GEMA-Gebühr als Nichtmitgleid

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pianoman

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Hallo,

nach dem Durchlesen des Mega-Threads "[g=119]Gema[/g] beauftragt arbeitslose Rechtsanwälte" steige ich nicht mehr durch.

Folgender Fall: Meine nächste CD will ich ausschließlich mit Eigenkompositionen und Variationen von Komponistern, die länger als 90 (oder waren es 70) Jahre tot sind, füllen.

Frage: Zahle ich trotzdem die Mindestlizenz i.H.v. 0.6199 EUR, wenn ich KEIN [g=119]Gema[/g]-Mitglied bin und die CDs nicht im typischen Tonträgerfachhandel erhältlich sein werden?

Gruss, Pianoman

--
www.new-age-piano.de
 
Hallo...

Also wenn sie nur von dir stammen, bist du keinem irgendwas schuldig...

Das mit dem "Covern" auch wenn die Leute schon tot sind, weiss ich nicht.

Gab aber auch mal ne Sache von wegen, dass nach 25 Jahren oder so die Songs verjährt sind und somit nicht mehr unter [g=119]GEMA[/g] Schutz fallen.

War beim CDU Song Angie so. Als die Rolling stones das mitbekommen haben waren sie sehr sauer, und meinten: "Sie hätten uns pers. fragen sollen... wir hätten nein gesagt". ;)

Rechtlich soweit scheinbar kein Problem, da bei der [g=119]GEMA[/g] nachgefragt wurde...

greetz doc
 
hi pianoman,

wenn Du kein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied bist und alle Werke ausschließlich Dein geistiges Eigentum sind (oder im Fall der lange toten Komponisten daran kein Urheberrecht mehr besteht), dann bezahlst Du keine Gebühren an die [g=119]GEMA[/g]. (70 Jahre in Deutschland)

Das bestätigt sogar die [g=119]GEMA[/g] selbst. :D

Im Mega-Thread ging es um die Frage, ob man jede Internet-VÖ an die [g=119]Gema[/g] melden muss (Meldung ist aber nicht gleichbedeutend mit Gebühren zahlen). Da steht die endgültige Klärung noch aus, kann aber nicht mehr lange dauern.

Wenn Du die CD pressen lassen willst, wird aber das Presswerk sowieso eine Freistellungsbescheinigung der [g=119]Gema[/g] haben wollen, damit die sichergehen können, dass die Pressung legal ist.

Gruß Rainer
 
besten Dank für die Antworten. Das bedeutet, ich fülle den herkömmlichen Antrag aus und vermerke, dass ich der geistige Urheber bin und muss deshalb keinen Vorschuss an die [g=119]GEMA[/g] zahlen und das Presswerk bekommt den Freistellungsauftrag.

Gruss, Pianoman
 
Genau. Du stellst bei der [g=119]Gema[/g] den Freistellungsauftrag. Dafür bezahlst Du keine Gebühren. Die entsprechende Bescheinigung bekommt dann das Presswerk, dieses ist beruhigt und presst Dir dann Deine CDs.

Gruß Rainer
 
ok, was wäre aber dann, wenn auch nur ein Stück auf der CD ein geschütztes Werk wäre?

Würde man dann die Laufzeit dieses Stückes prozentual in Verhältnis der Gesamtspielzeit setzen?

Beispiel:

CD mit 10 Stücken (9 eigene, 1 geschütztes)
Laufzeit: 60 Minuten, das geschütze hat 6 Minuten, also 10%.

Geht man dann davon aus, der Handelsabgabepreis 6,00 EUR beträgt und die Vergütung 13,75% wäre, müsste man nun 10% von 13,75 von 6 EUR ermitteln, richtig?

Also 0,1 * 0,1375 * 6 = 0,0825 EUR.

Würden dann je CD [g=119]Gema[/g]-Gebühren i.H.v. 8,25 Cent anfallen?

Gruss, Pianoman
 
hi,

wie die Vergütung in diesem Fall aussieht, würde ich bei der [g=119]Gema[/g] direkt nachfragen.

Gruß Rainer
 

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