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Hey Leute, habe mal eine Frage..

Ich möchte in Zukunft als Komponist, Songwriter arbeiten und eventuell auch selbst Songs veröffentlichen. Reicht dafür meine Steuernummer beim finanzamt bis zu einem bestimmten Einkommen aus?
 
Keiner da der aus Erfahrung reden kann? Mir gehts darum, wenn ich Instrumentals oder ganze Songs an Künstler verkaufe oder von mir gemachte Songs im Internet anbiete und die Künstler dort auch promote, muss ich extra eine Gbr gründen (oder GmbH) oder reicht die Steuernummer die ich ich beim Finanzamt für die Verrechnung von freiberuflichen Tätigkeiten erhalten habe?
 
Du weisst schon, welche "Hürden" (auch finanzieller Art, 25.000 Euro Stammkapital als Einlage für die GmbH, die auch nur dieser zu Verfügung steht, also NICHT dir, sondern nur der GmbH sozusagen) dabei auf dich zukommen?

Vor allem SO einfach lässt sich eine GmbH NICHT gründen, da gibt es sogenannte Vorgründungsgesellschaften usw. pipapo.

Grundsätzlich empfehle ich dir, dich mit deinem Steuerberater zu beraten, was für DICH am besten erscheint oder momentan ist.

Ich hab´s mal "geedited", damit die Sache mit dem Stammkapital ersichtlicher wurde)
 
Weder GbR noch GmbH. Eine GbR entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer Personen. Eine GmbH musst Du auch nicht gründen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen hier.
 
Ich ging davon aus, dass ein "Zusammenschluss" ( in Bezug auf die GbR) anstand oder ansteht, sonst wäre die Frage dahingehend doch erst gar nicht aufgekommen oder sehe ich da was falsch?
 
Hi,

zunächst wären Erträge aus dem Verkauf von Rechten an Songs "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit".

Das ist ähnlich als ob du vor Weihnachten im Nebenerwerb Weihnachtsbäume verkaufst.

Mit mehreren "Kollegen" ließe sich wirklich über eine Eintragung nachdenken, damit alles "Hand und Fuß" hat.

PS: Es sei denn, du verdienst ab Anfang schon so viel, dass du nicht mehr als "Kleingewerbe" gilst. Oder du hast Angestellte, etc ... dann solltest du dein Gewerbe anmelden. Darüber kann dich dann aber ein Steuerberater besser informieren.
 
Also ich habe einen Freiberuf beim Finanzamt angemeldet. Deine Steuernummer reicht da nicht aus, wobei ich auch nicht ganz verstehe, wovon Du da redest. Jeder hat eine Steuernummer, egal ob Freiberuf oder nicht. Geh zum Finanzamt, melde das an und beantrage gleich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Oder Du lässt Dich von der Ust-Pflicht frei stellen, allerdings hat es Vorteile wenn Du es doch machst weil Du dann ohne Ust. einkaufen kannst. Lass Dir blos kein Gewerbe aufschwätzen, bringt keine Vorteile. Ust. auf Rechnungen für künstlerische Dienstleistungen ist übrigens 7%. Wenn Du noch Fragen hast schreib ne PM oder frag die beim Finanzamt. Ein Steuerberater ist auch von Vorteil.
 
Feuervogel schrieb in #5:
Ich ging davon aus, dass ein "Zusammenschluss" ( in Bezug auf die GbR) anstand oder ansteht, sonst wäre die Frage dahingehend doch erst gar nicht aufgekommen oder sehe ich da was falsch?

Ich kann in der Fragestellung eigentlich nicht erkennen, dass von mehreren Personen die Rede ist. Dass die Frage nach GbR und GmbH dennoch gestellt wird, erkläre ich mir einfach damit, dass der TE verunsichert ist. Aber deshalb fragt er ja :).

Die in den weiteren Antworten angedeuteten Fragen nach

- Umsatzsteuerpflicht vs. Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
- Freiberuflichkeit vs. Gewerbeanmeldung
- Steuernummer vs. USt-IdNr.

haben zwar im weitesten Sinne mit dem Thema zu tun, müssen aber jeweils einzeln betrachtet werden, sonst entsteht daraus ganz schnell weitere Verwirrung.

Ich würde erstmal davon ausgehen, dass "Komponist" und "Texter" als freiberufliche Tätigkeiten gelten und daher die - bereits erfolgte - Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt reicht. Mit dem "Veröffentlichen" ist es dann vielleicht weniger eindeutig, je nachdem, was es alles beinhalten soll.
 
Du weisst schon, welche "Hürden" (auch finanzieller Art, 25.000 Euro Stammkapital als Einlage für die GmbH, die auch nur dieser zu Verfügung steht, also NICHT dir, sondern nur der GmbH sozusagen) dabei auf dich zukommen?

Vor allem SO einfach lässt sich eine GmbH NICHT gründen, da gibt es sogenannte Vorgründungsgesellschaften usw. pipapo.

ja klar, also ich habe mich mit der Gründung der verschiedenen gesellschaftsformen schon auseinandergesetzt. Die GmbH habe ich jetzt einfach mal so in den Raum geworfen. Würde dann in naher Zukunft eine Limited anstatt GmbH gründen. Soweit ich weiss hat es die selben Vorteile wie eine GmbH was die beschränkte Haftung betrifft, aber das Mindestkaptial beträg nur 1 € so viel ich weiss. Allerdings kommt dies erst in Frage wenn meine Umsätze auch dem entsprechend sind. Vorher lohnt sich der ganze Aufwand mit Papierkram usw. ja gar nicht.


