treffer aus. tja und gib das mal jetzt ein :roll:

mfg
Torn
 
Na, das nen ich dann ne Steigerung von 5670%. Nicht schlecht.
 
Du hast das Namenrecht schon wenn du ne VÖ unter dem Namen hast.

Wenn du das aber wirklich durchsetzen willst ist ne Eintragung sinnvoll. Aber hast es überhuapt schon auf die freundliche Tour probiert?
 
Der "Survival Kit" für freie Theatermacher (eine Bibel für selbständige KünstlerInnen, nicht nur Theatermacher) vermerkt zum Thema Namensschutz unter anderem noch folgendes:

Wirklichen Namensschutz genießen nur Firmen, e.V., GmbH und andere klar definierte Betriebs- bzw. Rechtsformen durch eine Eintragung in das entsprechende Register. (Z.B. für GbR nicht möglich).

Der Eintrag eines Namens beim europäischen Patentamt in München kostet etwa 250.- (Stand August 2005). Dafür wird auch recherchiert, ob der Name nicht schon verzeichnet ist. Selbst wenn er das NICHT ist, gilt dies im Streitfall aber nicht als Indiz für ältere Rechte deinerseits. Um die gerichtliche Auseinandersetzung kommt man also auch so nicht herum.
Mit anderen Worten: Die Registrierung bringt nix.

Deinen eigenen Künstlernamen (personengebunden) kannst du auf Antrag im Reisepass vermerken lassen. Dafür benötigst du eine Bescheinigung deines Berufsverbandes, dass du diesen Künstlernamen zu Recht trägst (was das i.E. bedeutet, erklärt dir dein Berufsverband).
Nach der Eitragung im Reisepass ist dieser Künstlername geschützt.


Liebe Grüße,

Soares
 
von Michael27 am 13.06.2008 19:57:23

Na, das nen ich dann ne Steigerung von 5670%. Nicht schlecht.

Was hattest du in Mathe??? :D
 
gibts da auch ne liste in der die geschützten Namen stehen. Vielleicht bin ich ja auch schon eingetragen und weiß es nur noch nicht...
 
@Miles
Ne 4. Bin ja schon still! :heul:
 
Ist ja schon gut...
ich taufe mich um
ist 10 Cents ok?
 
Miles 12

>>>
Was hattest du in Mathe???
<<<

N:
356
 
jimpanse schrieb:
Erstmal danke für die schnellen Antworten!

was meint ihr wie teuer sowas wird?
google sagt mir 300 euro. ich hoff das ist übertrieben:(

wie ist der Künstlername? Vielleicht war ich es ja und weiss nichts davon ... :)
 
er heißt glaube mausi33 auf der Bühne
 
Soares schrieb:
Deinen eigenen Künstlernamen (personengebunden) kannst du auf Antrag im Reisepass vermerken lassen. Dafür benötigst du eine Bescheinigung deines Berufsverbandes, dass du diesen Künstlernamen zu Recht trägst (was das i.E. bedeutet, erklärt dir dein Berufsverband).
Nach der Eitragung im Reisepass ist dieser Künstlername geschützt.
Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung.

Gruß
Allen
 
Das einzige was wirklcih zählt ist ne ordentliche Veröffentlichung. Was ne "ordentliche Veröffentlichung" genau sit muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Eine Eintragung bei der [g=119]Gema[/g] funktioniert imo auch.

Alles andere ist teuer und wenns hart auf hart kommt eh nutzlos.
 

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