Frage zum Musikrecht

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dj-sprengmeister

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Hi zusammen bin hier auf der Seite neu.
habe eine frage an euch zum Musicrecht oder bessergesagt zum Filmrecht.
Wie ist die Rechtslage wenn man aus einem Film einen kurzen dialog rausnimmt und dann diese Audiospur in sein selbst gemachtes Lied einfügt?
z.B.: wie Bushido oder viele hardtechno und Schranz DJ
 
Hallo und willkommen im Forum! :)

Das ist auf jeden Fall NICHT erlaubt, wenn du den Song irgendwo veröffentlichst.

Wenn du's nur privat für dich machst, sollte es keine Probleme geben (und kann es ja auch gar nicht ;) )

Du kannst mal mit der SuFu suchen, das Thema wurde hier schonmal diskutiert :)


Viele Grüße,
joe
 
ich wage mal zu behaupten: ist nicht erlaubt! Es sei denn Du holst
Dir von den Urhebern die Erlaubnis und zahlst entsprechend.
 
Wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn du damit Geld machen willst wirds problematisch.
 
Seh ich genauso!

Wenns für Dich, den Club und Deine Leude is.... who cares!?

Verticken solltest du's aber nicht!
 
Bitte verinnerlicht doch irgendwann einmal, dass eine Verletzung von fremden Rechten nichts, aber auch gar nichts damit zu tun hat, ob ein anderer dann damit Geld verdient oder nicht.

*seufz*
 
DaddyDufte schrieb:
Seh ich genauso!

Wenns für Dich, den Club und Deine Leude is.... who cares!?

Auch beim Club? Ein Club hat ja durchaus Gewinnabsichten (vorausgesetzt wir sprechen hier über einen Samstagabend Club...). Ich würde jetzt (rein imho) vermuten das dies nicht unproblematisch ist.

cu
cRUSh

Edit: Hätte vielleicht noch warten sollen mit dem schreiben (siehe Post von EarlGrey).
 
Natürlich kann die Aufführung im Club problematisch werden.

Alles, was unerlaubt Drittrechte verwertet und öffentlich aufgeführt wird, kann Probleme bereiten, wenn es dem Rechteinhaber missfällt und er Wind davon bekommt.
 
Es gibt meines Wissens eine sogenannte "Sample Klausel", d.h. wenn man nur ein paar Sekunden nimmt ist es rechtlich kein Problem.

Hat uns mal unser Dozent (arbeitet für Sat.1) in Musikrecht verraten... wieviel Sekunden die Grenze waren weiß ich allerdings nicht mehr...

Hier steht allerdings was anderes:

http://www.irights.de/index.php?id=302

Hier lautet die Regel: Ohne Erlaubnis des Originalautors ist es den meisten Fällen verboten, etwas aus einem fremden Musikwerk zu übernehmen. Zulässig ist es nur dann, wenn die übernommenen Teile so klein sind, dass sie keine „persönlich geistigen Schöpfungen“ darstellen.
 
Dozent?

Armes Deutschland.

In ein paar Sekunden kann ein ganzer Refrain passen, d.h., neben den Leistungschutzrechten an der Aufnahme könnten zusätzlich auch noch Urheberrechte verletzt werden!

Ich glaub´s nicht, was alles rumläuft und sich "Dozent" nennt!
 
Das immer wieder die selben Fragen gestellt werden, kann ich nachvollziehen, neue User und die Suchefunktion bietet natürlich nicht immer gleich die passende Antwort, oder zumindest nicht die, die man hören will.

Problematisch finde ich aber, dass immer wieder auch die selben falschen Antworten auftauchen und das auch von Usern, die schon länger dabei sind. So halten sich bestimmte Märchen über lange, lange Zeit ... man darf bis zu so und so viel sekunden sampeln, wenn man mit etwas nichts verdient, kann man auch alles verwenden, seine Urheberschaft beweißt man am besten mit einem Einschreiben an sich selber ... etc.

Ich finde es immer sehr grenzwertig wenn man in einem Rechtsforum ließt: "aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ..."

Ich meine die Leute sollten hier klare Antworten haben. Man darf etwas, oder man darf es nicht und fertig. Hier geht es ja nicht darum, ob ich mal einen Effekt so, oder so verwende, nichts was man löschen oder rückgängig machen kann. Wer sich hier die Ratschläge holt und auf die falsche Antwort vertraut, für den kann das richtig teuer werden und sein Leben kann sich sehr unangenehm verändern.

