Gast wirft auf der Bühne Laptop und Mikrofon um

  • Ersteller DJTommyM
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keine Ursache. Alles, was noch hier stehen geblieben ist, passt noch zum Thema. Alles andere wurde gelöscht.

Aber nun bitte nur on topic weiter.
 
@Rainer

Die evtl entstehenden Unannehmlichkeiten kann man nicht in Rechnung stellen ? Wenn mir als Selbständiger etwas mutwillig beschädigt wird nimmt ja auch die Wiederbeschaffung Zeit u Mittel in Anspruch. Ich würde versuchen auch das in Rechnung zu stellen. Wobei ich die Anzeige erstmal sowieso gemacht hätte u dann später bei gezeigtem guten Willen evtl darauf verzichten würde.
 
Das glaube ich aber auch.
Die großen machen es doch auch nicht anders.
Wenn da einer so ein Ding fährt, dann blutet der aber finanziell ganz gehörig.

Fahr doch heute mal einem mit Deiner Schrottkarre an den Neuwagen.
Der Typ geht doch erst einmal auf Kosten der Versicherung einen Kaffee trinken,
während sein Ersatzwagen auf Vordermann gebracht wird.

Wenn in dem Oben genannten Fall und zwar just in dem Moment wirklich die Existenz des Künstlers von gerade diesem "Einsatzgerät" abhängen würde, kann mir keiner Erzählen dass so eine Aktion am Ende nicht teuer bezahlt werden muss.
 
Freu dich, dass du den vollen Preis bekommst und gut ist. Immer gleich mit der Keule anzurücken frisst nur Nerven und Geld. The German Bullerei ist mal null an der Verfolgung solcher Dinge intressiert, auch wenn der bekannt sein sollte.
Angesichts der Zusagen und Beschwichtigungen der Verursacher-Familie ist zu erwarten, dass die Sache zügig über die Bühne geht. Ausser nem Schrecken und nen
kaputten Mic ist ja nix grossartig passiert. Verstehe deinen Unmut und freu dich nun auf ein nagelneues Mic. Teste deine Lappi auf Herz und Nieren, Defekte in ein paar Wochen zu reklamieren bringt dann nix mehr ( ausser die Unterstellung einer Vorteilsnahme )
 
lauro schrieb:
@Rainer

Die evtl entstehenden Unannehmlichkeiten kann man nicht in Rechnung stellen ? Wenn mir als Selbständiger etwas mutwillig beschädigt wird nimmt ja auch die Wiederbeschaffung Zeit u Mittel in Anspruch. Ich würde versuchen auch das in Rechnung zu stellen.

Im deutschen Schadensersatzrecht gibt's grundsätzlich nur Ersatz für materielle Schäden. Vertane Freizeit ist aber kein solcher. Ersatz von immateriellen Schäden gibt's nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Schmerzensgeld).

Wobei ich die Anzeige erstmal sowieso gemacht hätte u dann später bei gezeigtem >guten Willen evtl darauf verzichten würde.

Und was soll das bringen? Nur die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar. Die Polizei ermittelt, der Typ sagt, er ist aus Versehen dagegen gestoßen und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt und hat den Staat unnütz Geld gekostet.
 
Ruhig brauner, ruhig.
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Mit der Nummer ( Aufwandsentschädigung) kannste dir die Zahlung des Neupreises versauen bzw die sonstige Gesprächsbereitschaft

Ich würd die Kosten für die Lappi-Inspektion versuchen noch abzugreifen samt Mic und thats it.
Der Wert ist einfach zu gering um zu risikieren die rechtliche Maschinerie in Gang dank nun eingetretener Sturheit zu setzen. Bis was endgültig wird vergehen Monate in denen du in Vorleistung trittst. Ist bei dem Typen nix zu holen, bleibst du auf deinen Aufwendungen sitzen oder freust dich über klägliche Ratenzahlungen sofern du überhaupt Recht bekommst. Recht haben und kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe auch bei offensichtlich eindeutigen Dingen. Jeder Anwalt will Kohle verdienen, sodass dir immer versprochen wird, dass es zu deinen Gunsten ausgeht.

