"GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt"

  • Ersteller TaylorRiot
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Also mittlerweile kristallisiert es sich ein bischen heraus, das die 25000€ Strafe für Gemamitglieder ein Gerücht war.

Hier gibts neuigkeiten:
http://www.netzwelt.de/news/72701-gemapanik-25000-euro-fuer-promodownloads.html
Zitat:
Doch es gibt keinen Grund zur Aufregung: Die E-Mail ist nicht viel mehr als ein schlechter Scherz. „Die [g=119]GEMA[/g] hat bisher noch von keinem [g=119]GEMA[/g]-Mitglied eine Strafe in Höhe von 25.000 Euro eingefordert“, versichert [g=119]GEMA[/g]-Direktor Ernst Hecht gegenüber der netzwelt.
 
Auch Musiker, die Mitglied der [g=119]GEMA[/g] sind, müssen für die Verbreitung ihrer Titel im Netz zahlen. Wer beispielsweise eine Hand voll seiner Songs als Stream auf seiner eigenen Webseite anbietet, muss dafür pauschal 25 Euro pro Jahr zahlen. Von ruinösen Abmahnungen will man bei der [g=119]GEMA[/g] jedoch in solchen Fällen nichts wissen. „Sollte im Rahmen einer Recherche entdeckt werden, dass ein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied unangemeldete Musiknutzungen vornimmt, wird es von der [g=119]GEMA[/g] gebeten werden, die Anmeldung möglichst bald nachzuholen“, so Hecht. Wer nicht Mitglied der Verwertungsgesellschaft ist, kann seine Musik selbstverständlich weiterhin kostenlos im Netz anbieten.

Ganz aus dem Schneider sind heimische Musiker damit dennoch nicht. Die 25-Euro-Regelung gilt nämlich nur für Streams, die auf nicht-kommerziellen Webseiten angeboten werden. Wer über seine Webseite auch CDs oder Merchandising verkauft, braucht eine kommerzielle Lizenz. Selbst ein simples Werbebanner gilt bereits als Kommerz. Auch das Anbieten von kostenlosen [g=114]MP3[/g]-Downloads ist nicht über die pauschale Lizenz gedeckt. Statt dessen werden wie bei Download-Shops Zahlungen pro Zugriff fällig – das kann auf Dauer teuer werden.

Was heißt den hier Stream ?
Files zum Download oder "Streams" die man nur ansehen aber nicht Downloaden kann ???

Soso Banner sind also Kommerz ...

Ich habe langsam die Schnauze gestrichen voll.

Werde mich nach einer ausländischen Domain umsehen, die einen ausländischen Inhaber & Admin C haben wird.

Dieses kranke Land kotzt mich an !
 
Nun nachdem ich total verpennter Weise die Mitteilung über die [g=119]GEMA[/g] Info hier noch einmal gepostet hatte (*löl*), lass ich mit großem Interesse, alles was Ihr geschrieben habt.
So wie ich auf der DJ Seite, www.vas.musicmann.de lesen konnte stammt das Rundschreiben von Wolfgang Papendick, Geschäftsstelle Oldie-Club-Offenbach.

Ich denke über diese neue Bestimmung, genauso wie die meisten hier, da ich mit meinen geistigen Eigentum machen kann was ich will.
Warum also diese bescheuerte Regelung ?
Ich sehe zwei Gründe.
Zum einem kann man diese Regelung „fast“ genauso betrachten wie es sich bei Autos verhält.
Nimm irgend so eine Schrottkarre oder total aufgemotzte Kiste.
Mit dieser Karre, kann der 6 jährige Florian, auf einem abgesperrten Gelände, den lieben langen Tag umherfahren – ob die Kiste nun Bremsen hat oder keine – ist egal, mein Gelände mein Auto und schon kannst Du fahren – alles brav ohne Genehmigung !
Will man aber auf der Straße fahren ( Öffentlichkeit), ist fürs Auto TUV angesagt und so werden es die Herrschaften von der [g=119]GEMA[/g] auch sehen.
Es könnte ja sein, dass in irgendeinem Lied, sich ein Part befindet, den es schon gibt und schon ist abkassieren angesagt !
Dahin läuft der Hase !
Die empfindliche Strafe von 25.000 € dient im Endeffekt nur als Druckmittel, dass sich die [g=119]GEMA[/g] die Sucharbeit spart und sich alle brav registrieren, damit Sie mehr Zeit für die Überprüfungen haben !

Es mag ja sein, dass die [g=119]GEMA[/g] die Rechte eines Musikers wahr nimmt und dafür sorge trägt, dass ein Musiker sein Geld erhält.

Und ich frage mich genau an dieser Stelle – Welche Musiker ?

