Ansprüche im Garantiefall?

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no-fi

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Habe beim BigT ein Gerät gekauft, nach etwa vier Monaten fing ein Poti an zu spinnen.

"Kein Problem, hab ja Garantie.", so dachte ich. Sehr naiv, wie ich nun weiß.

Also, e-Mail an den Kundenservice geschrieben (das war Anfang November) mit Fehlerbeschreibung, Retouren-Aufkleber bekommen, Paket sofort losgeschickt.
Etwa drei Wochen später kommt eine Mail, das Gerät sei wieder auf dem Weg zu mir, allerdings habe die (wahrscheinlich peinlich genaue) Untersuchung keinen Befund geliefert, darum... naja, ist es halt genau in dem Zustand, wie es losgeschickt wurde.

Meine Laune war nicht die Beste, blieb trotzdem sachlich und höflich. Ich drehte also ein Video, in dem der Defekt zu hören war und ließ dieses dem Kundenservice zukommen.
Drei Tage später die Antwort: Bei Fragen zur Bedienung des Geräts könnte ich mich gern telefonisch an die Studioabteilung wenden.
Dieses nette Angebot trug durchaus zur kurzzeitigen Erheiterung bei.

Ich drehte unmittelbar ein zweites Video, diesmal im Sendung-mit-der-Maus-Sachgeschichten-Stil kommentiert, auf dass der nette Herr Mitarbeiter mich doch nur verstehen möge.
Es funktionierte!

Der zweite Retouren-Aufkleber, wieder ausgedruckt und sofort losgeschickt (am 10.12.), fünf Tage später bestätigte der Kundenservice per e-Mail den Erhalt der Sendung, seitdem nichts mehr.

Nun sind acht Wochen vergangen, in denen ich das Gerät nicht benutzen konnte, es ist nicht abzusehen, wann es wieder zurückgeschickt wird und in welchem Zustand.

Muss man sich als Kunde alles gefallen lassen? Bin langjähriger Kunde beim T., nie Garantiefall gehabt und jetzt so ein hassle?
Würde gern erfahren, ob ihr ähnliches schon erlebt habt und ob man da was machen kann.

Vielen Dank.
 
Hallo mich würde jetzt nur Interessieren was du mit Big T meinst? ist das eine Firma für Spezielle Controller oder meinst du einfach Thomann ?
 
meinst du einfach Thomann ?


Ja, aber das soll hier nicht Thema sein. Ähnliches kann man sicher auch mit anderen Musikhäusern erleben.
Vielleicht ist es aber so, dass gerade die Großen etwas nachlässiger in Sachen Kundenservice sind, nach dem Motto: ein Kunde weniger tut nicht weh, müssen wir uns mit dem wenigstens nicht mehr rumärgern
smil470009513826a.gif


Der optimale Kunde kauft und meldet sich danach nie wieder.
 
ok :) Das ist in deinem Fall echt Blöd. Ich bin auch schon EWIG Kunde und hatte noch nie bei einem Garantiefall Probleme ... damals hatte ich den icon qcon pro ,worauf 2 Fader gekratzt haben und sehr schwergängig waren. war aber nach ca3 Wochen erledigt und mir kam vor als hätte ich einen neuen erhalten. ist aber schon 2 Jahre her. :)

Viel Glück in deinem Fall ich würde vermutlich schon x mal angerufen haben ...

Aber normal ist das nicht!
 
Hallo,

bitte schriftlich mahnen und eine konkrete Frist setzen. In Deinem Fall diese recht kurz halten.

Nach Mahnung und Fristende kannst Du vom Kaufvertrag zurück treten. Schadenersatz Ansprüche hast Du natürlich ebenso! Falls Schaden auftritt.

Lies nach, es steht alles geschrieben. Stichwort Kaufrecht nach BGB.

Gruß
sf
 
Frag doch noch einem Ersatzgerät, das steht dir nämlich in so einem Fall zu!

Muss mich korrigieren, hab was verwechset. Du hast aber die Wahl zwischen einer Reparatur beim Hersteller oder einem Neugerät. Bin etwas durcheinander gekommen.
 
Danke für die bisherigen Antworten, hat schon weitergeholfen :)


Lies nach, es steht alles geschrieben. Stichwort Kaufrecht nach BGB.
Naja Soulfrontier, es zu lesen ist eine Sache, dann verstehen und vor allem daraus auch eine konkrete Handlung ableiten die andere.

Mir ist zum Beispiel auch nicht klar, ob ein Poti, der nach vier Monaten langsam verreckt, schon im Zustand der Auslieferung als minderwertig oder mangelhaft gelten muss, da er ohne unsachgemäße Benutzung nach kurzer Zeit den Geist aufgibt.
Ich denke schon, aber wie Händler und Gesetzgeber das sehen? Keine Ahnung.
 
ich versuche es mal:
so lange du garantie hast, musst du nichts im bgb lesen. garantie bedeutet in deinem fall quasi, dass sich dein vertragspartner freiwillig via vertrag verpflichtet hat im schadensfall aufzukommen. du musst nur in die garantieverienbarung gucken und aus dieser leitet sich in der regel alles ab. wenn du also deinen vertragspartner anschreibst reicht es, wenn du einfach bezug auf den garantievertrag mit ihm nimmst.
eine aufforderung mit einer konkreten angemessenen fristsetzung würde ich auf jeden fall abschicken. wenn dann nichts passiert,müsstest du schlimmstenfalls deinen anspruch vor dem amtsgericht durchsetzen. letzteres kannst du natürlich auch erstmal androhen, um ein wenig mehr druck auszubauen.
soviel meine ich zu wissen ;-)
vg
 

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