Instant Liverecording - GEMA, Musikrecht,...?

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mackolo

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Instant Liverecording –Musikrecht

Hallo liebe Leute,
ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Thema „Instant-Liverecording“.
In aller Kürze bedeutet das: ein Konzert mehrspurig aufzunehmen, DAW basierend zu mischen und kurz vor Schluss zu vervielfältigen, so dass der Mitschnitt nach dem Konzert dem Publikum zum Kauf zur Verfügung steht.
Die technische Seite habe ich ganz gut im Griff, doch musikrechtlich habe ich durch meinen technischen Studiengang wenig Background Wissen.
Deswegen würde ich mich freuen wenn ihr eure Erfahrungen über GEMA & Co für diesen besonderen Fall des Liverecordings mit mir teilt.

Hier ein paar Fragen die mir bisher im Kopf schwirren:

- Was muss ich grundsätzlich alles bei einem Verkauf eines Livemitschnittes rechtlich beachten?
- Ist die GEMA in meinem Fall das einzige Organ bei der Abwicklung solcher Dinge?
- Was ist bei eigenen Songs der Band?
- Was ist bei Coversongs?
- Gibt es einen Unterschied, ob eine Band bei einem Label ist oder nicht?
- Muss man im Vorfeld schon etwas anmelden/klären, oder reicht das nach den Aufnahmen und dem Verkauf?
- Wer muss sich normalerweise um die rechtliche Seite kümmern? Veranstalter, Band oder derjenige der den Mitschnitt aufnimmt und verkauft?
- ist das ganze Prozedere auch notwendig, wenn der Mitschnitt nur an dem Abend und nur in begrenzter Stückzahl an das Publikum verkauft wird?
- Muss eine solche CD dann auch die übliche Bedruckung (GEMA usw.) haben?
- Wer hat evtl. anfallende Gebühren zu zahlen?

Danke für eure Posts. Düfte auch für andere interessant sein, die sich mit Liverecording beschäftigen.
Sollte jemand technische Fragen oder auch Anregungen zum Instant Liverecording haben kann er sich gerne in einer PM bei mir melden.

Grüße!
 
Sorry für off-topic, aber wie muss/darf ich mir das Unterfangen vorstellen, ich hab da nur Fragezeichen im Kopf.

Eine Band spielt bei einem Gig sagen wir mal nur 60 Minuten, diese 60 Minuten nimmst Du auf, mehrspurig.

Zooom...Schlussakkord...die Band lässt sich feiern... es werden Zugaben gefordert und gegeben... und in der Zeit "mischst" Du mal eben x Spuren von y Songs mit einer Gesamtlänge von 60 Minuten und dann willst Du auch noch CDs erstellen und vervielfältigen... Sorry, wenn ich da naiv frage in welchem Zeitrahmen das stattfindet?
 
Kein Problem mit dem Off-Topic. Besser einer schreibt als keiner ;-)
Meine Frage war doch eigentlich klar, oder? Naja ich formuliers es glaub nochmal kürzer und prägnanter...

Zu deiner Frage: Fast genau so ist es. Und das ist auch keine Neuerfindung, sondern wird und wurde schon mehrfach gemacht. Der Mix entsteht während dem Konzert und ist somit unveränderbar. Deswegen muss man sich nach Soundcheck und Probe eben Zeit nehmen um ein guten Grundsound (Plugins usw. ) zu schrauben.

Ich mach es im Jazz Bereich und da ist es noch "einfacher" nen akzeptablen Sound zu machen.
Für Pop Rock Geschichten sollte man schon einen erfahrenen Toningenieur in nem Ü-Wagen mit guter Tonregie haben.

Kurz vor der Zugabe wird in beiden Fällen dann schon vervielfältigt.

Also es geht auf jeden Fall in der Zeit. Darf halt kein "Fehler" passieren ;-)

So und jetzt los zu den rechtlichen Antworten liebe Leut ;-P Ne im Ernst, ihr würdet mir sehr helfen!
 
Ich fang mal an. Sind eine Menge Fragen!



- Wer hat evtl. anfallende Gebühren zu zahlen?
Der Produzent der CD.

- Muss man im Vorfeld schon etwas anmelden/klären, oder reicht das nach den Aufnahmen und dem Verkauf?
Wie bei allen Veröffentlichungen muss eine Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers zur Veröffentlichung der Verfielfältigung vorliegen.
 
Moin,
da hab ich aber ne Frage im Vorfeld, die nicht beantwortet ist:

Verkaufst du oder die Band die vervielfältigungen nach dem Konzert?

Wenn du das verkaufst, ohne die Band eindeutig bzw. schriftlich um Genehmigung zu fragen, dann bekommst du Probleme, das sollte auf jeden Fall vertraglich wasserfest sein!

Verkauft die Band, und du trittst nur als Dienstleister zur Vervielfältigung auf, dann ist das relativ easy. Im Grunde brauchst du dich um nix zu kümmern ausser einen Fix- oder umsatzbeteiligten Betrag auszuhandeln.
 
im Falle meiner Arbeit werde ich es nicht verkaufen, sondern zu Feedback Zwecken kostenlos an ausgewählte Besucher geben.

Das Konzept über das ich auch schreiben will, sieht jedoch vor den Mitschnitt zu verkaufen. Natürlich in Absprache mit der Band.

Es wird bestimmt beide Fälle geben:

Einmal ist die Band Auftraggeber, das andere Mal biete der Dienstleister (in dem Fall ich) das Recording an.

In beiden Fällen müssen natürlich Absprachen stattfinden.

Ich muss aber generell für beide Fälle wissen wer alles in die Sache involviert ist und wer wen fragen muss (GEMA, Produzent, Label,...)???!!

Hat eine Band überhaupt noch etwas zu melden wenn sie irgendwo unter Vertrag ist?
 

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