Equipment von der Steuer absetzen

S

spc

Registriert
22.02.07
Beiträge
6
Reaktionen
0
Punkte
7
Hi!

Ich würde gerne mein Equipment, das ich mir dieses Jahr zulege, von der Steuer absetzen.
Ich und ein paar Freunde haben letztes Jahr inoffiziell ein Label gegründet und können jetzt auch einen Vertrag mit einem MP3-Vertrieb bekommen.
Das wird dann so aussehen, dass einer von uns das Label als Gewerbe anmeldet und die anderen dann an das Label Rechnungen zwecks verkaufter MP3s an den Vertrieb stellen.
Bin ich daduch freiberuflicher Künstler? Kann ich daduch mein Equipment von der Steuer absetzen?
 
du brauchst kein label zu gründen um freiberufler zu sein... :)

deine einnahmen sollten innerhalb von (keine ahnung, wieviele es in deutschland sind) deine ausgaben übersteigen, sonst ist es liebhaberei und du darfst alles wieder zurückzahlen, was du dir so erspart hast...
 
so wie du das beschreibst, hat das nichts mit nem freiberuflichem künstler zu tun. als "freiberuflicher künstler" würdest du durchgehen, wenn du z.b.

- mal auf ner hochzeit klavier spielst und dafür 100 euro bekommst

- für nen kollegen im studio nen song einsingst und dafür n taschengeld bekommst

spreche aus eigener erfahrung und korrespondenz mit dem finanzamt.


bei rechnungen zwischen nem label und nem vertrieb kann man aber nicht von "künstlerischer tätigkeit" sprechen. und man kann auch nicht jede tätigkeit als freiberufler ausüben.

Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die... selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler


wie du dir das aber jetzt genau vorstellst und wer nun wem rechnungen ausstellen soll, hab ich nicht wirklich verstanden. das solltest du nochmal genauer erläutern.
 
Bin ich daduch freiberuflicher Künstler? Kann ich daduch mein Equipment von der Steuer absetzen?

Vorsicht: "Freiberuflicher Künstler" als steurrechtlich relevanter Begriff existiert meines Wissens nicht. Einfach nur "Freiberufler" (wobei es in diesem Sinne egal wäre, ob du Anwalt oder Künstler bist). Als Freiberufler kannst du natürlich deine Betriebsausgaben mit deinen Einnahmen verrechnen (Gewinn-Überschussrechnung), versteuert werden muss ja nur der Gewinn (natürlich musst du die geltenden Abschreibungsrichtlinien beachten).

Wenn du als "freiberuflicher Künstler" gelten willst, (SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICH ist dies ein relevanter Begriff!) MUSST du dich, falls nicht eh schon geschehen, bei der Künstlersozialkasse versichern.


Inwiefern eine Labelgründung unter Umständen was mit GEWERBE und daher nicht freiberuflicher, künstlerischer Tätigkeit zu tun hat, kann ich dir nicht sagen, da hab ich keine Ahnung von.

Aber abschreiben geht natürlich.

LG,

Soares
 
Inwiefern eine Labelgründung unter Umständen was mit GEWERBE und daher nicht freiberuflicher, künstlerischer Tätigkeit zu tun hat, kann ich dir nicht sagen, da hab ich keine Ahnung von.

Grundsätzlich grob ausgedrückt:

Sobald du etwas machst, das keine "wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeit" darstellt, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn du eine einzelne Person bist, ist das ein Einzelunternehmen.

So z.B. wenn du mit Waren handelst, als PC-Fachmann deine Dienste anbietest oder von mir aus auch als einzelne Person ein Label gründest.

Wenn dein jährlicher Umsatz unter einer gewissen Summe bleibt (17.500 Euro im ersten Jahr), kann man sich als "Kleinunternehmen" anmelden, was bedeutet, dass man sich mit dem Thema "Umsatzsteuer" überhaupt nicht auseinandersetzen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland)#Kleinunternehmer_-_.C2.A7.C2.A019_UStG
http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html


möchtest du mit noch jemand / ein paar anderen eine Firma anmelden, wäre das Thema GBR interessant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts


Eine GBR gründet man z.B. häufig auch, wenn man als Band zuviel Kohle verdient / zu häufig auftritt, um es dem Finanzamt noch als "Liebhaberei" verkaufen zu können.
 
Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten.

Ich versuchs nochmal genauer zu erklären:

Also das Label brauchen wir, da der Vertrieb nicht mit jedem einzelnen einen Vertrag abschliesst sondern nur mit einem Label, und da jeder von uns Tracks verkaufen will müssen wir dann einen Vertrag mit dem Label haben.

Das mit dem freiberuflichen Künstler habe ich nur hier und da in Internetforen aufgeschnappt, keine Ahnung wie das genau heisst.

Für mich wichtig ist, dass ich für dieses Jahr erstmal mit sehr wenig Aufwand meine Tracks durch das Label in den Vertrieb bekomme und wenns geht auch noch mein Equipment von der Steuer absetzen kann, d.h. die bezahlt Mehrwertssteuer von 19% wieder am Ende vom Jahr zurückbekommen.

Kann man das als Freiberufler realisieren oder müßte ich dazu ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur als Produzeng und Musiker agiere, der alle Aufgaben bei der Trackerstellung selber tätigt?
 
die bezahlt Mehrwertssteuer von 19% wieder am Ende vom Jahr zurückbekommen.
das klingt so, als würdest du fristen versäumen ;-)

und... mehrwertsteuer (umsatzsteuer / vorsteuer) hat nicht wirklich etwas mit "von der (einkommens)steuer absetzen" zu tun....
 
?

Wenn nicht die Mehrwertssteuer, was kann man den dann vom gekauften Equipment absetzen?
 
einkommenssteuer. für das, was du mit dem verkauf verdienst wirst du ab einer gewissen grenze (auch hier - keine ahnung von den regelungen und grenzen in deutschland) einkommenssteuer zahlen (wie du auch als angestellter lohnsteuer zahlst).

allerdings kannst du dir als selbstständiger in manchen bereichen die mehrwertsteuer nicht zurückholen, in manchen kannst du wählen,...
 
Wenn nicht die Mehrwertssteuer, was kann man den dann vom gekauften Equipment absetzen?

beispiel: du hast einen "normalen beruf" und bist nebenbei einzelunternehmer.

du hast unternehmensausgaben (kaufst einen tisch zum arbeiten, einen computer, [g=420]cd[/g]-rohlinge, fährst zu einem kunden und rechnest fahrtkosten ab, etc.) und hast einnahmen (verkauf von xy). wenn deine unternehmens-ausgaben höher sind als deine einnahmen, hast du aus deinem gewerbe ein minus. dieses minus wird dann in deine einkommensteuererklärung einberechnet, wodurch du in der regel steuern zurück gezahlt bekommst.

umgekehrt musst du aber auch steuern nachzahlen, wenn du mit deinem unternehmen gewinn machst.

jetzt mal völlig unabhängig von der umsatzsteuer.
 
Also angenommen, ich geben dieses Jahr ca. 3000 EURO für Equipment aus und verdiene durch meinen Vertrag mit dem Label mit dem Verkauf von MP3s von meinen Tracks 500 EURO.

Bekomme ich dann 3000*19% - 500*Einkommenssteuer vom Finanzamt zurück?
 
nein!!!! :)

du kannst auch deine ausgaben nicht alle sofort geltend machen, sondern mußt sie uU auf mehrere jahre verteilen. es könnte also trotzdem sein, dass du gewinn machst...

und lass die 19% weg, die haben mit deiner einkommenssteuer nur unter umständen und zufällig was zu tun
 
Bekomme ich dann 3000*19% - 500*Einkommenssteuer vom Finanzamt zurück?

Ach, wär das schön! :D :D

Da sind bei dir scheinbar ein paar echte Missverständnisse da...

1. Einkommenssteuer:

Als Freiberufler musst du eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

D.h.: Wenn du 500 Euro eingenommen hast, aber 3000 Euro ausgegeben hast (Betriebsausgaben), hast du einen negativen Gewinn (=Verlust) von 2500 Euro. Ich setze für dieses Beispiel voraus, dass jeder der einzelnen Anschaffungsposten sich in Bereichen bewegt, dass du ihn innerhalb nur eines Jahres komplett abschreiben kannst.
Bei 2500 Oggen Verlust ist es natürlich schwierig, von einer Erwerbstätigkeit zu sprechen... insbesondere, wenn es dein erstes Jahr als Freiberufler ist.
Ergo: Liebhaberei - so wird die Schlussfolgerung des FA wohl lauten. Zu versteuern ist da sowieso nix.

