GEMA Absicherung? Uhrheberrechtsbeweis?

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Prockz83

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Hallo Forum,
In kommender Zeit werde ich für einen bekannten Deutschen Künstler Musik, bzw. Beats produzieren...Das Label ist ziemlich bekannt in Deutschland und die Letzten Alben sind gut gechartet.
Leider hab ich so gut wie keine Ahnung von Musikrechten!
Das Label möchte alles ohne Vertrag regeln, einen Vorschuss habe ich bereits bekommen, aber ich möchte jetzt auch die GEMA Prozente, wenn das Album erscheint.

Ist ein Vertrag zwingend notwendig, oder stehen mir auch ohne Vertrag die Produzentenanteile zu?
Falls das Label versuchen sollte mich abzuziehen, also beide Parteien behaupten würden, es wären ihre eigenen Produktionen, wie wird geklärt wer Recht hat und wie kann ich das beweisen?
Ich habe die Produktionen ungemischt abgeschickt und einige Sounds wurden ausgetauscht und das ganze wurde gemischt und gemastered, d.h. theoretisch kann ja keiner beweisen, dass es sein eigenes Werk ist?
Was könnte jetzt theoretisch alles passieren?
 
Ist ein Vertrag zwingend notwendig

Ihr habt schon einen Vertrag, nur nichts Schriftliches!
Ausgemacht habt ihr ja offenbar schon etwas; du willst jetzt nachträglich eine Änderung?

Ich habe die Produktionen ungemischt abgeschickt und einige Sounds wurden ausgetauscht und das ganze wurde gemischt und gemastered,

Ist es dann nicht etwas spät, dich JETZT erst darum zu kümmern?

Falls das Label versuchen sollte mich abzuziehen, also beide Parteien behaupten würden, es wären ihre eigenen Produktionen, wie wird geklärt wer Recht hat und wie kann ich das beweisen?

Projektfiles sind eine Unterstützung, aber kein eindeutiger Beweis.

Was genau hast du eigentlich gemacht?
Drums? Perc?
Ganzes Instrumental?
 
Danke für die Antwort...

Was steht in meinem "mündl" Vertrag?

Es ist etwas spät ja, aber da es bis jetzt meine größte Produktion ist und ich schon einen Vorschuss habe, welcher größer war, als die sonstigen Produktionseinnahmen, war ich bereits froh genug.
(Klingt vllt nicht einleuchtend, aber ich hab so lange auf den Moment gewartet und wollte da keine Anforderungen stellen)

Projektfiles hab ich, allerdings genau wie er, da wir mit den gleichen Plugins arbeiten.
Ich habe das Instrumental komponiert sozusagen, teilweise wurden halt Sounds und Drumsamples ausgewechselt...
 
Was steht in meinem "mündl" Vertrag?

Nun, das ist immer schwer zu beweisen bzw einwandfrei zu belegen; vor allem wenn man es selbst nicht mehr weiß...
 
Und was passiert wenn keiner herausfindet von wem das Produkt ist?
Ich weiss genau, was mündl abgemacht wurde, aber so ein Telefonat oder ein Internetgespräch sind doch keine Beweise, bzw. sogar gar nicht nachweisbar?
 
Du musst darauf achten das du bei den entsprechenden Songs auch als Miturheber bei der Gema angemeldet wirst.

Also erstens mußt Du Gemamitglied werden und zweitens muss das Label Dich als Miturheber mit aufnehmen.
Falls die vom Label aber sagen, nee nee, Miturheber sehen wir nicht, die Beats haben nichts mit der eigentlichen Komposition zu tun, dann sieht es wieder schlecht für Dich aus. Das ist alles Auslegungs- und Verhandlungssache! Aufjedenfall mal schleunigst in Deine bisherige Vereinbarung mit denen schauen und nochmal mit denen reden!!!

lg
 
Es gelten die Beweisregeln der ZPO. Wie sind die denn überhaupt auf Dich gekommen? Da gibt's doch sicher E-Mail Verkehr usw.?

Es könnte jedenfalls - vorsichtig ausgedrückt - nicht schaden, noch vor Veröffentlichung der Musik Deinen Beitrag daran bei einer geeigneten Stelle zu sichern. Also sämtliche relevanten Dateien bei einem Notar zu hinterlegen. Dann spricht im Streitfall wenigstens schon mal eine Vermutung dafür, dass Du Beiträge geleistet hast. Edit: Wobei man davon dem Grunde nach schon wegen der Vorschusszahlung ausgehen dürfte.

