gecrackte Software so "legal" ?

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grillstern

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Aus aktuellem Anlass würde mich mal folgendes interessieren:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meine originalsoftware nochmal als gecrackte Version habe?

Konkret geht es um den Fall, das ich mein Cubase+[g=77]VST[/g] Instrumente neben dem Homerecording jetzt gerne auch live einsetzen will. Allerdings beschleicht mich ein ungutes Gefühl wenn ich meinen [g=398]Dongle[/g] "on-tour" habe.

Dürfte ich nun auf meinem "Live" Rechner die gecrackte Software laufen lassen, so dass mein [g=398]Dongle[/g] zu Hause bleiben kann?!
 
so wie ich es mal gehört habe, ist es in deutschland illegal einen kopierschutz zu umgehen
 
Kann ich mir nicht vorstellen das die Jungs von Steinberg ihren Sanktus dazu abgeben würden.

Ich hab mir einen Mercedes gekauft, dar ich mir nun einen zweiten klauen, ich kann ja eh immer nur mit einem fahren :D
 
Rein rechtlich, glaub ich, darfst Du das nicht. Da Du aber im Ernstfall die Lizenz vorweisen kannst sehe ich da jetzt weniger Probleme.

EDIT: Achso, es geht um zwei Installationen? Dann brauchst Du natürlich auch zwei Lizenzen!
 
Das schon. Aber ich würde es dennoch machen. Letztlich hast du die Lizenz und möchtest es aus Komfortgründen so handhaben. Legal ist es nicht wirklich, aber vermutlich auch kein Grund, dass dir ne Anzeige ins Haus flattert.
 
Meine Internetsecurity gibt es auch als "Drei-Platz-Version"...wieso wohl...?
 
Rechtlich gesehen ist es so: Pro Rechner nur eine Lizenz. Und die ist auf dem [g=398]Dongle[/g].

Alles klar?

Über das Praktische wolltest Du keine Auskunft, nehme ich an? :D
 
Hi

Das mit den Mehrplatzlizenzen ist hier kein Problem.
Er wird ja wohl kaum den Rechner unterwegs und den zuhause gleichzeitig betreiben können.
Es wäre ja auch durchaus legal auf beiden PCs Cubase zuinstallieren und dann immer an dem jeweiligen den man benutzt den [g=398]Dongle[/g] einzustecken.
Allerdings würde ich auch sagen, dass es illegal ist statt [g=398]dongle[/g] die gecrackte version zu nutzen.
Obwohl ich es verstehen kann, denn wenn dein [g=398]Dongle[/g] verlohren geh oder kaputt geht hast du ein ziemliches Problem.


Mfg
David
 
Über das Praktische wolltest Du keine Auskunft, nehme ich an?

...nein nein, über das "praktische" brauche ich keine - das wäre weniger das Problem ;)

ich meine nur mal bei den lizensbestimmungen einer der softwarepakete gelesen zu haben, dass eine 2. installation erlaubt wäre (bspw. Live-PC) nur der GLEICHZEITIGE Betrieb verboten wäre.

...mir geht es ja eigentlich nur um die Bedenken, dass ich es als riskant empfinden meinen [g=398]Dongle[/g] mitschleifen zu müssen. So ein Ding ist zimlich klein und kann schnell Beine bekommen!
 
grillstern schrieb:
...mir geht es ja eigentlich nur um die Bedenken, dass ich es als riskant empfinden meinen [g=398]Dongle[/g] mitschleifen zu müssen. So ein Ding ist zimlich klein und kann schnell Beine bekommen!

Wie wärs dann damit? Das sinnloseste Equipment aller Zeiten, aber der [g=398]Dongle[/g] wäre auf jeden Fall geschützt. :D

scnr

mfg Flo
 
...wie sollten die von steinberg herausfinden, ob du das ganze auf zwei rechnern benutzt?

Ich denke es geht hier eigentlich nicht um strafrecht sondern ob du das mit deinem gewissen vereinbaren kannst ;)
 
Grillstern schrieb:

"ich meine nur mal bei den lizensbestimmungen einer der softwarepakete gelesen zu haben, dass eine 2. installation erlaubt wäre (bspw. Live-PC) nur der GLEICHZEITIGE Betrieb verboten wäre."


Ja, mit "meinen" ist da halt nich viel. Jeder Softwarehersteller handlet das anders. Da musst Du halt noch mal GENAU nachschauen, wie das bei der betreffenden Software ist...

Native Instruments z.B. erlauben Installation und Betrieb ihrer Komplete3-Software auf 2 verschiedenen Rechnern. Aber wie gesagt, da musste wirklich genau hinschauen. Allgemeinverbindliche Regelungen gibt's da nicht.

VG,

Tomstein.
 
Dürfte ich nun auf meinem "Live" Rechner die gecrackte Software laufen lassen, so dass mein [g=398]Dongle[/g] zu Hause bleiben kann?!
Frag doch mal unseren Steinberg-Beauftragten, den tsching? :)
 
Letzten Endes müsstest Du dafür die Lizenzbedingungen Wort für Wort lesen und bei unklaren Stellen interpretieren, wie genau das gemeint ist (erspare ich mir hier). Ich tippe aber darauf, dass der Betrieb eines Cubase-PCs ohne Lizenzdongle genauso verboten ist wie der Betrieb zweier paralleler Cubase-PCs mit nur 1 [g=398]Dongle[/g]. Hat das nicht eine gewisse Logik? :)
 
bei "normaler" software wäre eine zweitinstallation auf deinem eigenen rechner erlaubt. Cubase ist aber an den [g=398]dongle[/g] gekoppelt -> da darfst du das nimmer
 
Cubase darfst du auf beliebig vielen Rechnern installieren. Betreiben kannst du es aber nur mit einer (oder mehreren) legal erworbenen Lizenz, also dem [g=398]Dongle[/g]. Heißt also für dich, dass du den [g=398]Dongle[/g] immer dabei haben musst.

Gecrackte Version zu verwenden ist natürlich illegal.
 
Ok, dann weite ich mal die Theorie aus:

Ich würde live die gecrackte Version benutzen (eben wegen Dongleschutz), ABER ich habe ihn an meinem Schlüsselbund drann...also "mit dabei"...aber so, dass keiner ihn stibizen kann!
 
Wenn ich davon ausgehe, dass es nicht erlaubt ist, Cubase ohne [g=398]Dongle[/g], also ohne Lizenz, zu betreiben, dann ist es völlig wurscht, ob Du den Dongel in der Hose stecken oder auf den Mond geschossen hast, das bleibt dann unerlaubt.
 
Darüber hinaus befürchte ich, daß selbst der Besitz gecr@cter Software bereits strafbar ist.

EDTIH: Wieso erscheint dieses Wort als Link?
Soll ich es ändern?
 
Unsere Firmenlizenzen für eine CAD-SW sind ebenfalls USB-Stick gebunden. Jedoch gibt es eine Option, diese Lizenzen vom Rechner "abzuziehen" und für max. 20 Tage an einen "Wirtsrechner" zu vergeben. Das wär doch ein neues Goodie für Cubase 4.1. Es gibt sicherlich mehr Leute, die Angst davor haben, ihr [g=398]Dongle[/g] könnte bei einem Event beschädigt/gestohlen werden.
 

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