Endlich Freiberufler. Und nun?

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Paprika

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Hallo Leute,

ich habe jetzt einen "Freiberufler" Status. Da wollte ich jetzt mal direkt fragen auf was man ab nun aschten sollte?

Was könnt Ihr raten?
Neue Aufträge wie annehmen? (ich werde unterrichten hauptsächlich).
Direkt Vertrag abschliessen?
Wie sollte man seine Ein und Ausgaben festhalten?
Wie wichtig ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit?

Freue mich schon auf Eure Antworten.

Gruss
Pap
 
Erst einmal, viel Spass als Freiberufler.

Bist du nun Freiberufler also z.B. als Künstler/Musiker beim Finanzamt anerkannt bzw. angemeldet, oder nur einfacher Selbstständiger?

Unterschied z.B.:
Freiberufler, eine einfache Buchhaltung genügt (Einnahmenüberschußrechnung). Umsatzsteuer kann nicht abgezogen und darf auch in deinen Rechnungen nicht gestellt werden.

Selbstständiger, eine einfache Buchhaltung genügt, jedoch ab einer gewissen Umsatzgrenze gilt man nicht mehr als sogenannter Kleingewerbetreibender sondern muss eine doppelt Buchführung vorweisen. Umsatzsteuer kann abgezogen werden, Anmeldung durch Umsatzsteuervoranmeldung beim FA. Kann Vor- und Nachteile haben. Welche? Lasse dich beraten durch einen Steuerberater.

Tipps und wie du eine Rechnung stellen musst, hier http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
 
Moin!

Also Du hast Dich freiberuflich gemacht, ohne Dich vorher darüber zu informieren?

Aber trotzdem kann ich aus meinen Fehlern Dir ein par Tips geben :D

Zu den Einnahmen:

- Immer eine Rechnung schreiben und Du hast Deine Einnahmen

Zu den Ausgaben:

- ALLES an Rechnungen aufhebeb. Sei es der Einkauf im Bhf bei der Fahrt zum Kunden, das Taxi oder sonst Alles was mit Deiner Tätigkeit zu tun hat. Selbst von Kleidung solltest Du die Rechnungen aufheben
- Du solltest Anschaffungen machen. Rechner aufrüsten oder neu kaufen, Laptop anschaffen, falls nicht vorhanden dabei zählt ALLES, was Du für Deine Tätigkeit verwenden muss bzw. rechtfertigen kannst. z.B. ich musste ein Präsentationsprogramm machen, das auf Messen auf Fernseher laufen muss. Da ich zu dem Zeitpunkt keinen Fernseher besessen habe, wurde einer angeschafft.
- nimm die Rechnungen und stecke die jeden Tag auf so ein Brett mit nem nagel drauf. Das Spart später ein paar Euros beim Steuerberater (der, wenn er gut ist, immer sein Geld wert ist)

Gaaaaanz wichtig ... wenn Du Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit einbeziehst, dann nimm die Mehreinnahmen immervom Rechnungsbetrag ab und lege diese Beträge auf ein Sparbuch (nicht dran gehen, egal wie eng es wird). Später dann bei der Steuererklärung hast Du dann den Betrag sofort zur Verfügung und evtl. noch was über bzw. ein paar Zinsen drauf ;-)

EDIT: Umsatzsteuer darf nur bis zu einem bestimmten jährlichen Umsatz (um die 15 - 16.000 EUR) nicht mit auf die Rechnung. Es gibt aber nichts dagegen auszusetzen, trotzdem welche zu nehmen. Zumal viele Kunden darauf bestehen.

Das sind so meine Tips diesbezüglich. In was hast Du Dich den freiberuflich gemacht?

Gruß

Marco
 
also erst mal danke für diee raschen ausführungen.

ich habe heute meine steuernummer vom finanzamt bekommen.
mein tätigkeitsbereich erstreckt sich über Musikunterricht.

ich habe mich schon erkundigt so ist es nicht. bin als kleinunternehmer gemeldet das heisst dass ich höchstwahrscheinlich unter dem "umsatzsteuerpflichbetrag" ca 17500 euro bleibe.

das einzigste was mich jetzt stört ist, dass das finanzamt bei dem schrieben heute lediglich die stuernummer mitgeteilt hat. ich dachte ich bekomme irgendsoein schreiben, welches genau beschreibt als was ich genau bei denen gemeldet bin.
 