Die Musiker, die bereits über die Musikindustrie vermarktet oder verheizt werden !
Es ist bestimmt nicht so, dass sich kein Mensch von der Musikindustrie nicht für junge Künstler interessiert.
Aber wenn ich mir die Top 100 und das schon seit den 90igern anschaue, fällt mir immer stärker auf, dass heute nur noch Püppchen auf der Bühne Schwuchtelmäßig umher hopsen und uns die Lieder vergangener Tage vortrillern !
Somit kann ich nur schreiben, dass die [g=119]GEMA[/g] mit dieser Regelung, die Monopolstellung der Industrie festigen will !
Bezahlen tun es dann die Künstler, die einfach Musik lieben und einen Song komponiert haben ohne zu wissen, dass da ein Part von 1965 drin ist !

Noch was zur [g=119]GEMA[/g]. Ich bin in den Homerecording Bereich über meinen Beruf als Disc-Jockey reingeschlittert.
Bisher hatte ich nur zwei Erfahrungen mit der [g=119]GEMA[/g].
Die erst war, dass 1987 ein Kollege von mir ein halbes Jahr ins Gefängnis musste, weil Er eine Kassette einen [g=119]GEMA[/g] Menschen verkauft hatte.
Das zweite.
Ich arbeitete in der Disco Yersterday Berlin, wo an einem Sonntagabend, ein junger Mann auf mich zukam, der zu mir sagte, dass Er meine Leistungen – mixen auf 3 Plattenspieler – beneide und Er mich warnen will, da mich die [g=119]GEMA[/g] hops lassen gehen wolle.
Er selbst war ein Mitarbeiter der [g=119]GEMA[/g] Berlin und ich wurde seit 2 Monaten tagtäglich Beobachtet ob ich nicht etwa einen illegalen Mix spielen würde.
Auf den darauf folgenden Samstag bekam ich folgendes Angebot:
20.000 DM cash dafür um im Studio einen Mix zu produzieren, der dann an eine Presswerk gehen sollte um diesen illegal weiterzuverkaufen !

Die Rechte von Musikern zu wahren und Gelder zu verteilen ist OK, aber die [g=119]GEMA[/g] verkriminalisiert auch und genau diese Regelung zeigt, dass dieses so ist !
Wer gut ist und nicht nach den Püppchen Trallala der Industrie mitspielen will, wird von der [g=119]GEMA[/g] weggeblasen, wer nicht so gut ist, lass Ihn mal machen.

Wenn diese Regelung in welcher Form auch immer durchgesetzt wird, ist dieses der Grundstein für die Industrie die komplette Monopolstellung für sich in kauf zu nehmen !
Denn Sie müssen verkaufen, auch wenn es sich um Kranke Menschen wie Kübelbeck und Co. handelt ! Helfershelfer ist und bleibt die [g=119]GEMA[/g] und das mit allen Mitteln !

Grüße an alle Coolchen !
 
Noch mal Hallo !
Hier unter /www.tu-berlin.de/www/software/weblog.shtml#05183 eine Gegendarstellung.

[g=119]GEMA[/g]: Gerüchte um Mahnungen
Kursierende Kettenbriefe warnen vor angeblicher [g=119]GEMA[/g]-Abzocke
Seit etwa Anfang Oktober kursieren Kettenbrief-artige Mails (darin selbst als "Newsletter" bezeichnet), in denen vor angeblicher [g=119]GEMA[/g]-Abzocke gewarnt wird. Angesprochen werden vor allem Musiker, die ihre eigenen Stücke im Internet als Hörprobe anbieten. Ein Telefonat mit der [g=119]GEMA[/g] ergab, dass die Behauptungen in den Mails so nicht stimmen. Es habe bislang keine Mahnungen gegeben, die auch nur ansatzweise in die Nähe der in den Mails angegebenen 25.000 EUR gekommen wären. Auch beschäftige die [g=119]GEMA[/g] keine "arbeitslosen Anwälte" (wie in den Mails behauptet). Richtig sei, dass Musik aus dem [g=119]GEMA[/g]-Repertoire angemeldet werden müsse und dass für die Nutzung im Internet Gebühren zu zahlen seien. Diese werden an die Musiker bzw. Rechteinhaber ausgeschüttet. Musiker, die nicht in der [g=119]GEMA[/g] sind und nur eigene Werke anbieten, sind ohnehin nicht betroffen. Die [g=119]GEMA[/g]-Tarife können Sie auf der Website der [g=119]GEMA[/g] nachlesen.

Grüße an alle Coolchen
 
Nachdem ich Dutzende von Mails und Anrufen bekommen habe, möchte auch nochmals hier alle Musiker beruhigen und betonen, daß die [g=119]GEMA[/g] keinerlei Rechte hat, Euch zur Anmeldung Eurer Songs zu zwingen. Die Mail war wohl eher eine gut angelegte Werbeaktion, um potentielle Kunden, nämlich Euch, einzuschüchtern und zur Anmeldung bei der [g=119]GEMA[/g] zu bewegen.

