Kleinunternehmer-/Gewerbeanmeldung?

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StupidGenius09

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Hallo liebe r.de-Gemeinde,

auch wenn ich mir fast sicher bin, dass diese Fragen schon gestellt wurden, möchte ich sie nochmal gesammelt und für meine spezielle Situation stellen:

Meine Freunde und ich (insgesamt drei Personen) machen jetzt seit einigen Jahren Musik. Wir treten (normalerweise) akustisch auf kleineren Bühnen und auf Privatveranstaltungen auf (Geburtstage, o.Ä.), seltener auch genrespezifisch auf größeren Veranstaltungen (und Bühnen).

Nachdem diesen Winter fleißig geschrieben wurde, haben wir jetzt ein eigenes, kleines Zehn-Lieder-Album "vorbereitet". Wir haben ein von Bekannten empfohlenes Tonstudio gefunden, was uns das "Komplett-Paket" gibt, also Aufnahme, Mischen, usw. Nun wollen wir ca. 300 CDs pressen lassen, und diese dann bei Auftritten unter die Leute bringen. Da wir bisher insgesamt nicht besonders viel damit verdient haben (auf das ganze Jahr gerechnet vielleicht 1000-2000 €, wie gesagt, das nochmal durch drei geteilt), haben wir uns bisher nicht groß bei Finanzamt oder ähnlichem vorstellig gemacht. Es war ein Hobby, wo man hier und da schon mal etwas zugesteckt bekam. (Die Hälfte des Geldes wurde meistens während des Wochenendes auch wieder an Verpflegung abgegeben, mehr als ein Taschengeld haben wir uns wirklich nicht verdient.)

Zur Veröffentlichung der CD würden wir gerne ein "Release-Konzert" veranstalten. Dieses, so ist es bis jetzt geplant, soll in einer städtischen Einrichtung stattfinden, mit unserer Gruppe als offiziellen Veranstalter. Diesem Konzert sollen ca. 50 Leute beiwohnen, die Erlaubnis der Leitung der Einrichtung haben wir.

Da es also langsam in professionellere Gefilde abdriftet: Was müssen wir (gesetzlich gesehen) unbedingt tun? Dürfen wir überhaupt CDs verkaufen, ohne als Unternehmer/Gewerbe angemeldet zu sein? Wie üblich ist es in dem Rahmen, in dem sehr viele Hobbymusiker unterwegs sind, sich entsprechend anzumelden? Welche Strafe würde auf uns zukommen, wenn wir dies nicht täten?

Müssen wir als Veranstalter der CD-"Releasefeier" im gesondert angemeldet sein? Oder kann sich einfach jeder, der Lust hat, eine städtische Location suchen um "etwas zu feiern" solange es mit den Verwaltern der Location entsprechend abgesprochen ist? Dürfte dann bei dieser "Feier" etwas verkauft werden, ohne, dass man es entsprechend angemeldet hat?

Ich muss ehrlich zugeben, ich bin ein "Anhängsel" der Gruppe. Ich stelle mein Equipment und meine sehr bescheidenen Talente zur Verfügung und bin ehrlich gesagt bei Weitem nicht so interessiert an dem Projekt wie meine Freunde. Kann ich offiziell als "freier Mitarbeiter" dieser Gruppe gelten, ohne auch Steuererklärungen usw. schreiben zu müssen? Als ich mich dem Projekt angeschlossen habe, waren zwei, drei kleine Veranstaltungen pro Jahr Usus, mittlerweile hat sich die Gruppe sehr gut für die Ambitionierten entwickelt, ich selber bin aber nur mäßig begeistert. Ich plane nicht, ich bringe mich nur als Kritiker in den Schreibprozess ein. Deswegen bin ich persönlich erpicht darauf, so wenig "Extra-Arbeit" wie möglich auf mich zu nehmen. Dabei wäre ich auch bereit, meinen "Anteil" komplett der gemeinsamen Kasse zu überlassen. Wäre das rein gesetzlich gesehen eine Möglichkeit?
 
