Gehoerschaden im Publikum - WER haftet?

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Hi,

Ist jemandem von Euch ein Fall bekannt, bei dem es um die Haftung bei Gehoerschaeden geht - solche, die man sich bei den hohen Lautstaerken, die bei Live Events gefahren werden, zuziehen kann.
Konkret:
WER haftet, wer wird zur Kasse gebeten?
Der Veranstalter, die Band, Der Mix - Man ?

Danke fuer jeden Beitrag !

Gruss, Pete.
 
Konzertveranstalter-Haftung - Schadensersatz für Hörschäden bei Pop-Konzert
Gericht:
OLG Koblenz
Aktenzeichen:
5 U 1324/00
Datum:
13. September 2001
Art der Entsch.:
Berufungsurteil
Rechtsgebiete:
Allgemeines Zivilrecht
Leitsätze:

Die nachfolgenden Leitsätze wurden von der Kanzlei Prof. Schweizer verfasst. Die Kanzlei ist damit einverstanden, dass die Leitsätze mit Quellenangabe ???www.kanzlei-prof-schweizer.de” übernommen werden.



1.

Der Veranstalter eines Popkonzerts haftet im entschiedenen Falle wegen der Verletzung von Verkehrspflichten für die Hörschäden der Konzertbesucher.
2.

Neben ihm haftet der Vermieter der Räume; ebenfalls aufgrund der Verletzung von Verkehrsicherungspflichten.
3.

Für den konkreten Fall ist der entscheidende Senat davon überzeugt, dass der Spitzenwert von 104 dB(A) länger als zulässig auf die GEschädigte einwirkte.
4.

Als Schaden ist auch ein Schmerzensgeld für den immateriellen Schaden zu entrichten.



kopiert von hier
ds gints auch den fall und die entscheidung.

beim MOGWAI konzert hin einfach n zettel am eingang: "(...)bitte benutzt gehoerschutz, der veranstalter haftet nicht(...)" oder so aehnlich. die heatten eigentlich noch schreiben muessen, dass sie auch nicht fuer zerfetzte hosenbeine haften, junge, hat DAS gebebt :-x


wie bitte?
S.C.Heidi
 

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