Also ruhig bleiben
 
Entone schrieb:
lauro schrieb:
@Rainer

Die evtl entstehenden Unannehmlichkeiten kann man nicht in Rechnung stellen ? Wenn mir als Selbständiger etwas mutwillig beschädigt wird nimmt ja auch die Wiederbeschaffung Zeit u Mittel in Anspruch. Ich würde versuchen auch das in Rechnung zu stellen.

Im deutschen Schadensersatzrecht gibt's grundsätzlich nur Ersatz für materielle Schäden. Vertane Freizeit ist aber kein solcher. Ersatz von immateriellen Schäden gibt's nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Schmerzensgeld).

Wobei ich die Anzeige erstmal sowieso gemacht hätte u dann später bei gezeigtem >guten Willen evtl darauf verzichten würde.

Und was soll das bringen? Nur die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar. Die Polizei ermittelt, der Typ sagt, er ist aus Versehen dagegen gestoßen und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt und hat den Staat unnütz Geld gekostet.

Ich bin Österreicher, aber vermutlich gibt es da ähnliche Bestimmungen. Ich sprach auch nicht von Freizeit sondern von Arbeitsgerät , dass mir als Selbständigem jetzt fehlt ...

Was es bringen soll ? Der Bodyguard ist ja Zeuge u ich mache simpel Druck... Also so ganz einfach, wie Du es darstellst, wäre das vermutlich nicht. Ist aber sowieso alles rein hypothteitisch

lg
Andi

PS: Ich würde aber meinen Anwalt fragen :D ...
 
@lauro: Loftone und Entone haben Deine Frage beantwortet, dem ist nichts hinzuzufügen.
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@SynthRock: Ruhig, Brauner...
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die Stammtischparolen sind schon Jahrzehnte überholt. Versicherungen sind geiziger als Schotten, ja gar als Schwaben geworden.
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Das geht bei manchen bis ins planmäßig rechtswidrige Verhalten. Achja, das mit dem Bluten und den "Großen" musst Du nicht so ernst nehmen... jeder kocht nur mit Wasser...
 
Äh nochwas, wenn das schon dein "Arbeitsgerät" ist, mit dem du deine Brötchen verdienst, solltest du dieses schnellstens versichern.
In deinem Falle käme die Versicherung sofort für den Schaden auf und würde sich wahrscheinlich drum kümmern, dass der Verursacher den Schaden berappt ( also so oder so ähnlich
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)

Hier wieder was rauszuschinden wäre einfach zu typisch
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Gruss
 
hey unser rainer ist auch wieder da.
hab dich lange nicht gelesen.

danke dir auch.

also, ich hab meinen kumpel der bei der polizei ist
angerufen. er sagte, anzeigen. erst wenn er gezahlt hat,
anzeige zurücknehmen.

also
1. ich trinke auch gerne, kein thema, aber
ich gehe auf keine bühne hinauf,
wo ich nix zu suchen habe
(mein kollege und ich tragen für die anlage die verantwortung
alleine so ein cd-player kostet um die 800 €)
2. wenn man mich auffordert runterzugehen,
dann mach ich das auch.

jetzt aber was anderes:
wenn mir mein laptop in der schweiz abkackt,
dann möchte ich schadensersatz verlangen.

stell dir mal vor, von den 700 gästen geht jeder auf unsere bühne!
 
wenn mir mein laptop in der schweiz abkackt,
dann möchte ich schadensersatz verlangen.

Kannste vergessen.

Wenn du weisst, dass dein Laptop nen Hau mitbekommen hat, dann darfst du das Ding zwar gerne einsetzen, aber im Falle eines Defektes auf der Bühne kann jeder Richter danach die berechtigte Frage stellen: "Warum habe Sie es darauf ankommen lassen?".

So mein Rechtsempfinden.
 