Eigentlich meldet man sich als nebenberuflicher Künstler, macht eine einfache EÜR, wenn am Jahresende wirklich was über bleibt. Zahlungen erfolgen als Honorar / Aufwandsentschädigungen. Meldung als "Einnahmen selbständig" in der normalen EKST-Erklärung. Als Künstler kannst Du über diese Schiene dann auch Kosten absetzen und sogar in kleinem Umfang CDs verkaufen, sofern es Promotion ist.

Da Du aber wohl hauptsächlich Equipment verleihst und nicht so richtig mitspielst, wäre der offizielle Weg, Dich als Tondienstleister zu registrieren und das dann auch mit Gewerbeschein. Die Musiker kaufen dann bei Dir die Leistung. Die CDs würde Ich aber nicht durchschleifen, sondern die das selber beim Studio oder Presswerk kaufen lassen.

Für beide gilt: Solange da immer ein Plus am Jahresende steht, geht das dauerhaft meistens durch. Musst halt eine extra Steuererklärung machen. Dann kannst Du auch Geräte absetzen und alles andere.

So wie Du das aber beschreibst, wird das FA da gfs aber kein Gewerbe im steuerrechtlichen Sinn sehen, weil die Gewinnabsicht nicht eindeutig geklärt ist. Es kann Dir passieren, daß das als extremes Hobby ausgelegt wird, Du dann die Einnahmen versteuern musst, die Ausgaben aber nicht abziehen kannst. Der Hintergrund ist der, dass zu Viele auf den Trichter gekommen sind, ihr Hobby "zum Beruf" zu machen und es vom FA finanzieren zu lassen. Daher sollte bei einem Gewerbe auch ein entsprechender Umsatz vorliegen und es sollte plausibel sein, daß Du in dem Gewerbe qualifiziert bist, also eine Ausbildung hast. Ansonsten müsste das schon die Haupterwerbsquelle sein, vor allem bei reinen erleihern.

Bei Musikern und "Tonstudioinhabern" höre Ich immer mal wieder, daß das FA ihnen die Gewinnabsicht aberkannt hat, weil das nur so vor sich hinplätscherte - besonders, wenn sie einen ganz anderen Hauptberuf hatten und das nur so nebenher gemacht haben.

Das Beste ist, man fährt die Gruppe wie einen Verein und macht keine Gewinne. Du bist dann zwar nicht gemeinnützig, also nicht steuerbefreit und auch nicht spendenemfangsberechtigt, zahlst aber keine Steuern, wenn das Geld, das eingenommen wird, in die Bücher wandert , eine Kassenführer prüft und bestätigt, dass das alles wieder in Instrumente etc investiert wurde.

Beim Sport hatten wir das z.B. Wenn Du von einem Sponsor Geld bekommst und Geld gewinnst, musstest Du es versteuern. Floss es an den Verein und von dort an die Fahrer, war es nicht steuerpflichtig, solange das eben ein Nullsummenspiel ist.
 
Um es kurz zu sagen: Das Finanzamt interessiert sich nicht für Aktivitäten (Releaseparty, Tonträgerproduktion, Auftritte usw.), sondern für Einkünfte. Was hier beschrieben ist, läuft ohne Zweifel unter Liebhaberei. Was man vor hat, ist denen egal. Die (evtl. abzugsfähigen) Aufwendungen sind ja auch bei Musikern nicht unerheblich (Technik, Produktionskosten usw.). Für das Gewerbeamt ist desweiteren die Regelmäßigkeit der Tätigkeit von Bedeutung.

Wer sich in diesen Fragen unsicher fühlt, sollte sich auch einfach mal an sein zuständiges Finanz- bzw. Gewerbeamt wenden und die Situation vortragen. Die sind (auch) dafür da, solche Auskünfte zu erteilen. Ich habe da eigentlich immer eine passende Antwort bekommen. Man sollte da keine Scheu haben.
 
So wie mein Vorposter sehe ich das auch. Ich mach seit 23 Jahren Musik, nehm sie auf und hab sie teilweise selber vertrieben. Mir wollte da wegen den paar verkauften CD's noch keiner an's Bein pinkeln. Einfach machen!
 

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