Hallo,
wenn noch nicht gefragt wurde, wie sieht es da aus.
Muss man auf seinen Homepages, bei der auch die eigene Musik gekauft werden kann, hier eine besondere Erklärung hinterlegen?
Wer weiß da was?
Um es aus dem Weg zu bekommen: Impressum hat mit Datenschutz nichts zu tun, das richtet sich nach TMG, das auch weiterhin gilt, bis es irgendwann von der ePrivacy-VO aller Voraussicht abgelöst wird bzw. aufgrund deren Regelungen obsolet werden wird.
Das Impressum richtet sich nach § 5 TMG und sollte idealerweise stimmen, da man damit rechnen kann, dass im Rahmen der DSGVO sich die üblichen Schmierlappen neben der Datenschutzerklärunug auch das Impressum anschauen werden.
Wie hier auf rec.de vorbildlich gelöst, befindet sich im Footer ein Link zur Datenschutzerklärung. Diese ist jetzt relevant.
In dieser muss aufgeführt werden, wie man mit Daten des Users umgeht, a) bei der Nutzung der Seite selbst und b) bei der Inanspruchnahme von Services u.a.
Das wichtigste ist, dass ab Freitag auch eine dynamische IP ohne Wenn und Aber als personenbezogenes Datum gilt und man damit im Breich der DSGVO ist, wenn man "angesurft" wird.
Daher ist es empfehlenswert, diesen Cookie-Disclaimer zu nutzen.
In der Datenschutzerklärung sollte stehen, wer die verarbeitende Stelle ist (der Seitenbetreiber), welche Daten erhoben werden, was damit passiert, ob Dritte bei der Datenverarbeitung eingeschaltet werden, wer diese sind und ob die Daten außerhalb der EU Übertragenwerden.
Der User muss erklärt bekommen, welche Ansprüche (Auskunft, Löschung) er hat und wohin er sich wenden muss, um diese auszuüben.
Dann muss mitgeteilt werden, ob und welche Tracking / Analysetools verwendet werden (zB Webtrekk oder Google Analytics). Wenn man RSS Feeds und Facebook Logins verwendet muss man auch darüber umfassend aufklären.
Das nur mal so ganz grob zum Frischmachen.