- Du solltest Anschaffungen machen. Rechner aufrüsten oder neu kaufen, Laptop anschaffen, falls nicht vorhanden dabei zählt ALLES, was Du für Deine Tätigkeit verwenden muss bzw. rechtfertigen kannst. z.B. ich musste ein Präsentationsprogramm machen, das auf Messen auf Fernseher laufen muss. Da ich zu dem Zeitpunkt keinen Fernseher besessen habe, wurde einer angeschafft.

Gaaaaanz wichtig ... wenn Du Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit einbeziehst, dann nimm die Mehreinnahmen immervom Rechnungsbetrag ab und lege diese Beträge auf ein Sparbuch (nicht dran gehen, egal wie eng es wird). Später dann bei der Steuererklärung hast Du dann den Betrag sofort zur Verfügung und evtl. noch was über bzw. ein paar Zinsen drauf ;-)

Anschaffungen? Klar, machen die meisten selbstständigen und sind ruckzuck Pleite. Geiles Auto muss her, Rechner muss aufgepeppelt werden usw...... Ausgaben sollten schon mit den Einnahmen passen. Sonst kreist der Geier, der Pleitegeier!

Alle Rechnungen und Quittungen aufheben ist schon mal gut! Steuerberater, den du unbedingt benötigst falls du in diesen Sachen nicht fit bist, fischt sich dann schon die relevanten Sachen raus.

UMSATZSTEUER?! Nur wenn dein Vorjahresumsatz 17.500 Euro sowie dein voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen. Dann kommt erst Umsatzsteuer ins Spiel. § 19 UStG Abs. 1

Also, es ist schon komplizierter als gedacht. Oder einfach Augen zu und durch. Sammle alle Rechnungen, Quittungen. FA wird dir dann schon in spätestens 2 Jahren erzählen, was du zahlen darfst. Zur Not wirst du geschätzt. Meist natürlich zum Vorteil des Staats und der sind ja wir alle. :roll:
 
das einzigste was mich jetzt stört ist, dass das finanzamt bei dem schrieben heute lediglich die stuernummer mitgeteilt hat. ich dachte ich bekomme irgendsoein schreiben, welches genau beschreibt als was ich genau bei denen gemeldet bin.

Du bist eine Nummer, in diesem Fall eine Steuernummer. Wie du gemeldet bist? Genau so, wie du dich angemeldet hast. Und leider schicken sie keine Anleitung mit "Selbstständigkeit für Anfänger" :D (kleiner Scherz). Ab jetzt bist DU selbst für alles verantwortlich und den Satz "Das wusste ich aber nicht" kannste gleich streichen, das interessiert den Sachbearbeiter vom FA nicht.

Wichtig für deine Rechnungen ist, Angabe deiner Steuernummer, Angabe der Umsatzsteuerbefreiung, was hast du gemacht und für wen. Es muss nachvollziehbar sein. Lese dir die Tipps in dem oberen Link durch. Da werden sie fürs erste geholfen. ;)
 
Und nun?
Ernsthaft: erstklassigen Steuerberater kontaktieren. Am besten jemand, der auch gleichzeitig "Steueranwalt" ist. Sollte man eigentlich *vor* einem solchen Schritt machen. Das FA wird nämlich in nicht allzuferner Zukunft versuchen, Dir das Fell über die Ohren zu ziehen. Und wehe, Du zeigst Dich dann nicht wehrhaft. Glaub's oder glaub's nicht...
Good luck. :)

Grüße...
 