Wenn man was produziert, dann will man es auch mal jemanden vorspielen, oder weitergeben und schon, wenn man etwas seinem besten Freund schickt, ist das quasi unkontrollierbar veröffentlicht :) Kein Mensch kann garantieren und vorhersehen, was das dann noch für Wege geht.

Einfach lieber gleich die Zeit für legale und einwandfreie Sachen verwenden und dann problemlos damit an jede Öffentlichkeit gehen können.

Vielleicht also einfach mal bei aller Hilfsbereitschaft überlegen, dass gerade hier Antworten Hand und Fuss haben sollten und Spekulationen mehr schaden, als nützen können.

Sorry, wenn ich grad mal spielverderbend den Moralapostel spiele :)

Gerd
 
@EarlGrey

Natürlich ist es nicht erlaubt und kann problematisch werden.

(bist du DJ?)

Ich lege alles mögliche auf. Bringe samples von filmen, interviews usw ein. Ich spreche also aus erfahrung und nicht aus dem stgb, ohne frage.
Dass im endeffekt jeder selber entscheiden muss, ob er das Risiko eingehen möchte, ist hoffentlich klar.
Ich möchte kein Maß sein - lediglich ein Beispiel für einen "naiven" DJ, der noch keine Probleme mit dieser Einstellung hatte.

Wenn Du oder ein anderer Admin hier nicht wollen, dass ich solche Sachen ausspreche, lasse ich es. Ich will niemanden in versuchung bringen oder Unwahrheiten verbreiten! AUSSCHLIEßLICH Ansicht und Erfahrung.

Freundliche Grüße
 
Bei HR tauchen immer wieder Beiträge aus der "Grauzone" auf! Wenn´s
um Musikrecht geht, sollte man das aber bleiben lassen...
 
@DaddyDufte:

Es muss einfach sauber getrennt werden zwischen dem, was erlaubt ist, und dem, was gemacht wird.

Wenn einer danach fragt, was er darf, dann muss auch korrekt geantwortet werden.

Wenn Du Deine Erfahrungen aus der Praxis weitergibst, ist das auch für viele eine wichtige Information, aber dann schreibe halt dazu, dass es Deine Praxiserfahrung ist und nichts mit der Rechtslage zu tun haben muss.

Steuerhinterziehung ist bei vielen ja auch fast ein Volkssport, und Zumwinkel hätte bestimmt bis vor ein paar Tagen jedem Wohlhabenden eine Liechtensteinsche Stiftung als todsichere Vermögensanlage empfohlen, so aus der Praxis heraus. ;)
 
BarneyB schrieb:
Es gibt meines Wissens eine sogenannte "Sample Klausel", d.h. wenn man nur ein paar Sekunden nimmt ist es rechtlich kein Problem.

Hat uns mal unser Dozent (arbeitet für Sat.1) in Musikrecht verraten... wieviel Sekunden die Grenze waren weiß ich allerdings nicht mehr...

Ja, es sieht wirklich schlimm aus an unseren Hochschulen...

Die Herren Vanilla Ice aber auch Sammy Deluxe und sogar Mercedes Benz waren so dämlich, sich auf den Rat solcher Hornochsen zu verlassen.
Ergebnis: Totalverlust-
Sammy musste wegen einem einzigen Sample von Moody Blues, das auch noch etwas verfremdet war, die gesamten Einnahmen seines Debütalbums rüberschieben.
Genauso erging es Vanilla Ice mit "Ice ice Baby" weil er die Basslinie aus "Under Pressure" von Quenn/David Bowie benutzt hat.

Mercedes Benz wurden von ZZ-Top verklagt.
Die mussten daraufhin den gesamten Werbespot einstampfen.
("La Grange")

Das waren nur einige Beispiele, die eigentlich jeder schon kennen sollte, der gelegentlich mal einen Blick in die Fachpresse wirft.



1. Der Scheck ist unterwegs.
2. Das machen wir hinterher im Mix.
3. Man darf 3 Sekunden klauen.


Das Internet eignet sich geradezu ideal zur Verbreitung von Schwachsinn.
Weiter so!

:D

Übrigens :
110011

:D
 

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