Gast wirft auf der Bühne Laptop und Mikrofon um

  • Ersteller DJTommyM
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Viele sagen hier wer sein Zeugs nicht versichert ist dumm. Das mag in gewissen Rahmen auch stimmen, aber macht das auch mal. Ne Hausrat ist nicht die Welt, ne Inhaltsversicherung für Gewerbetreibende ist schon mal 3 - 6x so teuer wie die Hausrat. Beide würden aber für diesen Fall nichts bezahlen, da man hierfür ne andere Versicherung braucht. Diese ist wiederum so teuer ( da sie zu gern für Sanierungszwecke eingesetzt wird und somit das Risiko für den Versicherer abartig hoch ist), dass man in deinem Falle nach nem Jahr Prämienzahlung sein Equipment nochmal kaufen könnte. Was günstiger wird es wenn man eine Selbstbeteiligung mit integrieren kann. Ausserdem ist die Abwicklung dann immer mit Nachweisen bzw in diesem Falle mit einer Anzeige verbunden. Einzig schöne daran, du kriegst die Kohle ( in der Regel den Zeitwert -es sei denn du hast dich für ne teurere Variante/Klausel entschieden, aber auch erst nach mind. 6 Wochen, da man der Bullerei ja Erfolge zutraut) vom Versicherer und der versucht dann den Verursacher in Regress zu nehmen. Sollte das dann zuoft vorkommen, steigt die Prämie oder das Risiko wird erst gar nicht gezeichnet bzw du fliegst raus
 
EarlGrey schrieb:
Hi Tommy, ich war nie weg.
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Nichts gegen Deinen Kumpel, aber die Auskunft ist Quatsch. Wenn Du eine Strafanzeige erstattest, kannst Du sie nicht mehr "zurücknehmen". Das gibt es vielleicht in US-Soap-Operas, aber nicht im deutschen Rechtsstaat. Wenn der Staat von einer Straftat Kenntnis erlangt, dann ist er verpflichtet zu ermitteln. Und dann hast Du grundsätzlich keinen Einfluss auf die Entscheidung der StA mehr. (Mal unabhängig davon , dass Sachbeschädigung ein Privatklagedelikt ist und die StA sowas grundsätzlich einstellt!)

Sachbeschädigung ist ein Antragdelikt. Den gleichzeitig erhobenen Strafantrag kann er zurücknehmen und dann haste ein Verfolgungshindernis. Aber einstellen würden sie es so oder so.
 
Sicher kommt eine Euro zum anderen, aber danach richtet sich doch auch deine Gage, bzw dein Tagessatz etc...als Amateur bzw Hobbymucker geht das natürlich kaum...dennoch, ich kann nur jedem raten, wenn da Kundenverkehr ist, schliesst Versicherungen ab...besser ist das!
 
@Entone: ja, stimmt schon. Grundsätzlich kann man einen Strafantrag bei einem Antragsdelikt zurücknehmen, aber ob er Strafantrag stellt oder nicht, Sachbeschädigung wird sowieso eingestellt. Oder die StA bejaht bei einem Antragsdelikt ein besonderes öffentliches Interesse, dann kann sie auch ohne Strafantrag ermitteln. Wie man´s dreht oder wendet, der Anzeigeerstatter hat praktisch keinen Einfluss auf die Entscheidung der StA.

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/EarlGrey">EarlGrey</a> am 17.02.2010 08:09 Uhr]
 
Viele sagen hier wer sein Zeugs nicht versichert ist dumm. Das mag in gewissen Rahmen auch stimmen, aber macht das auch mal

Das ist sicherlich richtig. Aber was ist die Alternative? Auf den lieben Gott vertrauen? Irgendwann kommt der Tag, wo man in irgendeiner Form Opfer ist. Und dann fragt man sich nochmal genau, ob es die 20 EUR, die man im Jahr gespart hat, wirklich wert waren.

