3 Jahre Garantie - auch wenn es an jemanden weiterverkauft wird ?

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Hi,

Habe ein Gerät gebraucht gekauft und wollte nun die Garantie in Anspruch nehmen. Die vom großen Musikhaus sagten es müsse der "ErstKäufer" machen - auch wenn ich die Kopie der Rechnung habe und mit dem ERrstkäufer in Kontakt stehe.
Der Typ meinte erst als ich sagte - ist im Juni 2006 gekauft - dass ja die Garantie schon vorbei ist . LOL - Werben DICK mit 3 Jahren Garantie und reden dann solchen Käse....

Ist es wirklich so ? Garantie nur für die Person die auf der Rrechnung steht ?

Ich mein wäre kein Problem da ich mit dem sehr netten Verkäufer des Gerätes in Kontakt stehe und er mir bereits die Unterstützung zugesichert hat......

Gruß
Stereolli
 
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate. Musikhäuser erweitern gerne diese als Garantie von 3 Jahren, schränken das aber auf den Erstkunden, also den direkten Käufer ein. Na und? Dürfen sie! Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt und den Support den das Musikhaus bietet, möchte es seinem Kunden bieten und nicht irgendeinem der was gebraucht gekauft hat. :)

Meist sind sie aber kulant, wie auch von dir beschrieben, wenn man freundlich bleibt.
 
Die 3 Jahre Garantie sind ne Zusatzleistung des Händlers. Und die können die im Grunde beliebig mit Bedingungen belegen. Von Thomann weiß ich z.B. das deren Garantie nur für den Käufer gilt und Personengebunden ist.

Das hat übrigens nichts mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zu tun, soweit ich weiß. Die müsste weiter gelten. Die Fristen hierfür sind aber tatsächlich abgelaufen (2 Jahre).

mfg,
Mirko

edyth: :(
 
Cool zu wissen, dachte immer das die Garantie beim Zweitbesitzer verfällt. :)
 
_Diel_ schrieb:
Cool zu wissen, dachte immer das die Garantie beim Zweitbesitzer verfällt. :)

Nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln! Garantie kann u. U. nur für den Erstbesitzer gelten, gesetzliche Gewährleistung gilt immer, wenn man denn einen Nachweis des ersten Erwerbs (Kaufbeleg des Händlers mit Datum) des Gegenstandes hat.
 
Okay, verstehe.
 
Jote schrieb:Garantie kann u. U. nur für den Erstbesitzer gelten, gesetzliche Gewährleistung gilt immer, wenn man denn einen Nachweis des ersten Erwerbs (Kaufbeleg des Händlers mit Datum) des Gegenstandes hat.

Hast Du dafür eine Quelle?
Ich bezweifle das offen gesagt.
Meines Erachtens gibt es da einen neuen/zweiten Kaufvertrag, mit dem der Erstverkäufer nichts zu tun hat.

D.h. wenn der "Gebrauchtkäufer" einen Anspruch hat, dann an "seinen" Verkäufer, nicht an den Erstverkäufer.
 
Ist ja auch völlig OK so. Wichtig sind halt die 3Jahre mit denen geworben wird.
Wie dieses jetzt zum Einsatz kommen ist völlig Wurschd.... :)
 
Holger2 schrieb:
Jote schrieb:Garantie kann u. U. nur für den Erstbesitzer gelten, gesetzliche Gewährleistung gilt immer, wenn man denn einen Nachweis des ersten Erwerbs (Kaufbeleg des Händlers mit Datum) des Gegenstandes hat.

Hast Du dafür eine Quelle?
Ich bezweifle das offen gesagt.
Meines Erachtens gibt es da einen neuen/zweiten Kaufvertrag, mit dem der Erstverkäufer nichts zu tun hat.

D.h. wenn der "Gebrauchtkäufer" einen Anspruch hat, dann an "seinen" Verkäufer, nicht an den Erstverkäufer.

Habe mir nochmals mein Geschreibsel durch den Kopf gehen lassen und es stimmt, widersprüchlich zu interpretieren.

- Gewährleistung gibt es immer, bei Neuware 24 Monate, bei Gebrauchtware 12 Monate
- nur ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, dies ist aber vor Verkauf zu erklären
- Gewährleistungsanspruch gegenüber Händler/Hersteller kann abgetreten werden
- Garantie kann an einen Erstkäufer gebunden sein oder generell an dem Gegenstand

Einwände dagegen bitte mit Fakten belegen und nicht mit "meines Erachtens". Zum Thema Gewährleistung bietet Google ausreichend Hinweise und Lesestoff. Viel Spass. :)
 
Ist es wirklich so ? Garantie nur für die Person die auf der Rrechnung steht ?
Bei Thomann ist es z.B. so, ja.
Da gibts nur eine Möglichkeit, um die vollen 3 Jahre zu "nutzen": Falls der Artikel innerhalb der Garantie ne Macke hat, muss die Garantieabwicklung über den Originalkäufer laufen.
 
Ich habe einen gebrauchten Thomann-Artikel erworben, der Käufer hat mit Tasam telefoniert , & ich habe jetzt über Tascam Garantie bis Anfang 2009.Also ist Thomann aus der Sache raus. ( Irgendwie so war das :D )
 
Das einzige was ein "Käufer" gesetzlich gesichert hat ist die sog. "gesetzliche Gewährleistungspflicht" - d.h. wer einen Artikel kauf hat 24 Monate lang das Recht, daß alle Funktionen des Gerätes zum Zeitpunkt des Kaufes funktionierten...

In der Regel gilt in den ersten 6 Monaten eine beweißpflicht des Händlers - d.h. er muss binnen 6 Monaten ab Kauf beweisen, daß eine Fehlbedienung/Behandlung vorliegt - danach - also bis 24 Monate nach Kauf, liegt die Beweißpflicht beim Käufer - er muss also belegen, daß eine Funktion schon von Kauf an nicht ging...", damit er gesetzlichen Anspruch auf "Nachbesserung" durch die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

Ein Händler KANN, muss aber nicht - eine Garantie auf die Geräte "drauflegen" - d.h. in der Regel, daß das Gerät über den Zeitraum hinweg funktionsfähig bleiben muss. Bei Apple ist dies z.b. nur 12 Monate - d.h. wenn Euer Ipod nach 13 Monaten kaputt geht (so wie meiner), bekommt ihr von Apple gar nix, weil er ja offensichtlich 13 Monate lang super funktioniert hat....

Wenn ich also einen DVD-Recorder kaufe mit 1 Jahr Garantie und 24 Monaten Gewährleistung, muss ich ab Monat 12 und einen Tag beweisen, daß ich bisher immer nur DVDs geguckt habe und erst jetzt versucht habe ne DVD zu recorden...
 
_Diel_ schrieb:
Ich habe einen gebrauchten Thomann-Artikel erworben, der Käufer hat mit Tasam telefoniert , & ich habe jetzt über Tascam Garantie bis Anfang 2009.Also ist Thomann aus der Sache raus. ( Irgendwie so war das :D )

Anfang 09 is aber nicht sehr prickelnd.
Guck mal aufn Kalender :D

mfg,
Mirko

edyth: oder ist das schon was länger her? ^^
 

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