Fragen zu Gewerbe

smeyli

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Ich habe seit 01.01. ein kleingewerbe angemeldet, um bei konzert-gagen und cd-verkauf auf der richtigen seite zu sein.
natürlich sind das auf's ganze jahr gesehen, kleine beträge, da wir nur einige konzerte pro jahr machen - also mehr als hobby.

am ende des jahres müssen ja einnahmen und ausgaben gegenübergestellt werden.
da wir viel equipment kaufen, laufende kosten haben (versicherung/raummiete usw.)
werden die ausgaben mit sicherheit höher sein.
was sagt das finanzamt dazu? klar, am anfang muß man investieren, doch wenn diese konstellation so bleibt? was dann?

wäre es bei diesem fall besser, auf die MwSt. zu verzichten - also MwSt. nicht extra auszeichnen?

nebenbei verkaufen wir noch CDs und Shirts.
Online kann man natürlich eine Rechnung schreiben, doch was ist mit dem Verkauf auf Konzerten? Ich habe selbst noch nie eine Rechnung erhalten, wenn ich CDs auf anderen Konzerten gekauft habe. :nonono:
Wie wird sowas verrechnet?

es gibt sicher einige hier, die mir infos geben können, da das gebiet für mich noch neu ist.

vielen dank!
 
"am ende des jahres müssen ja einnahmen und ausgaben gegenübergestellt werden.
da wir viel equipment kaufen, laufende kosten haben (versicherung/raummiete usw.)
werden die ausgaben mit sicherheit höher sein.
was sagt das finanzamt dazu? klar, am anfang muß man investieren, doch wenn diese konstellation so bleibt? was dann?"

Dann wird das Finanzamt irgendwann sagen, dass du das Ganze bestimmt nur als Hobby betreibst, weil keine Gewinnabsicht zu erkennen ist. Und damit verlierst du dein Gewerbe, kannst nix mehr absetzen und kriegst eventuell noch ne Steuerprüfung über vergangenes.
Wann das passiert, kann ich dir auch nicht sagen.

Schau mal unter www.online-clinics.de bei den Workshops den Steuernworkshop an. Da steht das genauer!
 
Ja. Nach einigen Jahren des Verlustgeschäfts wirst Du wegen Hobby von Deiner Steuerpflicht befreit. Dann darfst Du natürlich auch keine MwSt. mehr berechnen weil Du nicht mehr "Vorsteuerabzugsberechtigt" bist.

Am besten, Du sprichst das Ganze mit einem Steuerberater durch da das nicht so einfach ist. Einkünfte, die aus nichtselbständiger Arbeit entstanden sind müssen mit denen aus dem Musik-Schaffen zusammen betrachtet werden - lohnt sich aber auf alle Fälle.

Grüße
Noise
 
@strangewalker: sehr interessanter artikel.
muß ich mir noch 2 mal durchlesen, denn so viel kann man ja nicht mit einmal aufnehmen.

klar, besteht eine gewinnabsicht, doch man kann ja nicht im vorfeld sagen, ob die rechnung im positiven aufgeht.
ich werde diese thematik besser mal mit einem steuerberater durchsprechen, damit auch alles hand und fuß hat.
 
Ist auf jeden Fall am besten. Musik ist halt so ein Grenzfall. Wenn jmd ein Geschäft aufmacht ist klar, dass er Gewinnabsicht hat und wenn es nicht klappt, wird er es irgendwann aufgeben. Als Musiker wirst du aber auch bei Nicht-Erfolg weitermachen, es könnte ja irgendwann mal klappen. "Hobby zum Beruf machen" - der Übergang ist halt fließend und das Gesetz macht da keinen Unterschied!

Viel Glück!
 
Es besteht eine Gewinnabsicht, ja. Entscheidend, dass man das Gewerbe trotz Verlusten über Jahre aufrecht erhalten kann ist nachweisbares Marketing. Du musst also den Versuch unternommen haben, Kunden zu gewinnen. Das können z.B. kostenpflichtige Anzeigen in Fachtiteln sein. Mit einem Steuerberater musst Du ohnehin sprechen, sonst kommst Du mit Anmeldung des Gewerbes automatisch in die 1monatige Vorsteuerberechnung, was sehr lästig ist. Ein Steuerberater soll hier den Rhythmus auf mindestens halbjährlich ändern. Auch die Steuererklärung sollte von einem "Angehörigen der Steuerberatenden Berufe" unterzeichnet sein, das bringt (finanziell mehr als es kostet).

Grüße
Noise
 
HI,

ein Steuerberater kann nicht einfach die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen steuern. Wenn man ein Gewerbe neu anmeldet, muss man erst mal jeden Monat die Anmeldung machen. Erst wenn du das Gewerbe über ein Jahr betrieben hast, kriegst du evtl. die Möglichkeit, auf vierteljährlich umzustellen.

Die Sache mit der nachweisbaren Absicht, Gewinne zu erzielen, oder doch eher Einordnung als Liebhaberei / Hobby wird vom Finanzamt / Gericht im Einzelfall entschieden. Patentrezept gibt es da keins. Nachweisbares Marketing ist sicherlich ein Aspekt, der hilft.
Die Frage, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist oder von der Kleinunternehmerregel Gebrauch macht und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt / als Vorsteuer abziehen darf, gibt letzten Endes nicht den Ausschlag, ob ein Gewerbe vorliegt.
Ein allgemeiner Tipp so als Richtschnur könnte sein: Wenn nach 3 Jahren kein Gewinn erzielt wird, dann lieber das Gewerbe wieder abmelden. Es sei denn, man kann dem Finanzamt plausibel machen, warum die Gewinne länger auf sich warten lassen.