Vor allem würde ich mich auch vor der Anmeldung der Musikstücke bei der GEMA um die Vermerkung Deiner Urheber u. ggf. Leistungsschutzrechte bemühen, ansonsten gilt erstmal formell das angemeldete und es läuft auf ein teures und aufwendiges Gerichtsverfahren hinaus.
 
und was soll ich denen jetzt sagen?
Gibt mir bitte ne schriftliche Bestätigung, dass ihr mich als Mituhrheber bei der Gema angebt?
Falls sie das tun, was MUSS alles in dieser Bestätigung vorhanden sein?
 
Was haben die denn bisher gesagt oder geschrieben? Woher kennen die Dich (oder besser gesagt: wie gut kennst Du die)? Mündliche Beteiligungszusagen sind eher was für kleine Produktionen im Bekanntenkreis, nicht für gutverkaufte Major-Sachen...

Hast Du das Thema Verwertungsrechte/Leistungsschutzrechte mal angesprochen?

Wie gesagt, ich würde als erstes so schnell wie möglich die eigenen Beiträge sichern, s.o.
 
naja das ganze läuft eigentlich über meinen Mischer, der kennt die Künstler und das Label persöhnlich...Ich habe keine Ahnung was Verwertungsrechte oder Leistungsschutzrechte sind...Was kostet es denn, die Produktionen bei einem Notar sichern zu lassen?
Meint ihr denn, dass ein erfolgreiches Label so ein Risiko auf sich nimmt? Wenn ich es denn irgendwie beweisen kann, sind die doch ziemlich am Ar*** oder nicht?
 
Ich denken, ihr solltet mal besprechen und klären, ob Du im Sinne einer Dienstleistung tätig wirst und dafür eine Vergütung (im Sinne einer "Auftragskomposition/Auftragsarbeit") bekommst, oder Du als Urheber/Miturheber fungierst. Um von der GEMA Kohle zu bekommen mußt Du dort Mitglied werden und einen Wahrnehumgsvertag abschließen. Mach mE nur Sinn, wenn Veröffentlichung/Aufführung anstehen, sonst gibts ja nix zu verwerten.


Was kostet es denn, die Produktionen bei einem Notar sichern zu lassen?
Eine Prioritätsverhandlung bei einem Notar kostet knapp unter 50 €, egal wieviel Material (Songs, Texte, DAW-Projektdaten und dgl) man hinterlegt (zumindest sind das meine Praxiserfahrungen).
"Gesichert" ist da aber noch nichts. Du gibst nur an, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt Urheber desjenigen Material warst. Das kann im Streitfall die Beweisführung hinsichtlich Urheberschaft erleichtern.
 
Es ist eine Auftragsarbeit, das weiss ich...aber trotzdem stehen mir doch GEMA anteile zu?
Ich mein, die GEMA interessiert es doch nicht, ob wir irgendwelche Verträge abgeschlossen haben?
 
1. Es stehen Dir nur Urheberrechte zu wenn Du an der Komposition beteiligt warst!
Üben die Beats diese starke Funktion aus? Sind sie ein Kernbestandteil des Songs?
Wenn Nein (was wahrscheinlich ist) bist Du kein Urheber und erhältst keine Gema.

Wenn Du aber anderer Meinung bist, sprich mit dem Label! Ich weiß auch nicht warum Du sofort mit Beweisen, Anwalt etc. kommst, sprich doch erstmal mit denen und frag nach!

2. Du kannst evt. von der GVL Tantiemen als ausübender Künstler erhalten. Das hat aber nichts mit der Gema zu tun. www.gvl.de
 
Es handelt sich bei der Musik um Sprechgesang, also würde ich aufjedenfall sagen, dass der Beat ein Kernbestandteil ist. Wie gesagt hab ich mit dem Label persöhnlich nichts ausgemacht, das lief über meinen Mischer...was soll ich denn jetzt bitte machen? wies aussieht hab ich bisschen verkackt... wenn die wollen, können die?!
 
aber ich möchte jetzt auch die GEMA Prozente, wenn das Album erscheint.
aber trotzdem stehen mir doch GEMA anteile zu?

Die GEMA zahlt nur an Mitglieder aus (Wahrnehmungsvertrag). Das heisst, du müßtest als (Mit-)komponist bei der Werkeanmeldung genannt werden.Das müßt ihr halt mal untereinander klären, wie ihr das handhaben wollt . Aber so wie ich das sehe, machst Du ne Auftragsarbeit und damit soll dann deine erbrachte Leistung und auch deine Vergütung abgeschlossen sein.

