Frage zu CC-BY-SA Lizenz

J

j8i

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Hallo,

kennt sich jemand GUT mit den Creative-Commons Lizenzen bezüglich Musik aus ? Ich würde gerne Musik unter dieser Lizenz (ATTRIBUTION-SHARE ALIKE) veröffentlichen, habe aber einigeFragen dazu die ich durch Internet-Recherche noch nicht beantworten konnte:

1.) Musik unter einer CC-Lizenz anzubieten heisst nicht dass ich sie gratis anbieten MUSS, oder ? wenn ich sie verkaufe kann sie der Käufer dann aber legal an beliebig viele andere Menschen weitergeben, sie vervielfältigen und verändern, ist das korrekt (das wäre kein Problem für mich, möchte nur wissen ob das so stimmt) ?

2.) Ich werde die Musik anfangs sicher gratis online zum Download stellen, wenn ich mich aber morgen dazu entscheide die Musik zusätzlich auch auf CD´s oder mit Bonusmaterial per Internet für ein paar € unter der selben Lizenz zu verkaufen kann ich das machen (hängt irgendwie mit der ersten Frage zusammen, ja...) ?

3.) Wenn ein dritter meine Musik (egal ob verändert oder nicht) verkauft (was ja möglich wäre da ich kommerzielle Nutzung nicht verbiete) , dann muss er sie ja wegen des SHARE-ALIKE unter derselben Lizenz verkaufen. Was bedeutet dies dann genau, dass seine "Kunden" die Musik auch wieder legal weitergeben, verändern usw. dürfen ?

Hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt, ansonsten stehe ich natürlich für Fragen und weitere Infos zur Verfügung, ich denke mal das Thema könnte auch für andere interessant sein.

Danke und Grüsse,

j
 
Zu 1. und 2.:
Du musst sie nicht gratis anbieten, genau. Du darfst auch verkaufen. (= Antwort auf 2.)
(Nur hat halt jeder die Erlaubnis, es kostenlos irgendwo runterzuladen, aber das weißt du ja)

Du wirst durch CC sowieso nicht in deinen eigenen Rechten als Urheber eingeschränkt. Du gibst nur Rechte an die Allgemeinheit "weiter", z.B. bzgl. Vervielfältigung.

Ja, ist korrekt.

3.:
Wenn ein dritter einen Song von dir, der unter BY-SA steht, z.B. auf einem Sampler verkauft, muss er dir nicht nur Credit geben, sondern eben auch den Sampler unter die CC Lizenz stellen, sodass dann wieder jeder den Sampler kopieren und nutzen darf etc.
Beim Covern würde dann aber meiner Meinung nach nur derjenige, der deinen Song covert, genannt werden müssen; du nicht.

PS: Kann mich natürlich auch in irgendeinem Punkt irren; bin aber schon länger CC-Fan und glaube, das ganze halbwegs verstanden zu haben. ;)
 
Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort, ich glaube schon dass du recht hast, aber wir werden ja sehen ob jemand eine andere Meinung dazu hat. Grundsätzlich dachte ich schon dass es so ist wie du sagst, war aber durch die Recherche auf verschiedenen Sites die nicht besonders verständlich und klar waren jetzt doch noch irgendwie verwirrt :)

Wenn jemand dann einen Sampler mit einem Song von mir NICHT unter CC-Lizenz verkaufen will dann muss er mich eben kontaktieren und ich kann ihm explizit die Erlaubnis dazu geben oder auch nicht, wies ja auch in den CC-Lizenzen steht, klingt gut.

So gesehen ist eine BY-SA - Lizenz meiner Meinung nach einer Lizenz, welche kommerzielle Nutzung nicht erlaubt eindeutig vorzuziehen wenn man schon unter CC-Lizenz veröffentlicht... Vor allem weil der "Copyleft"- Gedanke so weitergetragen wird.
 
Leokuon:
Du gibst nur Rechte an die Allgemeinheit "weiter", z.B. bzgl. Vervielfältigung.
= Nutzungsrechte

Beim Covern würde dann aber meiner Meinung nach nur derjenige, der deinen Song covert, genannt werden müssen; du nicht.
Finde ich nicht, covern ist ja unverändertes nachspielen, der Urheber (und Lizenzgeber) des Songs bleibst Du, und die BY-Klausel behält ihre Güligkeit. Die behält sie aber auch beim Sampeln oder anderweitiges Übernehmen von Teilen Deines Werks (in diesem Fall gibt es ja keine ND-Klausel).

j8i:
So gesehen ist eine BY-SA - Lizenz meiner Meinung nach einer Lizenz, welche kommerzielle Nutzung nicht erlaubt eindeutig vorzuziehen wenn man schon unter CC-Lizenz veröffentlicht...
SA und NC schließen sich nicht aus: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/deed.de
 
chrk schrieb:
SA und NC schließen sich nicht aus:

ja, ich weiß, hab mich aber wie gesagt bewusst gegen NC entschieden.

Betreffend covern: Wenn jemand einen Song von mir (den ich unter CC-BY-SA veröffentlicht habe) covert oder Auszüge daraus verwendet und das Ergebnis als Download o.ä.veröffentlicht muss er mich natürlich namentlich nennen (wegen BY) und ihn wieder unter derselben Lizenz veröffentlichen (SA). Wenn dieser "Coversong" oder die veränderte Version meines Songs dann auf einer CD zusammen mit anderen Songs veröffentlicht werden sollte dann muss diese CD auch unter derselben Lizenz stehen. Auf dieser CD wird dann natürlich nur der Name der Person genannt die meinen Song gecovert oder verändert hat (mit einem Link zurück zu seiner Seite oder Veröffentlichung wo ich dann ja genannt werde) schätze ich, sonst würde das Ganze ja nie mehr aufhören, oder ?

Ist jetzt klarerweise Haarspalterei und nur ein Gedankenspiel, das wird nie wirklich passieren :-D aber interessant sich das mal zu überlegen...
 

War mir schon klar, wollte es nur verständlicher erklären.

Finde ich nicht, covern ist ja unverändertes nachspielen,

Ich habe mich hierbei eben auf verändertes Nachspielen bezogen. Und das nennt man doch meiner Meinung nach auch covern, oder?

Auf dieser CD wird dann natürlich nur der Name der Person genannt die meinen Song gecovert oder verändert hat (mit einem Link zurück zu seiner Seite oder Veröffentlichung wo ich dann ja genannt werde) schätze ich, sonst würde das Ganze ja nie mehr aufhören, oder ?

So hab ichs mir auch gedacht, genau.

Gerngeschehen.
smil470009513826a.gif
 
Leokuon schrieb:

Finde ich nicht, covern ist ja unverändertes nachspielen,

Ich habe mich hierbei eben auf verändertes Nachspielen bezogen. Und das nennt man doch meiner Meinung nach auch covern, oder?
Mnja, nennt man so, aber genau genommen ist ein eigenes Arrangement auf ein fremdes Stück (oder auch eine Übersetzung eines Texts) eine Bearbeitung. Da kämst Du bei All-Rights-Reserved schon nicht mehr mit der GEMA-Abgeltung davon, sondern müsstest Dir das Bearbeitungsrecht einholen.
 

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