Solange ihr keine Coversongs zum Download anbietet und selbst kein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied seid, könnt ihr Eure Musik anbieten und verteilen wie und wo ihr wollt. Wenn ihr ein wenig Platz für Eure [g=119]GEMA[/g]-freien Songs braucht, schaut doch mal bei <a href="http://www.bandliste.de" target="_top">www.bandliste.de</a> vorbei.
 
Habe Post von der [g=119]GEMA[/g] bekommen. Alelrdings nicht die erwartete Antwort. Vergleicht selber die Antwort zu miener Frage.

Folgende Antwort:
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Sehr geehrter Herr ...,

der genannte Einzelfall entspricht nicht den Tatsachen; die [g=119]GEMA[/g] hat bisher noch von keinem [g=119]GEMA[/g]-Mitglied eine "Strafe in Höhe von EURO 25.000,00" eingefordert.

Richtig ist, daß unangemeldete Musiknutzungen von der [g=119]GEMA[/g] recherchiert und ggf. auch mittels Unterstützung durch einen Rechtsanwalt verfolgt werden.

Auch für [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder die ihr eigenes Repertoire auf ihrer Internet-Website präsentieren gibt es Tarife (25 EURO pro Jahr für Streaming von 10 Werken des Eigenrepertoires). Diese Tarife könne auf der Homepage der [g=119]GEMA[/g] eingesehen werden - http://www.[g=119]gema[/g].de/media/de/online/gema_infoblatt_websites_textdichter.pdf

Zur Anmeldung stellt die [g=119]GEMA[/g] auch einen Meldebogen bereit - http://www.[g=119]gema[/g].de/media/de/online/gema_meldebogen_promotion_textdichter.pdf

Sollte im Rahmen einer Recherche entdeckt werden, daß ein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied unangemeldete Musiknutzungen vornimmt, wird es von der [g=119]GEMA[/g] gebeten werden, die Anmeldung möglichst bald nachzuholen.


Mit freundlichen Grüßen
...

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Ratet mal wie die Frage formuliert war:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstelle hobbymäßig eigene Musikstücke und wollte diese auf
Webseiten zum Download anbieten. Diese Stücke sind vollkommen frei von
anderen Rechten. Und: Ich bin nicht Mitglied in ihrem Verein.

Jetzt ist in einigen Musikerforen einiges an Diskussion ausgelöst durch
eine Kettenmail. Hier der Auszug aus dieser Mail:

"WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
Die [g=119]GEMA[/g] hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu
kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner
Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig
hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie
lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese
angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also
meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns
pleite gemacht werden!!!
Die Titel auf der Website müssen bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet und dürfen
nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt
angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es
eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an
alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!
Kann ja wohl nicht sein, dass wir alle Pleite gemacht werden. . ."
(Name wurde nicht angegeben)


Was ist daran wahr und was nicht? Ich kann aus dem bestehenden Recht
überhaupt nicht ableiten, dass die [g=119]GEMA[/g] irgendeine rechtliche Grundlage
hätte mich zu zwingen meine Werke bei Ihnen anmelden zu müssen.

Ich bitte um eine Stellungnahme (auch wenn der obige Auszug nicht
richtig sei sollte) und falls ich nicht Recht haben sollte, bitte ich um
die Nennung der entsprechenden rechtlichen Gesetzestexte, die meiner
Auffassung widersprechen.

Ich würde diese Antwort dann auch in dem Musikerforum wiedergeben umd
die Lage dort klarzustellen.

Ich bitte um eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
...

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Er sagt es nicht direkt, aber: Wie schon mehrfach geschrieben gilt die Regelung nur für [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder.
 
Hi nochmal, wer nicht [g=119]Gema[/g]-Mitglied ist und kein Werk aus dem [g=119]Gema[/g]-Repertoire veröffentlicht, der hat auch keine Meldepflicht gegenüber der [g=119]Gema[/g].

Das Problem ist die Unsicherheit, die dann auftritt, wenn jemand fremde Werke veröffentlicht. Hier hatten wir in einem anderen Thread von brigitte-b den Fall, dass sie eine Pressung fremder Werke gmacht hat und alle Urheber ihr versicherten, dass alles eigene Werke sind und keiner [g=119]Gema[/g]-Mitlied sei. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass da die eine oder andere Angabe nicht zutraf.

