Frage bezüglich Gema

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MusicNerd

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Hallo alle zusammen,

mein Schwager und ich machen zusammen Musik. Er komponniert und ich Texte. Da wir nun die Möglichkeit haben unsere Songs an eine Menge Künstler zu verkaufen haben wir uns überlegt eine Gemaanmeldung durchzuführen. Dabei tauchten einige Fragen auf und wir dachten der ein oder andere Erfahrene hier im Forum könnte etwas Licht ins Dunkle bringen.

1. Wenn man seine Lieder bei der Gema anmeldet, kann dann jeder X-Beliebige die Lieder interpretieren solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?

2. Wenn man seine Lieder bei der Gema angemeldet hat, wie verhält es sich mit den Veröffentlichugnsrechten? Verbleiben die beim Komponisten bzw. Texter bzw. beiden oder kann jeder die Lieder interpretieren und verkaufen solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?

3. Wie verhält es sich wenn ein bei der Gema angemeldes Lied aufgeführt wird ohne dass die Rechte bei der Gema eingeholt wurden?

4. Was hat es mit der Gema und youtube auf sich? Können bzw. dürfen wir die Lieder auf Youtube hochladen?

5. Dürfen wir Gema-gemeldete Songs einfach so Künstlern zum interpretieren anbieten?

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen, da wir generell eine Gema-Anmeldung in Betracht ziehen. Allerdings wollen wir verhindern und selbst ein Bein zustellen bzw. möchten wir keine Fehler machen.

Liebe Grüsse

Music Nerd

[EDIT]
Habe erst nachdem erstellen bemerkt dass ich in der falschen Rubrik gelandet bin. Ich bitte einen Moderator darum den Beitrag in die Richtige Rubrik zu verschieben (Musikrecht und Finanzen denke ich). Vielen dank und Entschuldigung.
 
Wenn ich mir deine Fragen so durchlese, glaube ich dass du noch nicht so ganz verstanden hast für was die Gema eigentlich da ist....
Guckst du erstmal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gema
 
Wenn ich mir deine Fragen so durchlese, glaube ich dass du noch nicht so ganz verstanden hast für was die Gema eigentlich da ist....
Doch das habe ich schon verstanden. Im Grunde ist die Gema eine Art "Inkasso Büro für Komponisten, Texter usw." Veranstaler, Künstler usw. müssen Gebühren bezahlen um Urheberrechtlich geschützte Werke aufführen zu dürfen. Diese Gebühren werden dann an den Urheber von der Gema ausgeschüttet. Man könnte soetwas auch selbst machen aber das ist bei der Masse an Veranstaltung schier unmöglich.

Uns interessieren einfach die oben genannten Fragen, da wir uns in dieser Hinsicht unsicher sind. Immerhin überträgt man ja seine Rechte auf die Gema. Soweit ich weiss, darf man dann nichtmal mehr seine eignen Songs aufführen ohne an die Gema zu bezahlen (bekommt man aber am Jahresende wieder).
 
falscher Forumsbereich :p
 
1. Wenn man seine Lieder bei der Gema anmeldet, kann dann jeder X-Beliebige die Lieder interpretieren solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
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Nein ganz im Gegenteil -dann muss man Euch um die ausdrückliche Genehmigung fragen..
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2. Wenn man seine Lieder bei der Gema angemeldet hat, wie verhält es sich mit den Veröffentlichugnsrechten? Verbleiben die beim Komponisten bzw. Texter bzw. beiden oder kann jeder die Lieder interpretieren und verkaufen solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
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Auch die Veröffentlichung bleibt euch überlassen. wenn Ihr einem Verlag die rechte Übertragt ist das Euer Bier.
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3. Wie verhält es sich wenn ein bei der Gema angemeldes Lied aufgeführt wird ohne dass die Rechte bei der Gema eingeholt wurden?
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das ist der eigentliche Sinn und Zweck der Gema, dass die Urheberrechte beim Künstler liegen. Wobei die Gema dann aber nicht für Euch in den Rechtsstreit geht.
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4. Was hat es mit der Gema und youtube auf sich? Können bzw. dürfen wir die Lieder auf Youtube hochladen?
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Nein- nur unter bestimmeten umständen z.B mit Entrichtung einer Gebühr an die Gema
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5. Dürfen wir Gema-gemeldete Songs einfach so Künstlern zum interpretieren anbieten?
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Klar dürfen sie so lange sie es im Keller oder Proberaum machen und keine Öffentlichkeit dabei ist :). Schwierig wird es wenn sie Eure Titel öffentlich aufführen. Dann müssen Die Titel angegeben werden.
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falscher Forumsbereich Zunge
weiss ich, habe ich oben unter EDIT schon entschuldigt dafür ;-)

@JohnBexter

vielen Dank für deine Aufschlussreichen Antworten. Hast uns sehr weitergeholfen.