Kleine Anekdote:
10 Jahre lang habe ich fleißig in meinem Studio Instrumente und Technik zusammengespart. Mehrfach habe ich über eine Versicherung nachgedacht, mich aber aufgrund des Preises (rd. 50 EUR/Jahr) dagegen entschieden, weil "bisher nie etwas passiert ist". Lediglich mein wertvollstes Instrument habe ich versichern lassen.
Und dann kam Tag X, was einen Einbruch zur Folge hatte. Schaden rd. 15.000,- EUR. Alles weg und keine Versicherung. Lediglich das versicherte Instrument wurde nicht geklaut - war wahrscheinlich zu sperrig. Was für eine Ironie.

Ich hoffe der eine oder andere denkt mal darüber nach. Irgendwann erlebt jeder einmal in der einen oder anderen Form das gleiche - was ich niemanden wünsche.

Viele Grüße
 
Ist ein klarer Fall von Sachbeschädigung.
Zumal du Zeugen hast ( Security )

Mündliche Zusagen haben NULL Wert.

Im schlimmsten Fall, wenn dein Laptop bzw Programm jetzt Mucken macht, aufgrund des Runterwurfes und du nicht arbeiten kannst, gibt es eine Zivilrechtsklage auf Verdienstentgang.
 
Hallo Petra. Immer noch keine Ahnung, aber Hauptsache klug tun, ne?
 
LACH!

Ey, macht das Thema dicht, bringt doch nix.

Einer weiss es besser als der andere und Equipmentversicherungen werden als dummes Zeug abgetan...

Das sagt doch schon genug aus, oder?
 
Hallo Tommy,

also wenn man mich fragt (was man ja nicht tut, ich weiß
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) ist es doch so...

Der Vater vom Verursacher signalisierte ja, zunächst mündlich, daß er den Schaden ersetzen will und das wenn möglich auf dem kleinen Dienstweg. Hier im Forum ist ja schnell die Rede von Anzeige, Klage und Versicherung.

Öhm, welche Versicherung Deinerseits oder von einem Veranstalter sollte denn bezahlen wollen, wenn es klar einen Verursacher gibt? Also, die Versicherungsdiskussion bringt hier wenig weiter, schätze ich mal.

Ja und dann die Anzeige. DAS würde ich als rechtliches Mittel einsetzen, wenn sich die Regulierungsbereitschaft des Verursachers/dessen Vaters als Fake herausstellen sollte. Von etwaigen Klagen mal abgesehen. Aber eine Regulierungsfrist darfst Du ruhig setzen. Ich gehe aber mal davon aus, daß Dich der Vater hier nicht veräppeln will.

Das Mikro ist definitv hin, sagst Du. Gut, ich bin mal jetzt vorsichtig, ob dafür ein Nachweis nötig ist.

Beim Notebook sagst Du, ein Fachmann hätte zunächst keinen Schaden festgestellt, Du aber hat festgestellt, daß sich ein Programm anders verhält als vor dem Schaden. Diese Sache würde ich auf jeden Fall vorher wasserdicht machen.
Egal wie dumm die Sache gelaufen ist, ich würde dazu tendieren dem Verursacher den Verdacht zu nehmen, Du wolltest ihm nun einen verdeckten Schaden unterzujubeln. Mein Tip also, auch hier korrekt bleiben. Zweifelst Du das Checkergebnis des Fachmanns an, reklamiere in zuerst in diese Richtung. Kann ja gut sein, daß hier ein Schaden vorliegt, der beim grobem drüber schauen zunächst nicht feststellbar war. Denk mal z.B. an einen Haarriss auf dem Mainboard, solche Geschichten sind manchmal transport- oder temperaturabhängig schwer reproduzierbar.

