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wilsonrecords
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Der gesetzgeber hat nun einemal festgeschrieben, dass bei jedem werk vermutet wird, dass die rechteverwertung durch die [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen wird
GEMAVERMUTUNG
und die [g=119]GEMA[/g] dazu verdonnert entsprechende Kontrollmöglichkeiten bereit zu stellen
gleichzeitig hat der Gesetzgeber den musikschaffenden, dazu verdonnert jeden song bei der [g=119]GEMA[/g] zu melden.
AUCH DEN DER NICHT GEMAMITGLIED IST
Das gilt für songs im internet auf [g=420]CD[/g] oder öffentlich vorgetragen.
für den öffentlichen vortrag gilt was anderes was ich hier schreibe bezieht sich auf die veröffentlichung im internet und [g=420]CD[/g]
Zwar zahlt man für eigenwerke keine [g=119]Gema[/g] - hat man nicht angemeldet kann die [g=119]Gema[/g] aber für die bereithaltung der kontrollmöglichkeit eine entschädigung verlangen die ein vielfaches höher ist als eine normale gemaabgabe
Gemaabgabe wäre 62 ct mindestabgabe /ihr habt 50 davon selbst gebrrannt verschenkt als demo verschickt oder verkauft das wären bei GEMAPFLICHT 32 ocken
Die [g=119]GEMA[/g] aber darf schätzen und sagt locker 1000 [g=420]cd[/g]´s
das wären dann 620 euro dazu quasi als strafgeld das doppelte oben drauf
dann sind es ganz schnell 2500 - 3000 euro.
Das ganze kann man vermeiden durch eine GEMAFREISTELLUNG
Die kostet nix und geht per mail:
Adresse ist info@[g=119]gema[/g].de
In der mail mach ihr zunächst angaben zu eurer person und anschrift und schreibt sinngemäß
ich veröffentliche den Song (titel) mit der spieldauer von min:sec
Das werk stammt von mir komponist - dein name / textdichter - name -
ich bin selbstbrenner und stelle den song ins internet
ich bitte um GEMAFREISTELLUNG
die antwort kommt nach wenigen tagen per mail
mail gut aufheben. die gilt dann auch später fürs presswerk
Sollte da wirklich einer kommen oder die [g=119]Gema[/g] später feststellen dann kann nix passieren
die [g=119]GEMA[/g] hat euch bescheinigt das sie keine verwertungsrechte hat
ist da doch [g=119]gema[/g] drinn habt ihr im guten glauben gehandelt dann müsst ihr auch nicht nachzahlen
was passieren kann ist dass ihr bei einer nachpressung [g=119]Gema[/g] anteilig am Gemateil bezahlt werden muss.
wenn dem so ist habe ich noch 1000 fertige bei mir stehen.
da die [g=119]Gema[/g] das freigegeben hat und nun will dass ich keine mehr verkaufe weil ich keine lizenz habe ist das ein fehler der [g=119]Gema[/g] dann sollen die mir die abkaufen und vernichten oder ich bin bereit diese gegen erstattung der produktionskosten zu vernichten.
GEMAVERMUTUNG
und die [g=119]GEMA[/g] dazu verdonnert entsprechende Kontrollmöglichkeiten bereit zu stellen
gleichzeitig hat der Gesetzgeber den musikschaffenden, dazu verdonnert jeden song bei der [g=119]GEMA[/g] zu melden.
AUCH DEN DER NICHT GEMAMITGLIED IST
Das gilt für songs im internet auf [g=420]CD[/g] oder öffentlich vorgetragen.
für den öffentlichen vortrag gilt was anderes was ich hier schreibe bezieht sich auf die veröffentlichung im internet und [g=420]CD[/g]
Zwar zahlt man für eigenwerke keine [g=119]Gema[/g] - hat man nicht angemeldet kann die [g=119]Gema[/g] aber für die bereithaltung der kontrollmöglichkeit eine entschädigung verlangen die ein vielfaches höher ist als eine normale gemaabgabe
Gemaabgabe wäre 62 ct mindestabgabe /ihr habt 50 davon selbst gebrrannt verschenkt als demo verschickt oder verkauft das wären bei GEMAPFLICHT 32 ocken
Die [g=119]GEMA[/g] aber darf schätzen und sagt locker 1000 [g=420]cd[/g]´s
das wären dann 620 euro dazu quasi als strafgeld das doppelte oben drauf
dann sind es ganz schnell 2500 - 3000 euro.
Das ganze kann man vermeiden durch eine GEMAFREISTELLUNG
Die kostet nix und geht per mail:
Adresse ist info@[g=119]gema[/g].de
In der mail mach ihr zunächst angaben zu eurer person und anschrift und schreibt sinngemäß
ich veröffentliche den Song (titel) mit der spieldauer von min:sec
Das werk stammt von mir komponist - dein name / textdichter - name -
ich bin selbstbrenner und stelle den song ins internet
ich bitte um GEMAFREISTELLUNG
die antwort kommt nach wenigen tagen per mail
mail gut aufheben. die gilt dann auch später fürs presswerk
Sollte da wirklich einer kommen oder die [g=119]Gema[/g] später feststellen dann kann nix passieren
die [g=119]GEMA[/g] hat euch bescheinigt das sie keine verwertungsrechte hat
ist da doch [g=119]gema[/g] drinn habt ihr im guten glauben gehandelt dann müsst ihr auch nicht nachzahlen
was passieren kann ist dass ihr bei einer nachpressung [g=119]Gema[/g] anteilig am Gemateil bezahlt werden muss.
wenn dem so ist habe ich noch 1000 fertige bei mir stehen.
da die [g=119]Gema[/g] das freigegeben hat und nun will dass ich keine mehr verkaufe weil ich keine lizenz habe ist das ein fehler der [g=119]Gema[/g] dann sollen die mir die abkaufen und vernichten oder ich bin bereit diese gegen erstattung der produktionskosten zu vernichten.