Garantiefrage

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analogue

analogue

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Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin....

Aber ich schilder kurz den Vorfall.
Ich habe ein gebrauchtes CME Masterkeyboard mit Garantie gekauft.
Ursprünglich hat der Erstbesitzer das CME UF 50 V2 beim Musikhaus K*RN erstanden.

Nun ist leider ein defekt aufgetreten und der Garantieanspruch besteht noch bis zum 15.02.2012

Allerdings verweigert mir Musihaus K*RN die Garantie,weil die NUR für den Erstkäufer gelte.

Aha... ist nun das Gerät mit einer Garantie ausgestattet oder doch eher der Käufer ?

Wenn ich ein Gerät mit Garantie erwerbe,muss doch auch die Garantie auch für mich gelten.

org. Papiere habe ich alle.
Aber die verweigern das gnadenlos.
Laut deren Aussage muss der Erstbesitzer damit antanzen.
Ist das Rechtens ?

Danke
 
Sag, dass du es geschenkt bekommen hast
 
Ich glaube das wird nicht viel nützen.
Da die Rechnung ja auf den Namen des Erstkäufers ausgestellt ist und der Kauf nun knapp 1 1/2 Jahre her ist.
Macht geschenkt kriegen und gebraucht kaufen überhaupt ein Unterschied ?
 
Ja, mW gilt eine Produktgarantie nur für den Erstbesitzer. Ich wunder mich immer, daß Gebrauchtgeräte verkauft werden, wo angeblich noch Garantie drauf sein soll...

Was aber mit der 2jahrigen Gewährleistung ist, kann ich dir nicht sagen.

Wenn dir aber der Verkäufer eine Garantie zugesichert hat, ist er in der Haftung. Und genau deshalb schreibt man ja als Verkäufer bei ebay immer "ohne Garantie, Rücknahme, Gewährsleistung". Wer kann das schon als Privatverkaufer leisten?
 
Danke !
Also wäre die 2 Jährige Gewährleistung evtl. ein Angriffspunkt ?
 
bei 2 jahre gewährleistung ist nur das problem, dass du nach einem halben jahr beweisen musst, dass der defekt von anfang bestand, bzw. du nicht für den schaden verantwortlich bist. das gestaltet sich noch schwieriger, wenn es aus 2ter hand ist. aber normalerweise ist garantie = garantie. es dürfte keine rolle spielen in wievielter hand sich das teil befindet.
ein auto hat auch 3 jahre, egal wieviel vorbesitzer!
aber das steht in den agb´s des herstellers. einfach mal auf deren seite schauen, da der hersteller ja seine garantie bedingungen selber festlegt.

gruß
 
kleiner nachtrag, versuch dich dirket an den hersteller zu wenden, weil ja das musikhaus nicht die garantie übernimmt, sondern nur die gewährleisztung.
vielleicht verhält sich der hersteller ja auch recht kulant und repariert oder tauscht problemlos....
 
Ja danke,das wäre evtl noch eine Idee.
Mal sehn ob CME eine deutsche Vertretung hat, aber wahrscheinlich nicht, da sich der Hersteller in China befindet...na ja ist ja gleich * um die Ecke *
 
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers ( im Gegensatz zur gesetzl Gewährleistung ) . Bei einem privaten Gebrauchtverkauf muss der Verkäufer etwaige Haftung ( Gewährleistung ) explizit ausschliessen.

Somit ist weder der Hersteller noch das ursprüngliche verkaufende Musikhaus in der Pflicht. Rechtlich kann Dein einziger Ansprechpartner nur der Vorbesitzer sein, aber vlt hast Du ja Glück ( = Kulanz ) beim Hersteller

gl u lg Andi
 
das mit den ausschlüssen in den agbs und hoffnung auf kulanz wurde ja schon gesagt. falls es dir das wert ist, kannst du auch überlegen, dich an die verbraucherzentrale zu wenden (geben allerdings nur rechtsverbindliche beratung für verträge zwischen verbraucher und gewerblichem händler, also nicht gegenüber dem privatkäufer, von dem du das cme gekauft hast). kostenpunkt: 10€ je beratung, du müsstest noch sämtliche unterlagen dorthin mitnehmen.

hat dir der privatverkäufer im damaligen angebot die garantie/ gewährleistung mit verkauft?
sonst würd ich mich auch mal an den wenden.
 

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