Entone schrieb:
Die evtl entstehenden Unannehmlichkeiten kann man nicht in Rechnung stellen ? Wenn mir als Selbständiger etwas mutwillig beschädigt wird nimmt ja auch die Wiederbeschaffung Zeit u Mittel in Anspruch. Ich würde versuchen auch das in Rechnung zu stellen.
Im deutschen Schadensersatzrecht gibt's grundsätzlich nur Ersatz für materielle Schäden. Vertane Freizeit ist aber kein solcher. Ersatz von immateriellen Schäden gibt's nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Schmerzensgeld).
Wobei ich die Anzeige erstmal sowieso gemacht hätte u dann später bei gezeigtem >guten Willen evtl darauf verzichten würde.
Und was soll das bringen? Nur die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar. Die Polizei ermittelt, der Typ sagt, er ist aus Versehen dagegen gestoßen und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt und hat den Staat unnütz Geld gekostet.