BTW: Ausgeschüttet kann auch nur werden wenn Vervielfältigung (zB Pressung) und/oder Aufführung (Radio/TV/Live) geschieht.

Wenn Du als Komponist arbeiten möchtest und auf die Angabe bei der GEMA-Werkeanmeldung bestehst, solltest Du das schriftlich vereinbaren. Ebenso dass Du von dem Label Honorar für deine kompositorische Leistung (Beats erstellen, und dafür hast Du ja schon nen Teil bekommen) erhältst. Also so sehe ich das zumindest. Lieber im Vorfeld diese Dinge klären....
 
Es könnte jedenfalls - vorsichtig ausgedrückt - nicht schaden, noch vor Veröffentlichung der Musik Deinen Beitrag daran bei einer geeigneten Stelle zu sichern. .

kontaktiere den user "earl grey", sollte er hier noch aktiv sein, ansonsten kann ich dir eine pm schicken, wie du ihn erreichst. er ist anwalt und hat auch solche sachen im "programm".

ausserdem muss ich dir leider sagen, dass du mit deinen befürchtungen zu lange hinterm berg gehalten hast. das sollte dir kein zweites mal passieren. ich würde an deiner stelle auf jeden fall die gema einbeziehn. ein beat für einen hiphop song ist ja eigentlich die hälfte der arbeit.

ich kann dich aber auch verstehen, dass du erstmal ruhig geblieben bist, aus freude, überhaupt mit deiner musik geld zu verdienen. das ging mir bei meiner ersten auftragsarbeit auch so - ist aber falsch. man sollte sich nicht unter wert verkaufen und letzten endes bringst du eine dienstleistung, genau wie ein pizzabäcker. und der verschenkt ja auch nicht seine pizzen, nur weil er sie so gerne macht!:)
 
Noch ist nichts verloren. Du hast nichts schriftlich? Einfach Kohle in die Hand
vom Mischer? Dann sprich mal mit dem Mischer was der weiss. Und wenn
der nichts weiss, lass Dir den Labelkontakt geben. Also, häng Dich ans Telefon!!!!!!
 
Prockz83

Du hast, wie du schreibst, vom Label schon Geld erhalten.

Dies ist sicherlich in Form einer Überweisung vom Geschäftskonto des Labels auf dein Konto geschehen.
Das ist schon mal ein Ansatz dafür, einen Nachweis eurer Geschäftsbeziehung aufzubauen.

Das Label ist eine Firma und muss Bücher führen.
Die Ausgaben werden innerhalb der Buchführung benannt.

Die können auch nicht einfach so Geld durch die Gegend überweisen.
Folglich sollte das Label auch einen Beleg für die Zahlung an dich haben müssen, was eigentlich eine Rechung von dir wäre, worin wiederum steht, welche Leistung du denen eigentlich berechnet hast.
 
SEBBOS schrieb in #17:

...Du hast nichts schriftlich? Einfach Kohle in die Hand
vom Mischer?...

Wenn dass so gewesen ist, stinkt's aber schon gewaltig :)

Also.
Der Mischer hat deine Beats genommen und an ein Label vertickt und hat dir einfach so Bargeld auf die Kralle gelegt.
Das haut sowieso nicht hin.
So kauft ein Bauer ein Ferkel auf dem Viehmarkt.
 
Die GEMA zahlt nur an Mitglieder aus (Wahrnehmungsvertrag). Das heisst, du müßtest als (Mit-)komponist bei der Werkeanmeldung genannt werden.Das müßt ihr halt mal untereinander klären, wie ihr das handhaben wollt . Aber so wie ich das sehe, machst Du ne Auftragsarbeit und damit soll dann deine erbrachte Leistung und auch deine Vergütung abgeschlossen sein.

Ohne schriftlichen Vertrag gibts's auch keine Rechteübertragung, das muss wegen der Zweckübertragungstheorie (§ 31 V UrhG) für jedes Verwertungsrecht einzeln vereinbart werden, konkludente mündliche Übertragung sämtlicher Rechte soll die andere Seite mal beweisen...
Wenn er die Musik gemacht hat ist er für den Musikteil auch Urheber, sofern andere auch was dran gemacht haben immer noch Miturheber. Daher stehen ihm grundsätzlich die Verwertungsrechte zu.

Darüber hinaus sind dann auch noch die Leistungsschutzrechte als künstlerischer Produzent interessant, für die in der Tat die GVL zuständlig ist.

Im Übrigen, wenn schon von einem "Vorschuß" die Rede ist wird man davon ausgehen dürfen, dass bereits kein Buyout gewollt war.
 

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