
analogue
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Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin....
Aber ich schilder kurz den Vorfall.
Ich habe ein gebrauchtes CME Masterkeyboard mit Garantie gekauft.
Ursprünglich hat der Erstbesitzer das CME UF 50 V2 beim Musikhaus K*RN erstanden.
Nun ist leider ein defekt aufgetreten und der Garantieanspruch besteht noch bis zum 15.02.2012
Allerdings verweigert mir Musihaus K*RN die Garantie,weil die NUR für den Erstkäufer gelte.
Aha... ist nun das Gerät mit einer Garantie ausgestattet oder doch eher der Käufer ?
Wenn ich ein Gerät mit Garantie erwerbe,muss doch auch die Garantie auch für mich gelten.
org. Papiere habe ich alle.
Aber die verweigern das gnadenlos.
Laut deren Aussage muss der Erstbesitzer damit antanzen.
Ist das Rechtens ?
Danke
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin....
Aber ich schilder kurz den Vorfall.
Ich habe ein gebrauchtes CME Masterkeyboard mit Garantie gekauft.
Ursprünglich hat der Erstbesitzer das CME UF 50 V2 beim Musikhaus K*RN erstanden.
Nun ist leider ein defekt aufgetreten und der Garantieanspruch besteht noch bis zum 15.02.2012
Allerdings verweigert mir Musihaus K*RN die Garantie,weil die NUR für den Erstkäufer gelte.
Aha... ist nun das Gerät mit einer Garantie ausgestattet oder doch eher der Käufer ?
Wenn ich ein Gerät mit Garantie erwerbe,muss doch auch die Garantie auch für mich gelten.
org. Papiere habe ich alle.
Aber die verweigern das gnadenlos.
Laut deren Aussage muss der Erstbesitzer damit antanzen.
Ist das Rechtens ?
Danke