GbR entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer Personen.
Das weiss ich. Ich hätte mich nur "provesorisch" mit meinem Schwager zusammengetan wenn es notwendig gewesen wäre.


zunächst wären Erträge aus dem Verkauf von Rechten an Songs "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
genau das wäre ein Punkt.
Hinzu kommen (in Zukunft) Verkäufe über Itunes und die Künstlerpromotion auf der Homepage meines Projektes. (weiss nicht ob ne homepage bzw. die Promotion von Künstlern und dessen Musik da eine Rolle spielt)


so ich habe einen Freiberuf beim Finanzamt angemeldet. Deine Steuernummer reicht da nicht aus, wobei ich auch nicht ganz verstehe, wovon Du da redest. Jeder hat eine Steuernummer, egal ob Freiberuf oder nicht.
Jeder hat ja beim Finanzamt eine Steuerindentifikationsnummer. Ich habe bereits vor mehreren Jahren einen Freiberuf beim Finanzamt angemeldet und habe hierfür eine extra Steuernummer erhalten die ich auf Rechnungen angeben musste.


Ich würde erstmal davon ausgehen, dass "Komponist" und "Texter" als freiberufliche Tätigkeiten gelten und daher die - bereits erfolgte - Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt reicht. Mit dem "Veröffentlichen" ist es dann vielleicht weniger eindeutig, je nachdem, was es alles beinhalten soll.

Ok dass heisst solange ich Songs an Künstler bzw. deren Labels Verkaufe (dazu zähle ich einmal Honorar für Produktion, prozentuale Beteiligung,und Gema Tantiemen) reicht die Anmeldung der Freiberuflichen Tätigkeit solange das Einkommen unter einem bestimmten jährlichen Betrages liegt. (soweit ich weiss 17.500€).

Sollte ich allerdings dann eigene Songs im Internet wie z.B. Itunes, Musicload usw. anbieten müsste ich ein Kleingewerbe anmelden oder mir einfach eine Umstastzsteuerindentifikationsnummer beantragen?
 
Hier mal ein Link mit diversen Infos bezüglich Freiberuflichkeit:
http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeiten-0261.html

Habe auf dern von dir verlinkten Seite folgendes gefunden.


Tipps, Checkliste

Folgende, kleine Liste von allgemeinen Merkmalen freier Berufe hilft bei einer ersten Einordnung der eigenen Tätigkeit. Freiberuflichkeit
erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
liegt nicht vor, wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden
lässt die eigene Arbeitsleistung (oft Dienstleistung) im Vordergrund stehen, während bei Gewerbetätigkeit häufig der Kapitaleinsatz (z.B. im Handel sowie hohe Anfangsinvestitionen für Aufbau eines Geschäftes) dominiert




So wie ich das versteheh heisst es, solange ich nichts selbst in den Handel bringe wie Singles oder Alben (was ja auch als Massenproduktion zu sehen ist) gelte ich als Freiberufler. Sobald ich aber etwas kommerziell veröffentliche bin ich gewerbesteuerpflichtig?
 
Ich bin kein Steuerberater, von daher will ich mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich weiß nicht mal, ob ich selber alles richtig mache.
Von einer Beschränkung auf 17.500 € weiß ich allerdings nichts. Kannst soweit ich weiß so viel verdienen wie Du willst. Die Frag eist eher ob es eine nebenberufliche Tätigkeit ist oder ob sie hauptberuflich ist.
 
on einer Beschränkung auf 17.500 € weiß ich allerdings nichts. Kannst soweit ich weiß so viel verdienen wie Du willst. Die Frag eist eher ob es eine nebenberufliche Tätigkeit ist oder ob sie hauptberuflich ist.
Oh dann habe ich das mit dem Kleingewerbe verwechselt. Also zurzeit ist es noch nebenberuflich. Werde aber mal am Montag morgen beim Finanzamt anrufen und mal nachfragen. Denke aber dass ich, solange icht nichts kommerziell verwerte, ganz gut als Freiberufler fahre.
 
Die 17.500 EUR betreffen die Umsatzsteuerpflicht und die sog. Kleinunternehmerregelung. Letztere kann man wahlweise in Anspruch nehmen, wenn der Jahresumsatz 17.500 EUR nicht überschreitet. Dann entfällt der Ausweis von Umsatzsteuer in eigenen Rechnungen, die Vorsteuer aus Fremdrechnungen kann aber auch nicht abgezogen werden. Ein "Kleinunternehmer" kann dabei auch Freiberufler sein und somit nicht der Gewerbesteuer unterliegen (und wäre zumindest in diesem Sinne des Wortes auch kein Gewerbetreibender).

Es geht aber keinesfalls darum, dass man nicht über 17.500 EUR verdienen darf, weil dann irgendwas Schlimmes passiert.
 
So wie sts das schreibt stimmt das. Hier das entsprechende Formular, das typischerweise dann ausgefüllt werden muss:
http://www.existenzgruendung.umbra-online.de/Download/339,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf

Die Frage ist, ob du Freiberufler-Status bekommen kannst, da dies an feste sog. Katalog-Berufe und katalogähnliche Berufe gebunden ist. Und ob Songwriter/ Komponist bzw. die Nebentätigkeit, die du anmelden willst da reinpasst, entscheidet das Finanzamt.

Mein Tipp bzgl. Kleinunternehmerregelung: hast du eher Privatpersonen als Auftraggeber und vglweise wenige Investitionen zu tätigen -> umsatzsteuerbefreit (immerhin 19% günstiger)
Eher Unternehmen als Auftraggeber, dann keine Umsatzsteuerbefreiung...

Am Ende musst du für deine Steuererklärung in beiden Fällen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, wo du Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellst.

Hoffe, das hilft.
VG
 

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