Gruß Rainer
 
ein Steuerberater kann nicht einfach die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen steuern. Wenn man ein Gewerbe neu anmeldet, muss man erst mal jeden Monat die Anmeldung machen. Erst wenn du das Gewerbe über ein Jahr betrieben hast, kriegst du evtl. die Möglichkeit, auf vierteljährlich umzustellen.

Kann ich nicht bestätigen. Meine Aussage war insofern verkürzt, als dass ein Steuerberater es in der Tat nicht "steuern" kann, er kann es beantragen und entsprechend begründen. Ob das Finanzamt der Argumentation bezüglich Geringfügigkeit Glauben schenkt kommt sehr auf den Einzelfall an.

Die Frage, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist oder von der Kleinunternehmerregel Gebrauch macht und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt / als Vorsteuer abziehen darf, gibt letzten Endes nicht den Ausschlag, ob ein Gewerbe vorliegt.

Habe ich auch nicht behauptet. Andersrum wird daraus ein Schuh: Man darf nur dann MwSt. in Rechnung stellen, wenn man diese auch abführt, man also "vorsteuerabzugsberechtigt" ist. Das ist der interessante Aspekt bei "praktizierenden Musikern" - Instrumente werden dadurch sofort um 16% billiger weil die gezahlte MwSt. gegen die eingenommene sofort verrechnet werden kann. Aber dann wird in der Regel ein Gewerbe vorliegen.

Ein allgemeiner Tipp so als Richtschnur könnte sein: Wenn nach 3 Jahren kein Gewinn erzielt wird, dann lieber das Gewerbe wieder abmelden. Es sei denn, man kann dem Finanzamt plausibel machen, warum die Gewinne länger auf sich warten lassen.

Das finde ich interessant. Was passiert, wenn das Finanzamt seinerseits tätig wird und ein Hobby unterstellt? Ist es von Vorteil, wenn man nach drei Jahren selber abmeldet?

Alles in Allem sieht man meines Erachtens an dieser Diskussion schon sehr gut, wie spitzfindig das alles ist. Es unterstützt nur meine These, dass man hier einen Steuerberater konsultieren sollte, um sich nicht irgendwann Nachteile einzuhandeln.

Grüße
Noise
 
Hi NoiseAreUs,

Seit irgendwann in 2002 gilt bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung folgendes:

§18 I UStG: „Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer … selbst zu berechnen hat. …“

§ 18 II 4 UStG: „Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“

An die monatliche Voranmeldung bist Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest und dich auch als Kleinunternehmer für Umsatzsteuerpflicht entschieden hast, erstmal gebunden. Mit oder ohne Steuerberater. Ob Du nach über einem Jahr auf vierteljährliche Voranmeldung gehen kannst, hängt davon ab, wieviel Umsatzsteuer du im Vorjahr abzuführen hattest. Da geht es dann nicht um Glauben wegen Geringfügigkeit, sondern um konkrete Beträge.


Zitat:

Instrumente werden dadurch sofort um 16% billiger weil die gezahlte MwSt. gegen die eingenommene sofort verrechnet werden kann. Aber dann wird in der Regel ein Gewerbe vorliegen

Zitatende.

Klar bis Du, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, auch vorsteuerabzugsberechtigt. Ist dasselbe. Aber dass dann in der Regel ein Gewerbe vorliegt, ist Quatsch. Stell Dir mal vor, Du bist Millionär, und Deine Ehefrau macht als Kunstliebhaberin und aus lauter Langeweile einen Kunsthandel auf. Denn es schadet ja nicht, die ach so drückende Steuerlast etwas zu senken. Dann kauft sie also Schinken auf Schinken ein, wird sie seltsamerweise nicht mehr los - 2/3 davon hängen ja in der Wohnung-, und produziert übers Jahr ca. 500.000 EUR Verlust. Das FA erstattet ihr 68.965,52 EUR. Nach dem dritten Jahr kauft ihr das FA das Gewerbe nicht mehr ab und klagt über 200.000,- EUR ein, weil es erkannt hat, dass hier nur Liebhaberei vorliegt.

So einen Fall gab es wirklich. Wollte damit nur mal klarmachen, dass es auf ein paar Nullen vor dem Komma nicht ankommt. Ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder sich als Kleinunternehmer davon befreien lässt, hat mit der Frage, ob man ein Gewerbe betreibt, nichts zu tun.

Vom Bruttopreis aus gerechnet kriegst du nicht 16%, sondern ca. 13,8% als Vorsteuer erstattet *klugscheiß* *nicht-verkneifen-kann ;-)

Zitat:

Ist es von Vorteil, wenn man nach drei Jahren selber abmeldet?

Zitatende.

Antwort: Radio Eriwan. ;-) Dann kannst du dem Finanzamt wenigstens sagen, dass du eingesehen hast, dass es mit deiner Geschäftsidee Essig ist, und die Konsequenzen draus gezogen hast. Das verbessert Deine Prozesschancen also.

Ein Steuerberater muss nicht in jedem Fall konsultiert werden. Erstmal muss man genug Umsatz machen, damit sich dessen Rat / Arbeit überhaupt lohnt, denn der kostet auch Geld. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass mir das Finanzamt auch gerne bei meinen Fragen weiterhilft.

Gruß Rainer
 

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