So, just my 5 cent.
 
hmm, wenn der vater bereit ist zu zahlen,
dann sollte ich ihm auch die gelegenheit geben.

der junge ist 18 jahre alt und er hat das nicht
absichtlich gemacht,
sonst würden ihm ein paar zähne fehlen!

ich treffe mich jeden mittwoch mit dem kommissar.
wir werden das heute abend diskutieren.

ich schreib rein, wie es ausgegangen ist

lg
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Ich denke hier geht es nicht nur um die Erstattung eines Schadens, sondern auch um das Ziehen von Grenzen, bei einem Menschen der keine Werteerziehung genossen bzw. verinnerlicht hat.

Ich hatte vor Jahren einen Fall zur Anzeige gebracht. Hier ging es "nur" um Bedrohung und keine körperliche Auseinandersetzung. Es gab vom Gericht - als Erziehungsmaßnahme gedacht - 20 Tagessätze für den Angeklagten. Er hatte durch diese Anzeige noch weiter Kosten (welche, dass weiß ich nicht mehr - Anwalts-, Gerichtskosten ???) - das hatte ihm aber richtig wehgetan.

Um das Ganze sauber durchzuziehen, solltest du eine Anzeige machen.

erkläre dem typen das du die anzeige selbstverständlich wieder zurücknimmst wenn die sachen ordnungsgemäß ersetzt wurden

Ich glaube das funktioniert so nicht!?

Gruß DeFlyer
 
Ich denke hier geht es nicht nur um die Erstattung eines Schadens, sondern auch um das Ziehen von Grenzen, bei einem Menschen der keine Werteerziehung genossen bzw. verinnerlicht hat.
Das ist richtig, aber hier haben ganz einfach die Eltern versagt. Und ob so eine Anzeige da noch etwas bringt, darüber kann man streiten.
 
"Einer weiss es besser als der andere und Equipmentversicherungen werden als dummes Zeug abgetan..."

Sehe ich nicht so, es gibt sicherlich die ein oder andere die zwingend notwendig ist -es sei denn man kann sich den Schadenfall leisten.
Im privatem Bereich würde ich jeden zu einer Hausrat und einer privaten Haftpflichtversicherung (die mal mit diesem Thema und Mukke gar nichts zu tun hat)raten. Im gewerblichen Bereich bei Tonstudios die Inhaltsversicherung. Denn Leitungswasser,Sturmschäden ab Windstärke grösser 8,
Einbruchdiebstahl (ED) sowie Vandalismus nach ED, Hagel und Feuer sind aus meiner Sicht die grössten Risikien. Auch nicht kommerziell genutze Homestudios können ohne weiteres in die Hausrat mit einbezogen werden. Kenne welche, die haben das sich sogar noch mal schriftlich in ihren Policen bestätigen lassen. Da vieles Gebraucht und somit ohne Rechnung gekauft wurden, reichten Fotos sowie ne Liste samt Seriennummern. Da die Hausrat eh nach einem Quadrameter-Tarif oder einer Versicherungssumme berechnet wird ist der Versicherungsschutz nicht teuer als für Nicht-Musikinstrumente. Es wird da sicherlich Ausnahmen geben sofern man ne Stradivari oder nen besonders abgefahrenen Steinway hat

Irgendwer schrieb hier man solle doch vom Veranstalter noch was extra abgreifen, um damit die Prämie für eine Versicherung, die Diebstahl oder Sachbeschädigung am Set abdeckt, installieren zu können.
Wow mach das mal. Neben nen lauten Lacher wirste noch ein "der nächste Bitte" hören.

Die Preisfrage lautet stets, was kostet was und steht es im Verhältnis. So muss jeder selbst entscheiden, ob er bei Mitnahme von Tools das Risiko auf Versicherer abwälzt und ggf im Schadenfall alle nötigen Formalitäten ( Rechnungen, Kostenvoranschläge etc) beibringen kann.
Künstler deren Broterwerb es ist regelmässig mit eigenem Kram durch die Gegend zu tingeln ist sowas eher ans Herz zu legen, als wer der unregelmässig für kleines Geld ausser Haus geht. aber auch hierfür lassen sich individuelle Versicherungen und Prämien stricken ( Tendenz schwindend )


"Ich denke hier geht es nicht nur um die Erstattung eines Schadens,
sondern auch um das Ziehen von Grenzen, bei einem Menschen der keine
Werteerziehung genossen bzw. verinnerlicht hat."

