malt30
- Registriert
- 09.03.08
- Beiträge
- 1.885
- Reaktionen
- 2.128
- Punkte
- 8.918
traditionell betrachtet:
§2.3.1.2.3.2.22.3b, Abs.4.1:
Dudelsäcke sind von der Regelung ausgenommen.
oder hab ich da was falsch in Erinnerung.... habs Gesetzbuch grad nicht zur Hand.
§2.3.1.2.3.2.22.3b, Abs.4.1:
Dudelsäcke sind von der Regelung ausgenommen.
oder hab ich da was falsch in Erinnerung.... habs Gesetzbuch grad nicht zur Hand.