Ich hoffe, brigitte-b teil uns nochmal mit, wie die Geschichte weiterging. Denn in diesem Fall entsteht ein Rechtsverhältnis mit der [g=119]Gema[/g], auch wenn sie das nicht wollte und sich durch die Versicherungen der Urheber dagegen abzusichern versucht hatte.


Gruß Rainer
 
Hi nochmal, wer nicht [g=119]Gema[/g]-Mitglied ist und kein Werk aus dem [g=119]Gema[/g]-Repertoire veröffentlicht, der hat auch keine Meldepflicht gegenüber der [g=119]Gema[/g].

Hi Rainer,
auf welcher rechtlichen Grundlage muss mann dann als Veranstalter eine Aufführung
der [g=119]Gema[/g] melden, egal ob Gemapflichtiges Material aufgefürht wird oder nicht.
Anscheinend ist es da sogar noch schlimmer, dass mann die Gemagebühren sogar
im Voraus abdrücken muss und erst nach Nachweis der Gemafreiheit des Materials
das Geld wieder zurückerstattet bekommt.
http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=37169&forum=3&15
(im Thread weiter unten OldWise/Marcoman)

Wo ist denn der Unterschied, ob ich meine Lieder live vorführe oder sie im
Internet öffentlich zugänglich mache?

Grüße
Alex
 
Hi Alex,

das ist eine Frage, die ich mir auch gestellt habe und noch nicht richtig beantworten kann. Ich habe nämlich bisher keine rechtliche Grundlage gefunden.

Wenn ein Veranstalter regelmäßig tätig ist, dann wird sicher nicht nur gemafreies Material gespielt, und dann gibt es schon eine Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und [g=119]Gema[/g], aus welcher sich ein Auskunftsanspruch der [g=119]Gema[/g] ergibt.

Es gibt auch 2 Urteile, die sich mit der [g=119]Gema[/g] befassen und die ich mir in der nächsten Zeit beschaffen will.

Aber: Eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die bei einer Veranstaltung gespielten Werke [g=119]Gema[/g]-Material seien und die [g=119]Gema[/g] deshalb berechtigt sei, von jedem Veranstalter (auch dem privaten, der einmal ne öffentliche Session macht oder sowas) erstmal Gebühren einzusacken (und sie ihm dann, wenn die Vermutung durch die Playlist widerlegt ist, je nach Prüfung wieder auszahlen zu müssen) , konnte ich bisher nirgendwo aus dem Gesetz entnehmen. Auch meine bisherige Anfrage an die [g=119]Gema[/g] erbrachte keine solche Rechtsgrundlage.

Daher vermute ich, dass sich diese Praxis schlicht und einfach so eingebürgert hat. Wer alles anmeldet, ist immer auf der sicheren Seite und braucht keine negativen Konsequenzen für sich zu fürchten. Vielleicht ist das der Grund. Bei den Presswerken z.B. bin ich mir sicher, dass nur das der einzige Grund ist. Woher soll der Veranstalter z.B. wissen, dass der Künstler wirklich nur [g=119]gema[/g]-freies Material aufführt? Einmal vom künstler angelogen und aufgeflogen, und schon ist der Veranstalter dran.

Man könnte in dieser Hinsicht noch an Gewohnheitsrecht denken. Aber dass einer juristischen Person des Privatrechts kraft Gewohnheitsrecht irgendwann hoheitliche Befugnisse zustehen sollten, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Ich habe Deine Frage damit letztlich nicht beantworten können, schrieb ich ja schon oben. Denke aber, dass ich mit meiner Vermutung da nicht ganz daneben liege. Wenn jemand mehr weiß, nur zu.

Gruß Rainer
 
Darf ich noch kacken, ohne die [g=119]GEMA[/g] zu fragen? Macht nämlich auch Geräusche! ;)
 
hahahahaha

das is echt lustig hier :D
also das mit dem live stimmt glaub ich auch nich so,
da ich öfters ma hier in hamburg aufn kiez in ne bar freestylen gehe
und diese bezahlen auch keine [g=119]gema[/g] gebühren, weil viele rappen dort auch manchma gebitete texte, d.h. geklaute texte von irgendwelchen bekannten rappern.
ich biete meine musik iminternet an und das tun zich andere leute auch,
sogar cover versionen und es wird sich daran auch nix ändern.
allein auf [g=114]mp3[/g].de gibt es tausende coverversionen im bereich rnb.

ich hätt da noch ne frage...
also:

wenn ich einen beat komplett selbst nachspiele, die töne bisschn verändere
andere instrumente benutze so das es noch ähnlichkeit hat zum original song
aber nicht mehr genauso klingt

habe ich dann das urheberrecht oder hat das der komponist(an die [g=119]gema[/g] gegeben)ders ürsprünglich erstellt hat?

danke für die recht lustige nacht :D
ich seit super

peazen

aliazz
 

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