
floppy8
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Madonna hat in "Hung Up" afaik sogar ein Abba-Sample (Gimme! Gimme! Gimme!) drin. Das ist noch komplizierter. Da werden Lizenzen an Abbas Plattenfirma gezahlt und [g=119]Gema[/g] an die Komponisten, da müssen prinzipiell alle berücksichtigt werden, die an der gesampleten originalaufnahme beteiligt waren.DJTommyM schrieb:
dann würde die madonna die z.B. "hang up" singt,
an die [g=119]gema[/g] gebühren zahlen,
die sie wiederum die an abba weitergibt??
ist da so?
Also Madonna würde nicht nur, sondern die (bzw ihre Plattenfirma) zahlt. Und dass sie die Genehmigung hat, das Sample zu benutzen, steht im Booklet drin.
Du kannst getrost davon ausgehen, dass in den Verkaufsdimension meist jedes erkennbare Sample rechtlich geklärt ist.
Ansonsten passiert das, was KLF passiert ist: 1987 wurde "1987 - What the #### is going on?" vom Markt genommen werden, weil es unerlaubterweise große Teile von "Dancing Queen" enthielt.
Wenn du zu hause abba unter der Dusche Abba singst und damit coverst, zahlst du keine [g=119]Gema[/g]. Für kirchliche Veranstaltungen gibt es afair auch ausnahmen.wenn ich jetzt auch abba covern wollte,
dann müsste ich [g=119]gema[/g] gebühren zahlen,
obwohl ich keine einzige [g=420]cd[/g] verkauft habe??
oder wie siehst du das?
Spielst du den Titel live vor zahlendem Publikum, zahlt der Veranstalter [g=119]Gema[/g]. Presst du das Cover auf einen Tonträger, zahlst du [g=119]Gema[/g]. (Wenn du den Titel 2mal für deine Freunde aufnimmst und brennst, kannst du dir es sparen.)
Stellst du das Cover ins Internet, zahlst du [g=119]Gema[/g].
Gruß
C.