Nur auf einen Punkt würde ich gerne nochmal eingehen.
3. Wie verhält es sich wenn ein bei der Gema angemeldes Lied aufgeführt wird ohne dass die Rechte bei der Gema eingeholt wurden?
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das ist der eigentliche Sinn und Zweck der Gema, dass die Urheberrechte beim Künstler liegen. Wobei die Gema dann aber nicht für Euch in den Rechtsstreit geht.
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Dass verstehe ich nicht ganz. Wenn wir die Songs bei der Gema angemeldet haben, und jemand führt einen der Songs auf, gibt es die Möglichkeit sich bei der Gema zu erkundigen ob die entsprechenden Gebühren dafür bezahlt wurden? Und sollte dies nicht der Fall sein, was macht die Gema wenn nicht bezahlt wird (von Seiten desKünstlers bzw. Interpret.)
 
Verschoben.

Das nächste mal bitte statt EDIT einfach den "Melden"-Button verwenden. Dann sieht das auch garantiert ein Moderator ;)
 
Verschoben.

Das nächste mal bitte statt EDIT einfach den "Melden"-Button verwenden. Dann sieht das auch garantiert ein Moderator zwinker
Ok wird gemacht, Werde mich aber bemühen dass es nicht nocheinmal vorkommt ;-)
 
John Bexters Antwort ist leider in allen Punkten falsch! Und zwar völlig.

1. Wenn die Lieder veröffentlicht waren, dann kann sie jeder nachspielen (covern) - so lange es keine Bearbeitungen sind. Die GEMA hat hierfür die Rechte und muss sie jedem nach dem Urherberrechtswahrnehmungsgesetz zu den veröffentlichten Tarifen zur Verfügung stellen.

2. Die Veröffentlichung der Lieder richtet sich im wesentlichen nach denselben Regeln - bis auf Ausnahmen Detail. So kann z. B. eine sog. Erstveröffentlichung nicht von der GEMA genehmigt werden. Sobald die Stücke aber irgendwo mal veröffentlicht waren, können sie gepowert werden.
Auch darf die Verbindung zu einem Filmwerk oder Bühnenwerk nicht einfach zu den allgemeinen Tarifen erfolgen - hier muss die GEMA ihre Berechtigten informieren, die dann selber den Preis aushandeln können.

3. Die GEMA verklagt jeden, der den Tarif nicht zahlt. Wenn ihr was mitbekommt - info an die GEMA.

4. Youtube weigert sich, den Tarif der GEMA zu zahlen. Das miese Internet-Abzocker-Geschäftsmodell, mit fremder Leute kreativer Leistung Werbeeinnahmen zu generieren würde sich sonst nicht rechnen. Ob ihr was hochladen dürft, hat aber eher mit den Bedingungen von Youtube zu tun.
Irgendwann wird entweder Youtube an die GEMA zahlen, oder die GEMA wird den Laden einmal endgültig vom deutschen Netz nehmen lassen.

5. Ja, dürft ihr - jeder, der in Deutschland eine CD pressen lässt, muss für die Pressung auch GEMA zahlen - die GEMA hat ein Auge auf alle Presswerke und auf die meisten Brennereien. Bei Online-Verkäufen ist das Inkasso noch nicht so lückenlos. Aber wem ihr Titel anbietet oder nicht, ist etwas, was die GEMA überhaupt nicht juckt - so lange jeder, der sie nutzt an die GEMA zahlt. Euer Geld kriegt ihr dann aber auch von der GEMA und nicht von denen, die ihr singen lasst. Das kann gut sein - aber auch wenig - wichtig ist, dass alle Versionen eines Werkes ordentlich bei der GEMA gemeldet werden und die Aufführungen und Sendungen überwacht und dokumentiert werden - gute Musikverlage können so etwas.
 
John Bexters Antwort ist leider in allen Punkten falsch! Und zwar völlig.

1. Wenn die Lieder veröffentlicht waren, dann kann sie jeder nachspielen (covern) - so lange es keine Bearbeitungen sind. Die GEMA hat hierfür die Rechte und muss sie jedem nach dem Urherberrechtswahrnehmungsgesetz zu den veröffentlichten Tarifen zur Verfügung stellen.

2. Die Veröffentlichung der Lieder richtet sich im wesentlichen nach denselben Regeln - bis auf Ausnahmen Detail. So kann z. B. eine sog. Erstveröffentlichung nicht von der GEMA genehmigt werden. Sobald die Stücke aber irgendwo mal veröffentlicht waren, können sie gepowert werden.
Auch darf die Verbindung zu einem Filmwerk oder Bühnenwerk nicht einfach zu den allgemeinen Tarifen erfolgen - hier muss die GEMA ihre Berechtigten informieren, die dann selber den Preis aushandeln können.