du hast dein hobby zum beruf gemacht.
herzlichen glückwunsch :)

bleib normal, keine riesen ausgaben/anschaffungen/
kein schwarzgeld (wenn sie 1x draufkommen, dann hast ein problem).
rechnungen aufheben, steuerberater brauchst du.
allerdings kannst du ja beim steuerberater geld sparen
indem du deine einahmen und ausgaben selber schreibst.
frag deinen steuerberater.
es gibt auch programme, aber die kosten zeit und benötigen
gewisse grundkenntnisse.

das kann ich dir aus eigenen erfahrungen empfehlen.
noch was, wenn su am anfang viel verdienst,
nicht gleich einen geilen urlaub machen,
sondern leg es an.
nächste woche schaut es vielleicht nicht mehr gut aus.

selbständigkeit ist:
immer wieder ein kampf, der aber spass machen kann :D
 
etwas ist unklar.

als ich beim FA war um mich beraten zu lassen hat der kerl gemeint am ende des jahres eine "einnahmeüberschussrechung" das reicht. als ich dann gefragt habe wie detailliert das seinsollte sagte er folgendes:

sie schicken und ein kleine rechnug einnahmen - ausgaben - mit ihrer steuernummer. das ist irgendwie nicht zu galuben. ich meine einfach alles zusammenzählen und gut is oder wie?

ich frage ob dass nicht detailliert sein sollte und die rechnungen beigefügt werden müssen. der meine nein.

"wenn was unklar sein sollte dann werden sie nach rechnungen gefragt" war das kommentar.

jetzt die unklarheit weshalb bracuht man dann dazu einen steuerberater? ich meine ich werde wahrscheinlich unter den satz bleiben,
 
Zunächst mal:

Willkommen im Club
Hab da gleich was zum lesen für dich.

http://www.mediafon.net/

Da wirst du schon fündig.

Gruß
Wolfgang
 
als ich beim FA war um mich beraten zu lassen hat der kerl gemeint am ende des jahres eine "einnahmeüberschussrechung" das reicht. als ich dann gefragt habe wie detailliert das seinsollte sagte er folgendes:

sie schicken und ein kleine rechnug einnahmen - ausgaben - mit ihrer steuernummer. das ist irgendwie nicht zu galuben. ich meine einfach alles zusammenzählen und gut is oder wie?


Genau, so einfach ist das aber (Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn oder Verlust) und auch wieder nicht! Größere Anschaffungen sind über mehrere Jahre abzusetzen, das schimpft sich "abschreiben". Nicht jede Rechnung, Quittung usw. ist voll Absetzungsfähig. Was ist mit Krankenkasse, Versicherungen, Rücklagen für das Alter? Wie weist du das dem Finanzamt nach und welche Höhen sind zulässig? Na? Glaube es oder auch nicht. Ein guter Steuerberater ist wie ein zweites Einkommen. Gut, er kostet Geld aber, aus deinen Fragen kann ich entnehmen, du hast einen bitter nötig. Zumindest nach einem Jahr. Er unterstützt dich auch beim FA falls die mal komisch werden und du kannst dann immer sagen, bitte wenden sie sich an meinen Steuerberater. Und er wird dir helfen, oder kennst du dich in der Steuergesetzgebung aus? Nein? Ich auch nicht! Da blickt so ziemlich keiner durch. Deutschland ist mit Abstand das Land der meisten Steuerberater pro Einwohner und warum wohl?

Und wenn du nur unter 17500,- Euro/Jahr Umsatz bleibst, hoffe ich, das du noch einen anderen Job hast wo du sozialversichert bist, wenn nicht, dannn reicht der Umsatz beiweiten nicht dich versicherungstechnisch abzusichern und auch noch davon zu leben. Merke, Umsatz ist nicht gleich Gewinn!!!!!!! Es lebe die Selbstständigkeit!
 
hi paprika,

ich war selbst 2 jahre lang "kleinunternehmer", der unter der 17500 euro grenze gearbeitet hat.

vorab: freiberufler ist nicht gleich einzelunternehmer. du bist nun, wenn ichs richtig verstanden habe, einzelunternehmer. als freiberufler muss man sich meines wissens nicht extra "beim finanzamt anmelden" - sondern schreibt das dann am ende des jahres einfach so in die einkommensteuererklärung. auch hast du als freiberufler meines wissens keine buchführungspflicht, zumindest nicht so streng wie als einzelunternehmer (da musst du meines wissens nun alle rechnungen, die du ausstellst, 10 jahre lang lagern).

siehe auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler


du bist nun einzelunternehmer, genauer gesagt kleinunternehmer. auf dem antrag hast du das wohl angekreuzt, dass du unter der 17500 euro umsatz pro jahr bleibst(?) - d.h. dann für dich, dass du keine umsatzsteuervoranmeldung machen musst und auch gar keine umsatzsteuer ausweisen kannst / darfst.

sprich: du schreibst immer(!) netto rechnungen ohne mehrwertsteuer. auch extra drauf schreiben "netto".

du kannst ausgaben gegen rechnen in deiner einnahmen-überschuss-rechnung, die zu deinem beruf als einzelunternehmer zählen.


die einnahmen überschuss rechnung ist ganz billig. im prinzip eine auflistung von einnahmen und dagegen die ausgaben aufgelistet. dann einnahmen minus ausgaben gerechnet und du hast das ergebnis.
das schickste komplett mit der normalen einkommensteuererklärung ans finanzamt und gut.

bei mir wollten die nie rechnungen oder quittungen sehen - allerdings habe ich auch sehr(!) wenig verdient als einzelunternehmer.

so eine einnahmen überschuss rechnung kann man heute mit jedem erhältlichen steuer-programm machen, alles kein problem.

ein steuerberater kann dir in deiner situation vor allem dann helfen, wenn du mehrere sachen machst. kann ja sein, dass du noch einen festen job nebenher hast? oder noch ein zweites einzelunternehmen anmeldest oder sonst wie arbeitest.
dann ist es wichtig, wie du die ausgaben verteilst, u.u. kann man hier und da was "hindrehen", damit du am ende optimal rauskommst beim steuerergebnis.



p.s.: eigentlich hättest du (grade als musiklehrer) aus meiner sicht wirklich(!) freiberufler machen sollen - hast du aber nicht. finanzämter wollen natürlich, dass so wenig leute wie möglich freiberufler werden - die bringen ihnen weniger kohle. aber du hättest / hast das recht, freiberufler zu sein in deinem berufszweig. auch sind ingenieursberufe (also z.b. auch softwareentwickler) zu freiberuflicher tätigkeit berechtigt - die finanzämter sind da nur oft nicht auf dem aktuellen stand und "verneinen" das - gibt aber genug gerichtsbeschlüsse, die das schon bestätigen.
schade schade..........
 
Also natürlich meinte ich die Anschaffungen dann zu machen, wenn auch Geld vorhanden ist. Allerdings, wenn er von seinen, Pi mal Daumen, 17000€/Jahr nur Lebt, dann gelten diese Ausgaben für die Einkommensteuer und werden besteuert.

Klar, wichtig ist, keine extra Schulden aufnehmen um sich was leisten zu können. Es muss das Geld schon auf dem Konto vorhanden sein. z.B. er nimmt 4000EUR in den einen Monat ein. In den nächsten Monaten erwartet gesichert ähnliche Beträge im , dann kann/sollte er entweder Rücklagen bilden oder eine Anschaffungen machen.

Also, für mich war der Steuerberater Gold wert und konnte zusätzlich zu Einnahmeüberschussrechnung noch ein paar andere Regeln anweden.

Ich habe für den Mann 500€ bezahlt. Aber 2000€ eingespart.

Gruß

Marco
 
Hallo,

ich bin Geschäftsführer eines Ingenieurbüros. In meinem ersten Jahr als Selbstständiger dachte ich auch ich muss de Kohle schäffeln und beiseitelegen wer weiß wie man´s mal braucht.

Also hab´ ich am Ende des ersten Jahres im Dezember 13 TEuro auf meinem Geschäftskonto gehabt. Im Januar macht das Finanzamt einen dicken Strich drunter.......

Ein Jahr später flattert mir dann eine Körperschaftssteuer von 4 TEuro ins Haus und Lohnsteuer von 1500 Euro.

Fazit: Investitionen ja!!! Aber zum richtigen Zeitpunkt, denn ob ich fast 6 TEuro dem Finanzamt schenke oder 6 TEuro ausgebe ist für mich schon ein entscheidender Unterschied.

Gruß Mike
 
Hi Mike!

Ich war auch lange Jahre Selbstständiger. Erst mal muss du die Kohle verdient haben, um sie beiseite zu legen. Du als Ingenieur mußtes sicherlich nicht mit Musik durch die Lande tingeln und Unterricht geben um was zu verdienen. Dein Umsatz war sicherlich auch höher bei dir. Nicht bös gemeint, aber mit Musik Geld zu verdienen ist schön aber auch schwer!

Darum, Ball flachhalten mit Investitionen. Wenn ich am Ende des Jahres merke, huch ist zuviel Geld da (schön wäre es gewesen), kann ich als Freiberufler oder Einzelunternehmer immer noch investieren, am besten in meine Altersvorsorge.

Ausserdem, wenn du 4T Euro Körperschaftssteuer zahlen musstes, hast du mind. 20T Euro Gewinn gehabt. Umsatz minus Aufwand (Ausgaben) = Gewinn (Ertrag) und dein Gehalt (Aufwand) war sicherlich schon abgezogen, da Kapitalgesellschaft ;) Sei doch froh, das du Gewinn hattest. Viele haben den nicht mehr. Und wenn ich mal was sagen darf, ich möchte eigentlich jedes Jahr Körperschaftssteuer in Höhe von 1Mill. Euro zahlen. Mit den restlichen 3Mill. kann ich grade so eben leben. :D

Aber ein guter Steuerberater rät dir auch früh genug anhand deiner monatlichen Auswertungen zu investieren, wann es z.B. sinnvoll ist einen Firmenwagen besser zu kaufen, finanzieren oder zu leasen. Macht in der Möglichkeit der Bilanzierung/Abschreibung eine Menge aus. ;) Aber das brauche ich dir sicherlich nicht extra zu sagen. :)

Also Ball flachhalten, Eier trinken und Tee schaukeln oder so ähnlich.
 
Hi

Kleine Anmerkung noch: Textilien kann man NICHT von der Steuer absetzen. Selbst Fernsehmoderatoren können ihre Anzüge nicht als Berufskleidung absetzen. Wollt ich nur ma kurz anmerken.

gruss
MK
 
Also ich habe meine Wintermantel absetzen können. Da ich viel Außendiesnt hatte, ohne Auto und auf Taxi bzw. ÖVM angewiesen war, klappte das wohl. Ok, das teil war schon fast eine Investition, so teuer war der. Aber es konnte abgesetzt werden. Ich benötige den Mantel auch NUR für Diensttätigkeiten.

Ich schau nochmal nach. Bin mir aber sicher, richtig gelesen zu haben in meiner Steuererklärung.

Gruß

Marco
 
Naja das ist dann ja als Berufsbekleidung anzusehen, oder?
 
Bekleidung die man auch privat tragen kann wird vom FA i.d.R. nicht als Berufsbekleidung angesehen und kann so auch nicht in Abzug gebracht werden. Falls es doch klappt, man kann es ja versuchen, haben die geschlafen oder das Modegeschäft hat eine Quittung über Berufsbekleidung ausgestellt. Wenn man ganz lieb fragt, dann erhält man eine solche Quittung. ;) Natürlich wird das FA fragen, warum man z.B. als "Nacktmodel" Berufsbekleidung benötigt. :D Also, sollte schon passen.

Musiker Outfits ala Elton John in seinen Anfangsjahren oder Garry (Kinderschänder) Glitter sind generell abzusetzen, da man die wohl nicht privat trägt, oder?
 
leute aber hier wird auch ein wenig vorbeidiskutiert.
ich habe eigentlich nicht in aussicht über den freibetrag zu kommen. wie siehts denn dann aus? wird das geprüft? weckt man irgendwie verdacht (obwohl es keinen grund geben wird)
 

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