Equipment nach der Slebständigkeit

Moskri

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also..ich zahl mal keine Steuer dafür oder? gibt's da noch Nachlässe wenn ich mein Studio einrichte z.b. ..und was hab ich noch für vorteile als Künstler?


danke an alle


mfg
 
der vorteil als künstler liegen auf der hand:

erst um 3 am nachmittag aufstehen. :)

ansonsten rate ich dir bei deinen offensichtlich nicht vorhandenen steuergesetzkenntnissen zu einem steuerberater.
 
das sowieso wenn die zeit kommt....kann mir jemand auch meine frage beantworten? :D

mfg
 
gibt's da noch Nachlässe wenn ich mein Studio einrichte z.b. ..und was hab ich noch für vorteile als Künstler?
entweder füllt man mit der antwort ganze 2 semester vorträge oder gegenfrage: was genau willst du wissen?
- nachlässe gibts bei verhandlungen beim kauf, nicht bei steuern
- es gibt diverse förderungen für künstler
- es gibt diverse förderungen für jungunternehmer
- ...
- ...
 
*zynismus an*

am besten is, du holst dir beim msuc-store erstmal ne fette ssl auf leasing, weil beim leasing zahlt man ja keine steuern. und ohne fette ssl geht ja sowieso mal gar nix.

geschäftsplan und so brauchste nich. wenn keine kunden kommen, verkaufste einfach mastering ab 1€ bei ebay.

*zynismus aus*

:nonono:


Stu
 
Um Dich nicht dumm sterben zu lassen: Wenn man als Unternehmer der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, vermindert sich die (Umsatz-)Steuerschuld um die von anderen Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ("Vorsteuer"). Daher auch der volksmundliche Begriff "Mehrwertsteuer". Weil Deine Zahllast letztenendes nur die Steuer auf den Mehrwert darstellt, den Du mit Deiner unternehmerischen Tätigkeit schöpfst. Man spricht auch von "Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug".

Und jetzt kommst Du.
 
*Klugscheißmodus an*

Wenn du bei deiner Steuerveranlagung als Selbständiger nicht den § 19 Absatz 1 UStG in Anspruch nimmst, bist du vorsteuerabzugsberechtigt (siehe post meines Vorredners), weil du dann umsatzsteuerpflichtig bist.
Der §19 gilt auch als der "Kleinunternehmerparagraph", denn er regelt, dass Kleinunternehmer (und das sind solche, mit einem einkommenssteuerrelevanten Gewinn von nicht mehr als 32000.- im Jahr), keine Umsatzsteuer verrechnen müssen bzw. abführen müssen.
Der Vorteil dieser regelung: du sparst Papierkram (so du keinen Steuerguru hast, der für dich arbeitet).
Der Nachteil: Du kannst die von dir ausgegebene Umsatzsteuer (beispielsweise für Gerätschaften aller Art) nicht über die Umsatzsteuerrückvergütung verrechnen.
MEIN Fazit: für Leute, die hohe Investitionen haben, zahlt sich der Mehraufwand für die Umsatzsteuerverrechnung fast immer aus.
Vorsicht: die Entscheidung, auf die Kleinunternehmerbefreiung zu verzichten, ist bindend für 5 Jahre.

*Klugscheißmodus aus*

Weitere Vorteile? Etwa die vielfältigen Segnungen der KSK. (Künstlersozialkasse)


LG,

Soares
 

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