Hi Tommy, ich war nie weg.
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Nichts gegen Deinen Kumpel, aber die Auskunft ist Quatsch. Wenn Du eine Strafanzeige erstattest, kannst Du sie nicht mehr "zurücknehmen". Das gibt es vielleicht in US-Soap-Operas, aber nicht im deutschen Rechtsstaat. Wenn der Staat von einer Straftat Kenntnis erlangt, dann ist er verpflichtet zu ermitteln. Und dann hast Du grundsätzlich keinen Einfluss auf die Entscheidung der StA mehr. (Mal unabhängig davon , dass Sachbeschädigung ein Privatklagedelikt ist und die StA sowas grundsätzlich einstellt!)

Schadensersatz bekommst Du nur, wenn Du den Schaden und dessen Höhe nachweisen kannst (hatte ich oben schon geschrieben). Und jemand anders hatte schon darauf hingewiesen, dass das um so schwieriger wird, je länger der Vorfall her ist. Also entweder Du beschaffst Dir unverzüglich einen handfsten Schadensnachweis vom Fachmann, in dem genau drin steht, was kaputt ist und wieviel die Reparatur kostet, oder Du schaust höchstwahrscheinlich in die Röhre.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
Hi Tommy, ich war nie weg.
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ja rainer, das letzte mal wars die sache mit der dj-buchungsgeschichte,
wie die zeit vergeht
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bin auch gespannt, was jetzt daraus wird.

eines weiss ich,
sollte mir der laptop in der schweiz abkacken ,
dann werde ich sämtliche schritte die ich gehen kann auch gehen.

wenn ich einem fussballspieler die beine versehentl. verletze,
er kann nicht spielen, dann müsste ich auch seinen "ausfall" ja auch zahlen.
 
DJTommyM schrieb:

wenn ich einem fussballspieler die beine versehentl. verletze,
er kann nicht spielen, dann müsste ich auch seinen "ausfall" ja auch zahlen.

Dann hast Du die Verletzung durch das Fussballspiel-Foul aber auch nachgewiesen.

Ich kanns auch dreimal schreiben, wenn es nützt: Wenn Du jetzt keinen Schadensnachweis erbringen kannst und dann in der Schweiz Dein Laptop ausfällt, von wo willst Du dann einen Schadensnachweis herzaubern? Sag dann bitte nicht, ich hätte Dich nicht gewarnt...
 
Earl.

Nehmen wir an er bekommt einen Schaden jetzt dokumentiert.

Er fährt in die Schweiz, das Ding kackt auf der Bühne ab.

Hat er dann Anspruch auf Schadensersatz? Wie ich oben schon schrieb, wenn er weiss das das Teil nen Hau hat, wie kann er es dann einsetzen? Quasi mutwillig?
 

Nehmen wir an er bekommt einen Schaden jetzt dokumentiert.

Er fährt in die Schweiz, das Ding kackt auf der Bühne ab.

Hat er dann Anspruch auf Schadensersatz? Wie ich oben schon schrieb, wenn er weiss das das Teil nen Hau hat, wie kann er es dann einsetzen? Quasi mutwillig?


genau das meinte ich rainer.
ich hab ja zeugen, dass er das war
dann hätte ich mehrere hundert zeugen in der schweiz
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Wenn er nachweisen kann, dass durch das Herunterwerfen ein Schaden entstanden ist, dann kann er 3 Jahre lang Schadensersatz verlangen, bis die Sache verjährt ist.

Ob der Schaden noch größer weden kann, ist glaube ich eher eine technische Frage... Geht das bei Computern überhaupt?

Aber nehmen wir an, bloß durch Benutzung würde ein noch größerer Schaden entstehen: Wenn er den Laptop sachgemäß benutzt und kein Fachmann (den er natürlich konsultiert hat!) ihn darauf hinweist, dass er den Laptop bis zur Reparatur nicht benutzen darf, dann muss er trotzdem nachweisen, dass auch der später eingetretene, größere Schaden noch aus dem Sturz resultiert.


Bitte vergesst nicht, dass auch die Ursächlichkeit eines Ereignisses für eine eingetretene Folge nachgewiesen werden muss. Ein bloß zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.
 
Schönen Beruf hast du Earl, kann man umschulen?

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Boah.
 

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