Variante 2: Du hast 15000 Euro eingenommen und 3000 Euro ausgegeben. Ergo hast du 12000 Euro Gewinn gemacht. Diese 12000 Euro Gewinn sind dein Einkommen und das musst du versteuern.


BIS DAHIN HAT DAS ALLES NIX MIT DER UMSATZSTEUER ZU TUN.


2. Umsatzsteuer:

Du hast auf die Kleinunternehmerregel des Umsatzsteuergesetzes verzichtet, d.h. du bist umsatzsteuerpflichtig. Deine Kunden, also die, die dir die 15000 Euro Einnahmen verschafft haben, haben zu den 15000 Euro Einnahmen auch noch 19% UST bezahlt.
Die gehören nicht dir, sondern die musst du dem Staat zurückgeben. Du kannst allerdings von diesen 3610 Euro das abziehen, was du selbst an UST gezahlt hast. Innerhalb deiner Betriebsausgaben (3000).
Alles klar? :D


LG,
Soares
 
Danke, ich glaube, ich jetzt ein bisschen mehr verstanden.

Da ich bei mir für dieses Jahr so ca. mit 200 - 1000 (wäre toll :) EURO Einnahmen durch den Verkauf von Tracks über das Label an den MP3-Vertrieb rechne und ich so ca. 2-3000 EURO für neues Equipment ausgeben will, wird das Finanzamt das dann wohl als Liebhaberei abtuen und ich kann davon nichts abschreiben, richtig?

Wie genau läuft das mit dem Abschreiben, für den Fall, dass ich doch mehr Einnahmen haben sollte.
 
Wie genau läuft das mit dem Abschreiben, für den Fall, dass ich doch mehr Einnahmen haben sollte.

Genau wie oben beschrieben: Abschreiben heisst für EINKOMMENSsteuerpflichtige (!) (im Gegensatz zu LOHNsteuerpflichtigen), dass du bestimmte Dinge (genau genommen verdammt viele Dinge :D ) als Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehen kannst.

Geld ZURÜCK gibt es da nicht (außer man zählt zu der Spezies jener Unternehmer, die Einkommenssteuer bereits im VORHINEIN an das FA abführen und deshalb bei von der erwarteten Summe abweichenden Gewinnen tatsächlich bezahltes Geld zurückbekommen)


Genau genommen wird das FA deine Ausgaben nicht einmal als Liebhaberei abtun - es kriegt nämlich gar nix davon mit :D

Falls du bisher keine Einkommenssteuererklärung abgeben musstest, musst du sie nämlich auch jetzt nicht abgeben - solange du nicht freiberuflicher Künstler bist (und da beisst sich die Katze in den Schwanz).

LG,

Soares
 
Ok, danke!

Kann ich dann als Privatperson (mit dem Nebenerwerb Musikprduktion) eine Rechnung an das Label schreiben? Bin ich dann automatisch Freiberufler oder muss ich dass beim Finanzamt anmelden?
Ich hatte da mal was gelesen, dass man auf Rechnungen immer eine Steuernummer auflisten muss, aber die kann man sich ja nicht selbst geben.
 
Rechnungen kannst du nur mit Einkommenssteuernummer ausstellen. Die kannst du ohne Probleme bei deinem FA beantragen. Dann musst du allerdings auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben (obwohl ich von FAs gehört habe, die Einkommenssteuererklärungen nur dann erwarten, wenn dein Einkommen steuerrelevant ist).

Vorsicht: Der Begriff "Privatperson" existiert meines Wissens nach in steuerlichen Angelegenheiten nicht. Bin aber auch nur freiberuflicher Schauspieler und kein Steuerberater :D
 
Und noch mal Vorsicht:

sobald du wernsthaft mit einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit beginnst, die auf ERWERB ausgerichtet ist, MUSST du dich über die Künstlersozialkasse versichern!!!


So und jetzt geh ich ins Kino und schreib dann mein Ticket als Betriebsausgaben ab. :D

LG,

Soares
 

Ähnliche Themen


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben