Fremde Musik selbst gespielt auf eigener Internetseite zeigen

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recordingisti

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Hallo,

ich würde gerne die Musik, die meine Freund gespielt und ich gemischt habe auf meiner Seite zeigen:

https://soundcloud.com/soundisti/sets/gospel-playlist

Darf ich es überhaupt? Diese Gospel-Titel sind alle Copyright-geschütz.

Kennt jemand die rechtliche Regelung?

Danke für die Meinungen.

Gr. I.
 
Du darsft das, solltest aber auf jeden Fall den Titel angeben. Ist ja sonst auch schwierig, sich bei dem Haufen Titel zu orientieren.

Was sind das für Stücke? Wenn das traditionelles Liedgut ist, Volkslieder, Kirchenlieder, ... musst du weiter nichts tun. Wenn das aktuellere Stücke sind (das heißt hier ungefähr: geschrieben im 20. oder 21. Jahrhundert), werden unter Umständen GEMA-Gebühren fällig werden. Wieviel, steht hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf
 
Ja. diese US-Gospel-Titel sind meistens aus dem 20. Jahrhundert.

Du meinst also, dass ich es darf, nur zahlen muss ich dafür :)

Verstehe ich es richtig?
 
Du darfst auf jeden Fall deine Cover online stellen, ja. Mach' aber deutlich, dass die Stücke nicht von dir stammen, nenne einfach die Titel und die Komponisten/Texter oder die Band, den Chor, ... von dem das Stück verröffentlicht wurde.

Selten wird aber auch Musik veröffentlicht, ohne dass die Urheber sich das Spielen ihrer Stücke im Radio etc. oder auch durch andere Musiker, wie euch, vergüten lässt. Man müsste dazu rausfinden, ob die Urheber Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind (in D wäre das die GEMA). Wie das geht, weiß ich leider nicht. Ob's da Datenbanken gibt? Oder man für jeden einzelnen Titel bei der GEMA nachfragen muss? Hast du Notenmaterial und/oder Texte? Vielleicht steht da was drin.
 
Ok. Danke sehr für die Antwort bzw. für den Link.

Gr. I.
 
Du darfst auf jeden Fall deine Cover online stellen, ja. Mach' aber deutlich, dass die Stücke nicht von dir stammen, nenne einfach die Titel und die Komponisten/Texter oder die Band, den Chor, ... von dem das Stück verröffentlicht wurde.

Da wäre ich sehr vorsichtig, ich habe schlechte Erfahrungen mit urheberrechtlich geschützten Bildern auf meiner Webseite gemacht, das war am Ende sehr teuer, ich hätte mir die Rechte im Vorfeld sichern müssen/zahlen müssen, so einfach war das.

Im Moment der Klage spielt der IST Zustand eine Rolle, dem gegnerischen Anwalt waren meine zukünftigen Absichten Wurst, wichtig war, was bis zur Klage geschah :)

Wie das mit all den Coverversionen auf YT und SC ist kann ich nicht sagen, weiss ich nicht, aber es wäre ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte, wenn die eine Chance sähen.....
 
Das echte und reine Cover ist schon einigermaßen geregelt.

Es muss das 100%ige Original repräsentieren, originalgetreu, ohne eigenes "Gedankengut".
Dann ist es quasi so, als wenn man einfach nur den Originalsong "abspielen" würde.

Man brauch keine weitere Genehmigung der Urheberverwaltung (Verlage), muss es bei der GEMA anmelden und dahin seine Abgaben bezahlen.
Und man muss Urheber und den Verlag benennen, sodass nicht der Eindruck entsteht es wäre ein eigenes Werk.
 
Man brauch keine weitere Genehmigung der Urheberverwaltung (Verlage), muss es bei der GEMA anmelden und dahin seine Abgaben bezahlen.

Heisst das im Klartext, das ich, würde ich zB einen Titel von Dylan vor ner Webcam singen und spielen, dieses Vid dann bei YT hochladen mit dem Titel, Holgi singt Dylan, sofort bei der Gema vorstellig werden muss und zahlen darf?
 
Man brauch keine weitere Genehmigung der Urheberverwaltung (Verlage), muss es bei der GEMA anmelden und dahin seine Abgaben bezahlen.

Heisst das im Klartext, das ich, würde ich zB einen Titel von Dylan vor ner Webcam singen und spielen, dieses Vid dann bei YT hochladen mit dem Titel, Holgi singt Dylan, sofort bei der Gema vorstellig werden muss und zahlen darf?

Ich verstehe es so, das du das Werk originalgetreu wiedergibst, als wenn man eine Schallplatte laufen lassen würde.
Dann brauchst du keine Urhebergenehmigung und musst nur die Aufführung bei der GEMA melden und dafür bezahlen, wieviel auch immer.

Wenn du das Werk veränderst, musst du jedoch beim Urheber oder dessen Verlage die Genehmigung einholen.
Dann muss das Ding unter neuen Vorzeichen weiterverwaltet und abgelöhnt werden.

Edit-1
YT und GEMA sind natürlich ein eigener Themenkreis :)
Aber wenn du es aufführst oder auf deiner Webseite spielst etc. musst du die GEMA einbinden.
 

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