hi paprika,
ich war selbst 2 jahre lang "kleinunternehmer", der unter der 17500 euro grenze gearbeitet hat.
vorab: freiberufler ist nicht gleich einzelunternehmer. du bist nun, wenn ichs richtig verstanden habe, einzelunternehmer. als freiberufler muss man sich meines wissens nicht extra "beim finanzamt anmelden" - sondern schreibt das dann am ende des jahres einfach so in die einkommensteuererklärung. auch hast du als freiberufler meines wissens keine buchführungspflicht, zumindest nicht so streng wie als einzelunternehmer (da musst du meines wissens nun alle rechnungen, die du ausstellst, 10 jahre lang lagern).
siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
du bist nun einzelunternehmer, genauer gesagt kleinunternehmer. auf dem antrag hast du das wohl angekreuzt, dass du unter der 17500 euro umsatz pro jahr bleibst(?) - d.h. dann für dich, dass du keine umsatzsteuervoranmeldung machen musst und auch gar keine umsatzsteuer ausweisen kannst / darfst.
sprich: du schreibst immer(!) netto rechnungen ohne mehrwertsteuer. auch extra drauf schreiben "netto".
du kannst ausgaben gegen rechnen in deiner einnahmen-überschuss-rechnung, die zu deinem beruf als einzelunternehmer zählen.
die einnahmen überschuss rechnung ist ganz billig. im prinzip eine auflistung von einnahmen und dagegen die ausgaben aufgelistet. dann einnahmen minus ausgaben gerechnet und du hast das ergebnis.
das schickste komplett mit der normalen einkommensteuererklärung ans finanzamt und gut.
bei mir wollten die nie rechnungen oder quittungen sehen - allerdings habe ich auch sehr(!) wenig verdient als einzelunternehmer.
so eine einnahmen überschuss rechnung kann man heute mit jedem erhältlichen steuer-programm machen, alles kein problem.
ein steuerberater kann dir in deiner situation vor allem dann helfen, wenn du mehrere sachen machst. kann ja sein, dass du noch einen festen job nebenher hast? oder noch ein zweites einzelunternehmen anmeldest oder sonst wie arbeitest.
dann ist es wichtig, wie du die ausgaben verteilst, u.u. kann man hier und da was "hindrehen", damit du am ende optimal rauskommst beim steuerergebnis.
p.s.: eigentlich hättest du (grade als musiklehrer) aus meiner sicht wirklich(!) freiberufler machen sollen - hast du aber nicht. finanzämter wollen natürlich, dass so wenig leute wie möglich freiberufler werden - die bringen ihnen weniger kohle. aber du hättest / hast das recht, freiberufler zu sein in deinem berufszweig. auch sind ingenieursberufe (also z.b. auch softwareentwickler) zu freiberuflicher tätigkeit berechtigt - die finanzämter sind da nur oft nicht auf dem aktuellen stand und "verneinen" das - gibt aber genug gerichtsbeschlüsse, die das schon bestätigen.
schade schade..........