GVL GEMA keine Ahnung :)

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firefan

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Hi,

ich habe von GVL und GEMA so gut wie keine Ahnung. Mehrere Radiosender möchten unsere Lieder spielen. Wir haben jedoch keinen Labelcode. Jetzt habe ich eine Sendegenehmigung erhalten, die ich unterschreiben soll. Kann ich das einfach so machen, oder ist da ein Haken dran? Müssen meine Lieder bei der GEMA / GVL angemeldet sein, damit ich meine Songs auch im Radio laufen lassen kann?

Viele Grüße,
 
Ich denke, Du brauchst Dich nicht bei der Gema melden (soweit ich das hoeren kann, laeuft regelmaessig GEMA-freie Mucke z.B. auf den Kultur-Sendern). Muss mich da aber selbst noch schlauer machen.

Andersherum wuerde ich aber bei so vielen Anfragen ueber eine Mitgliedschaft nachdenken. Meinst Du nicht auch?
 
Jap, eigentlich schon. Aber so groß sind die Beträge noch nicht als das es sich lohnen würde
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Daher warte ich noch ne Weile damit.
smil451c71f7edf7c.gif
 
menschenfresser schrieb:
Hi,
Müssen meine Lieder bei der GEMA / GVL angemeldet sein, damit ich meine Songs auch im Radio laufen lassen kann?

Nein, müssen sie nicht.
Die Sendegenehmigung ist das, was die GEMA für bei ihr gemeldete Stücke pauschal erteilt. Fragt der GEMA-Onkel beim Sender, was das denn für ein Stück war, das da letzten Donnerstag um 15:34 gespielt wurde, kann der Sender Deine Genehmigung vorlegen und ist aus dem Schneider.

Dein Urheberrecht ist davon nicht betroffen: Du und Deine Bandkumpel sind die Urheber Eurer Stücke, da haben Verwertungsgesellschaften nichts reinzuregieren. Es gibt hier auf der Seite einen Registrierungsservice für Urheber, den Ihr nutzen solltet, wenn Eure Stücke sich weiter verbreiten. Falls es Streit geben sollte, sitzt Ihr am längeren Hebel, wenn Ihr Eure Sachen juristisch wasserdicht hinterlegt habt.

Ob Ihr in die GEMA wollt, müsst Ihr selbst entscheiden. Wer viel im Radio läuft und oft Stücke für Filme/Fernsehen komponiert, kann damit durchaus gut verdienen.
Bedenkt aber, dass es ausgesprochen umständlich ist, aus der GEMA wieder herauszukommen, falls es doch nicht gefällt. Und vor allem: sobald ein Musiker in der GEMA ist, fallen alle Aufnahmen und Konzerte, auf denen er/sie auch nur einen Triangel spielt, unter die GEMA-Aufsicht. Das heißt: Ihr könnt bei keinem GEMA-freien Konzert oder Aufnahme mehr mitspielen. Und Ihr müsst auch alles, was Ihr selbst mit Euren eigenen Stücken macht, bei der GEMA melden und bezahlen.
 
Bedenkt aber, dass es ausgesprochen umständlich ist, aus der GEMA wieder herauszukommen, falls es doch nicht gefällt.

Hallo,
das kann ich so nicht bestätigen. Ich war mehrere Jahre Mitglied bei GEMA und GVL. Aus beiden Organisationen bin ich (und meine damaligen 4 Bandkollegen) problemlos unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist rausgekommen. Bei der GEMA gibt es unterschiedliche Formen von "Mitglied" (ordentliches M., angeschlossenes M. oder so ähnlich). Eventuell könnte es ein, dass es in dem Zusammenhang andere Kündigungsmöglichkeiten/-fristen gibt.
 
metropolis schrieb:
Bedenkt aber, dass es ausgesprochen umständlich ist, aus der GEMA wieder herauszukommen, falls es doch nicht gefällt.

Hallo,
das kann ich so nicht bestätigen. Ich war mehrere Jahre Mitglied bei GEMA und GVL. Aus beiden Organisationen bin ich (und meine damaligen 4 Bandkollegen) problemlos unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist rausgekommen.


Wie lang war denn die Kündigungsfrist?

Und was ist eigentlich mit den Kompositionen, die Ihr bis zu Austritt angemeldet hattet? Wurden die automatisch von der GEMA freigegeben?
 
Bezüglich der Kündigungsfristen kann ich gerne mal in den alten GEMA-bzw. GVL-Verträgen nachsehen, auf Anhieb weiß ich die nicht, iss schon etliche Jahre her.

Und das mit den angemeldeten Werken iss ne gute Frage.
Aber unsere Werke sind nach wie vor bei der GEMA gelistet, also registriert mit Angabe unserer persönlichen Namen, Musiktitel, Länge usw und des Verlags (kann man mit der Suchfunktion der GEMA-homepage abfragen). Also ich gehe nicht davon aus, dass die Werke freigegeben sind. Da unsere Titel nicht mehr live aufgeführt werden und auch kein Airplay haben, bekämen wir ja eh keine Kohle und müßten nur Mitgliedsbeitrag zahlen......so sehen wir das und deshalb sind wir vor ein paar Jahren raus aus dem Laden.
 
Aber unsere Werke sind nach wie vor bei der GEMA gelistet

Das habe ich mal recherchiert, war echt nicht einfach rauszubekommen...
Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, bleiben Eure Stücke für immer(!!) bei der GEMA gelistet, sind aber Gebührenfrei, solange Ihr nicht Mitglieder seid.

Was das für den Status "GEMA-frei" bedeutet, der für viele Projektbeteiligungen, Webseiten, Veranstaler immens wichtig sein kann, wäre aber noch zu klären.
 
ok, danke, iss interessant! ich werde am wochenende mal die alten verträge rauskramen (hab da noch die ordner im keller) und werd mich nochmal melden.
bis dann, grüße
 
@zettberlin:
In meinem GVL-Vertrag von 1993(!) heißt es hinsichtlich Kündigung: " Der Berechtigte kann den Wahrnehmungsvertrag nach Ablauf von zwei Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen."

So, nun zur GEMA: Da hattest du schon Recht, die Fristen sind hier folgendermasen:
"Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom TT.MM.JJJJ zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen. Falls der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um sechs Jahre."

Vielleicht kann ich nicht sauber rechnen, aber meine Mitgliedschaft bei der GEMA hat sich vom zeitlichen Ablauf so dargestellt:

Beginn des Vertrags: 01.01.1993
Meine Kündigung ausgesprochen am: 16.03.2001
Ende der Mitgliedschaft zum 31.12.2001

Das widerspricht der Aussage im Vertrag, dass das Verhältnis weitere sechs Jahre weiterläuft, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird....
 
metropolis schrieb:
@zettberlin:


Beginn des Vertrags: 01.01.1993
Meine Kündigung ausgesprochen am: 16.03.2001
Ende der Mitgliedschaft zum 31.12.2001


Das wären dann komplette 3x3 Jahre - scheint mir plausibel. Soviel ich weiß, sind es heute "nur" noch 3 Jahre Bindung - kann sein, dass das 2001 schon rückwirkend auch bei alten Verträgen so gehandhabt wurde.
 
Stimmt, es sind jetzt "nur" noch 3 Jahre. Ein halbes Jahr vor Ablauf der 3-Jahresfrist muss gekündigt werden, sonst läuft die Mitgliedschaft für weitere 3 Jahre.
 

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