3. Die GEMA verklagt jeden, der den Tarif nicht zahlt. Wenn ihr was mitbekommt - info an die GEMA.

4. Youtube weigert sich, den Tarif der GEMA zu zahlen. Das miese Internet-Abzocker-Geschäftsmodell, mit fremder Leute kreativer Leistung Werbeeinnahmen zu generieren würde sich sonst nicht rechnen. Ob ihr was hochladen dürft, hat aber eher mit den Bedingungen von Youtube zu tun.
Irgendwann wird entweder Youtube an die GEMA zahlen, oder die GEMA wird den Laden einmal endgültig vom deutschen Netz nehmen lassen.

5. Ja, dürft ihr - jeder, der in Deutschland eine CD pressen lässt, muss für die Pressung auch GEMA zahlen - die GEMA hat ein Auge auf alle Presswerke und auf die meisten Brennereien. Bei Online-Verkäufen ist das Inkasso noch nicht so lückenlos. Aber wem ihr Titel anbietet oder nicht, ist etwas, was die GEMA überhaupt nicht juckt - so lange jeder, der sie nutzt an die GEMA zahlt. Euer Geld kriegt ihr dann aber auch von der GEMA und nicht von denen, die ihr singen lasst. Das kann gut sein - aber auch wenig - wichtig ist, dass alle Versionen eines Werkes ordentlich bei der GEMA gemeldet werden und die Aufführungen und Sendungen überwacht und dokumentiert werden - gute Musikverlage können so etwas.

Jeps - genau so....
Wobei @MusicNerd: Bei 3 ist deine Frage etwas schwammig, wenn der Titel schon veröffentlicht wurde, muss man sich bei der GEMA keine Rechte einholen um ihn aufzuführen - man muss später nur angeben dass er gespielt wurde... (ich stelle mir gerade vor: Lieber Herr Williams, wir würden am Wochenende gerne "Angels" mit unserer Coverband spielen - geht das ;-) - kleiner Scherz...).
 
5. Dürfen wir Gema-gemeldete Songs einfach so Künstlern zum interpretieren anbieten?

Falls Ihr damit meint, ob Ihr einzelne Stücke gebührenfrei anbieten dürft, dann wäre die Antwort nein. Sobald Ihr Mitglieder der GEMA seid, wird *jedes einzelne neue Musikstück* , das Ihr macht, von der GEMA verwaltet. Ihr müsst jedes Stück anmelden und für jedes Stück werden Gebühren kassiert.

Wenn Ihr befreundeten Musikern ein Stück sozusagen kostenlos zur Verfügung stellen wollt, müsstet Ihr die Gebühren aus eigener Tasche ausgleichen.

Allerdings soll es eine Möglichkeit geben, ganze Sparten von der Verwertungspflicht auszunehmen. Zum Beispiel die Liveaufführung. Damit dürften dann Bands Eure Stücke GEMA-frei live spielen, für Online-Verwertung oder Tonträger würden aber wieder Gebühren anfallen.

ACHTUNG! Das würde dann aber für alle Stücke gelten. Die Wahl ein Stück für den einen Verwertungsbereich anzumelden und ein anderes für einen anderen, gibt es nicht.
 
Falls Ihr damit meint, ob Ihr einzelne Stücke gebührenfrei anbieten dürft, dann wäre die Antwort nein. Sobald Ihr Mitglieder der GEMA seid, wird *jedes einzelne neue Musikstück* , das Ihr macht, von der GEMA verwaltet. Ihr müsst jedes Stück anmelden und für jedes Stück werden Gebühren kassiert.

Wenn Ihr befreundeten Musikern ein Stück sozusagen kostenlos zur Verfügung stellen wollt, müsstet Ihr die Gebühren aus eigener Tasche ausgleichen.

Allerdings soll es eine Möglichkeit geben, ganze Sparten von der Verwertungspflicht auszunehmen. Zum Beispiel die Liveaufführung. Damit dürften dann Bands Eure Stücke GEMA-frei live spielen, für Online-Verwertung oder Tonträger würden aber wieder Gebühren anfallen.

ACHTUNG! Das würde dann aber für alle Stücke gelten. Die Wahl ein Stück für den einen Verwertungsbereich anzumelden und ein anderes für einen anderen, gibt es nicht.


die Frage hat sich eher darauf bezogen ob ich einen song einem Künstler anbieten darf. Sprich, ich habe einen Song fertig gemacht und von einem Studiosänger einsingen lassen. Den Song melde ich dann bei der Gema an. Nun möchte ich aber den Song verschiedenen Plattenfirmen und Managern per Email zukommen lassen um ihn an einen bekannten Künstler zu vermitteln. Muss man dafür dann Tantiemen bezahlen? Wenn ja, wäre es ja völliger Schwachsinn. Aber theoretisch müsste es doch gehen oder?
 

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