Das sind ideologische Ansichten, die löblich aber nicht zweckdienlich sind.
Menschen lassen sich nur zu Änderungen bewegen wenn sie es einsehen oder Geld kostet. In dem Falle würde es nur die Nerven des Geschädigten fressen und seinen Geldbeutel dank Vorleistungen strapazieren. Das klingt nach Exempel statuieren
 
DJTommyM schrieb:
ja ich wollte zur polizei gehen, aber seine schwester hat mich umgestimmt.

Wie hat die Schwester das ganz genau gemacht?
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nach 4 Seiten kommen wir also zum interessantesten Aspekt bei der ganzen Angelegenheit...
 
#1: DJTommyM schrieb: Erst als der Security lauter wurde, ist er runtergegangen.

Beim rausgehen hat er meinen Laptop und Mikrofon runtergeworfen.

Woraus ich eine absichtliche Handlung in Form einer pubertierenden Trotzreaktion eines uneinsichtigen Rotzlöffels sehen würde.

#70: DJTommyM schrieb: der Junge ist 18 Jahre alt, und er hat das nicht absichtlich gemacht, sonst würden Ihm ein paar zähne fehlen !

Sag mal DJTommyM, hier passt doch jetzt irgend etwas nicht mehr so ganz zusammen
oder bin ich da schief gewickelt ?
 
SynthRock schrieb:
Sag mal DJTommyM, hier passt doch jetzt irgend etwas nicht mehr so ganz zusammen
oder bin ich da schief gewickelt ?



also das hat er bestimmt nicht mit absicht gemacht.
er war auch nicht aggressiv. ist halt ein unfall.

inzwischen hat mich sein vater angerufen.
bin zu ihm gefahren und er hat mir die 150 € ausgehändigt.

musste unterschreiben, dass ich die rechung nachreiche.

mein kumpel von der polizei sagt, ich hab das geld und somit ist die geschichte
für mich erledigt.

jetzt das rechnerische:
das micro kostet 105 € (Thoman). das überprüfen vom laptop 24 €
gesammt 129 €. die restlichen 21 € sind halt meine auslagen, sprit etc.

hab den kommisar gefragt ob er die 21 € zurückverlangen kann.
er sagte, verlangen kann man viel, aber was man bekommt
ist was anderes.
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ich schreib sofort rein, wenns was neues gibt.

danke @ all
LG tommy
 
ich bin jetzrt recht verwundert, dass erst auf seite 3 das thema "equipment versichern" angesprochen wird.

ich hab jetzt nich alles gelesen. das geht gerade über mein verfügbares Zeitkontingent hinaus.

Meine Band und ich.. wir spielen generell nur dann, wenn ein Vertrag zwischen Veranstalter und Band besteht, indem durch einen vom TE genannten Vorfall der Veranstalter (genauer: dessen Versicherung) für den entstandenen Schaden haftet.

Bsp:

Band schleppt Backline und Equipment im Wert meherer tausend Euro an, besoffener Gast schüttet, weil er stolpert, sein volles Glas Bier volle Breitseite in die FOH, übergießt Siderack (von hinten ins Rack) und Mischpult. Mischpult wird elektronisch zerstört, Siderack teilszerstört durch Kurzschlüsse.
Besoffener flüchtet.

Wer zahlt? - Der, der im Vertrag hierfür gerade steht.

Kein Vertrag gemacht? - Finde den, ders war und beweise es oder du bleibst auf deinen Kosten sitzen
 

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